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   BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B   

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BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B (https://dejure.org/2019,1390)
BSG, Entscheidung vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B (https://dejure.org/2019,1390)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - B 13 R 25/18 B (https://dejure.org/2019,1390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 133 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vermeintlicher Verstoß des LSG gegen § 123 SGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vermeintlicher Verstoß des

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vermeintlicher Verstoß des LSG gegen § 123 SGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Bei einem Rechtsanwalt oder anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten ist allerdings in der Regel anzunehmen, dass der Wortlaut des Antrags das wirklich Gewollte wiedergibt (BSG Beschluss vom 5.6.2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris RdNr 12) .

    Rechtsprechung und Literatur gehen zwar davon aus, dass ein von einem Rechtsanwalt formulierter Antrag in der Regel das Gewollte zutreffend wiedergibt (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 123 RdNr 3; BSG Beschluss vom 5.6.2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris RdNr 12) .

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass nach Maßgabe des Meistbegünstigungsprinzips alles begehrt wird, was dem Kläger (Klägerin) aufgrund des Sachverhalts rechtlich zusteht (vgl etwa BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 16) .
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Andererseits schließt nicht allein der Umstand der anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 - juris RdNr 24; Giesbert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 123 SGG RdNr 20) , zumindest dann, wenn die gewählte Formulierung - wie hier - nicht eindeutig ist (vgl BSG Urteil vom 14.6.2018 - B 9 SB 2/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 4 RdNr 11; BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107/83 - juris RdNr 25) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Zugrunde zu legen sind insoweit der Wortlaut des Begehrens, aber auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind (vgl nur BSG Urteil vom 25.6.2002 - B 11 AL 23/02 R - juris RdNr 21; BSG Beschluss vom 8.11.2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 juris RdNr 1) .
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Andererseits schließt nicht allein der Umstand der anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 - juris RdNr 24; Giesbert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 123 SGG RdNr 20) , zumindest dann, wenn die gewählte Formulierung - wie hier - nicht eindeutig ist (vgl BSG Urteil vom 14.6.2018 - B 9 SB 2/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 4 RdNr 11; BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107/83 - juris RdNr 25) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Andererseits schließt nicht allein der Umstand der anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 - juris RdNr 24; Giesbert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 123 SGG RdNr 20) , zumindest dann, wenn die gewählte Formulierung - wie hier - nicht eindeutig ist (vgl BSG Urteil vom 14.6.2018 - B 9 SB 2/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 4 RdNr 11; BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107/83 - juris RdNr 25) .
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Die Auslegung von Anträgen richtet sich danach, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe zur Annahme eines abweichenden Verhaltens vorliegen; im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Kläger alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zusteht (BSG Urteil vom 10.3.1994 - 7 RAr 38/93 - BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11, RdNr 15) .
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Im Übrigen ist das Gewollte, also das mit der Klage bzw der Berufung verfolgte Prozessziel, bei nicht eindeutigen Anträgen im Wege der Auslegung festzustellen (vgl etwa BSG Urteil vom 22.3.1988 - 8/5a RKn 11/87 - BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65, juris RdNr 11) .
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil

    Auszug aus BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B
    Zugrunde zu legen sind insoweit der Wortlaut des Begehrens, aber auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind (vgl nur BSG Urteil vom 25.6.2002 - B 11 AL 23/02 R - juris RdNr 21; BSG Beschluss vom 8.11.2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 juris RdNr 1) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Der Senat legt das maßgebliche Begehren der Antragsteller (entsprechend § 123 SGG) wie folgt aus: Der Senat wartet unter Berücksichtigung der Auslegungsregel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch für Anträge der Beteiligten sowie des Grundsatzes der Meistbegünstigung (zur Geltung dieser Grundsätze vgl. BSG, Beschluss vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B -, Rn. 7; Urteil vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R -, Rn. 9) den unter Ziff. 2 als Hilfsantrag bezeichneten, aber inhaltlich weitergehenden Antrag als Hauptantrag und den unter Ziff. 1 gestellten Hauptantrag als aufschiebend bedingten Hilfsantrag.
  • SG Duisburg, 30.11.2021 - S 49 AS 1815/19
    Auch bei anwaltlich vertretenen Klägern ist regelmäßig das maßgebliche Klagebegehren erst durch Auslegung des Klageantrages zu ermitteln, wenn nicht etwa ausdrücklich auf eine bestimmte Auslegung des Klageantrages bestanden wird (in diesem Sinne auch: BSG, Beschl. v. 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, juris, Rn. 10 m.w.N. - "Rechtsprechung und Literatur gehen zwar davon aus, dass ein von einem Rechtsanwalt formulierter Antrag in der Regel das Gewollte zutreffend wiedergibt [...] . Andererseits schließt nicht allein der Umstand der anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus [...] , zumindest dann, wenn die gewählte Formulierung - wie hier - nicht eindeutig ist [...] ." ).
  • BSG, 09.11.2022 - B 5 R 17/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Die Klägerin bringt vor, das LSG sei von höchstrichterlicher Rechtsprechung abgewichen (Hinweis auf ua BSG Urteil vom 11.9.2001 - B 2 U 41/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5; BSG Urteil vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R - BSGE 117, 192 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 27 und BSG Beschluss vom 9.1.2019 - B 13 R 25/18 B) , indem es im Zusammenhang mit der Abgrenzung von stationärer Akutbehandlung zu stationärer Rehabilitationsbehandlung befunden habe, der im Namen der Versicherten gestellte Antrag der Großmutter bei der Beklagten sei nicht ausdrücklich auf eine bestimmte (stationäre) Leistung beschränkt und daher nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz auszulegen gewesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 188/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die vom Kläger eingelegte "Beschwerde", die als Rechtsmittel gegen ein Urteil unstatthaft wäre (§ 172 Abs. 1 SGG ), ist zu Gunsten des Klägers als Berufung auszulegen (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 BGB für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, Rn. 7; BSG vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 21 AS 1571/21

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Dem Anliegen des - unvertretenen - Antragstellers, im Eilverfahren Leistungen für den Zeitraum der Entziehung zu erhalten, kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass sein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, der bei Antragstellung als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der (später erhobenen) Anfechtungsklage (§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) zu deuten war, nunmehr - nach erfolgter Mitwirkung - als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG), mit der der Antragsgegner verpflichtet wird, ihm Regelbedarfsleistungen für die Zeit von Juli bis November 2021 zu zahlen, ausgelegt wird (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG, Beschluss vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B -, juris Rn. 7; Urteil vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R -, juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - L 12 AS 1820/22
    Andererseits schließt nicht allein der Umstand einer anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus (BSG Beschluss vom 09.01.2019, B 13 R 25/18 B, Rn. 10 m.w.N., juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 123, Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 183/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die vom Kläger eingelegte "Beschwerde", die als Rechtsmittel gegen ein Urteil unstatthaft wäre (§ 172 Abs. 1 SGG ), ist zu Gunsten des Klägers als Berufung auszulegen (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 BGB für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, Rn. 7; BSG vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R, Rn. 9).
  • SG Duisburg, 23.09.2022 - S 49 U 613/17
    Auch bei anwaltlich vertretenen Klägern ist regelmäßig das maßgebliche Klagebegehren erst durch Auslegung des Klageantrages zu ermitteln, wenn nicht etwa ausdrücklich auf eine bestimmte Auslegung des Klageantrages bestanden wird (in diesem Sinne auch: BSG, Beschl. v. 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, juris, Rn. 10 m.w.N. - "Rechtsprechung und Literatur gehen zwar davon aus, dass ein von einem Rechtsanwalt formulierter Antrag in der Regel das Gewollte zutreffend wiedergibt [...] . Andererseits schließt nicht allein der Umstand der anwaltlichen Vertretung eine an § 133 BGB orientierte Auslegung des Begehrens aus [...] , zumindest dann, wenn die gewählte Formulierung - wie hier - nicht eindeutig ist [...] ." ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die vom Kläger eingelegte "Beschwerde", die als Rechtsmittel gegen ein Urteil unstatthaft wäre (§ 172 Abs. 1 SGG ), ist zu Gunsten des Klägers als Berufung auszulegen (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 BGB für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, Rn. 7; BSG vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R, Rn. 9).
  • BSG, 14.09.2022 - B 6 KA 14/22 B

    Honorarkürzung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung in

    Wer als Verfahrensmangel geltend macht, das Berufungsgericht habe den Rechtsmittel- bzw Streitgegenstand verkannt, muss den Verfahrensgang unter Auslegung der den Rechtsmittel- bzw Streitgegenstand bestimmenden Entscheidungen und Erklärungen lückenlos darlegen (vgl BSG Beschluss vom 9.1.2019 - B 13 R 25/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 4 AS 406/17 B - juris RdNr 10 ).
  • BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im

  • BSG, 01.03.2023 - B 11 AL 25/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 18.07.2019 - B 13 R 219/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 23.06.2021 - B 13 R 197/20 B

    Anspruch auf Nachentrichtung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 RS 6/20 B

    Rentenrechtliche Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

  • BSG, 23.01.2020 - B 6 KA 47/18 B

    Höhe vertragsärztlichen Honorars

  • BSG, 15.12.2022 - B 4 AS 346/21 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

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