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   BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R   

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https://dejure.org/1998,1353
BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R (https://dejure.org/1998,1353)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R (https://dejure.org/1998,1353)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - B 1 KR 17/96 R (https://dejure.org/1998,1353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier: Insulin) - chronische Erkrankung - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier: Insulin) - chronische Erkrankung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Diabetes mellitus - Insulininjektion - Sachleistung - Eigenanteil - Zuzahlung - Befreiung von der Zuzahlungspflicht - Unzumutbare finanzielle Belastung - Arzneimittel

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1 und Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Diabetiker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Zuzahlungen für Arzneimittel sind verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Prüfungsmaßstab ist in erster Linie Art. 3 Abs. 1 GG, der es dem Gesetzgeber zunächst nur verbietet, Gruppen von Normadressaten unterschiedlich zu behandeln, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 87, 1, 36 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 7 mwN).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Da die generelle Nichteignung des eingesetzten Mittels zum Schutze der in Rede stehenden besonders bedeutsamen Belange des Gemeinwohls nicht auf der Hand liegt (vgl BVerfGE 77, 84, 106 = SozR 4100 § 12a Nr. 1 S 6; BVerfGE 70, 1, 30 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 S 10 jeweils mwN), bestehen gegen die Zuzahlungspflicht als solche keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Insulinpräparate der vom Kläger benötigten Art sind Arzneimittel iS der § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 31 Abs. 1 SGB V. Obwohl die Injektion von Insulin dazu dient, eine fehlende oder mangelhafte Körperfunktion auszugleichen, kommt eine Einordnung als Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 SGB V nicht in Betracht, weil durch die im Gesetz genannten Beispiele (Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel) klargestellt ist, daß damit vor allem technische Hilfen, aber keinesfalls in den Körper einzubringende Substanzen gemeint sind (vgl auch die in BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 S 126 genannten Beispiele aus der neueren Rechtsprechung).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Dabei ist der Gleichheitssatz aber nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt; vielmehr muß es für die fehlende Differenzierung an einem einleuchtenden Grund fehlen (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 29 f mwN).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Nur wenn sich der geltend gemachte Anspruch ausschließlich auf Zeiträume in der Vergangenheit bezieht, ist die Klage als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage auf die Erstattung der bereits geleisteten Zuzahlungen zu beschränken (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 3).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Da die generelle Nichteignung des eingesetzten Mittels zum Schutze der in Rede stehenden besonders bedeutsamen Belange des Gemeinwohls nicht auf der Hand liegt (vgl BVerfGE 77, 84, 106 = SozR 4100 § 12a Nr. 1 S 6; BVerfGE 70, 1, 30 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 S 10 jeweils mwN), bestehen gegen die Zuzahlungspflicht als solche keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Damit will der Kläger nicht auf die in § 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG getroffene Unterscheidung zwischen Arznei- und Lebensmitteln hinweisen, sonst hätte er seinem Begehren die Grundlage entzogen, denn auf die Versorgung mit Lebensmitteln besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein kein Anspruch (BSG vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 23/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Beschränkungen des Leistungsumfangs bzw des Versicherungsrisikos in der gesetzlichen Krankenversicherung knüpfen typischerweise an der Art der Behandlungsmaßnahme und nicht an Art oder Schwere der Erkrankung an (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 11/97, zur Veröffentlichung bestimmt - mit Beispielen).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Als vom Körper benötigte und zu verbrauchende Substanz kann Insulin auch nicht gemäß § 32 SGB V zu den Heilmitteln gehören (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 S 64 f mwN).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R
    Falls der geltend gemachte Anspruch besteht, hat die Beklagte einen Bescheid über die Befreiung zu erteilen (vgl § 61 Abs. 5 SGB V), da sich das Klagebegehren auch auf einen zukünftigen Zeitraum bezieht (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 S 15); ihre sich daraus ergebende Verpflichtung würde die Erstattung der in der Vergangenheit seit Juni 1995 geleisteten Zuzahlungen mit umfassen.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96

    Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 15/89

    Ermächtigung zum Erlaß von Arzneimittelrichtlinien, Verordnungsfähigkeit von

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist grundsätzlich im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32; BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 2 RdNr 8).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob der Arzneimittelbegriff des SGB V mit demjenigen des AMG in jeder Beziehung übereinstimmt (offengelassen in BSGE 81, 240, 243 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9 - Diätnahrungsmittel; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32 f - Insulin).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung -

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32; BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 41/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Wie der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vorausgesetzt hat (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 3; SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32 und Nr. 8 S 38), kann sich ein solcher Anspruch aber nur auf Aufwendungen beziehen, die bei dem Versicherten auch tatsächlich angefallen sind, nachdem er zuvor erfolglos an die Krankenkasse mit dem Befreiungsbegehren herangetreten war.

    So verstößt es zB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Regelung nur einkommensabhängige Ausnahmen zum Gegenstand hatte und nicht auch solche, die sich auf lebenswichtige Arzneimittel bei chronisch Kranken beziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7: Insulin bei Diabetes; zum abschließenden Charakter des § 61 SGB V schon BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 S 17 mwN und Nr. 5 S 23).

    Ebenso werden Familien mit Kindern gegenüber Versicherten ohne Kinder nicht in gleichheitswidriger Weise willkürlich bzw unverhältnismäßig belastet (zu den Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 184 mwN; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 34).

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen -

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - tatsächliche Bruttoeinnahmen zum

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32; BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 2 RdNr 8).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze - Nichtberücksichtigung von

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist grundsätzlich im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32; BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 2 RdNr 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Da die Eigenbeteiligung der Versicherten bei der Medikamentenabgabe jedoch gerade dazu dient, dem Kriterium der medizinischen Notwendigkeit das ihm angemessene Gewicht zu verleihen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7; auch BSGE 92, 46 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1), ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Arzneimitteln generell geboten; diesem Gebot könnte es jedoch zuwiderlaufen, wenn für eine oder auch mehrere bestimmte Personengruppen doch wieder eine "Ausweichregelung" über die sozialhilferechtliche Krankenhilfe geschaffen würde.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 41/06 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Berücksichtigung - Freibetrag für im

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 18/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen seit 1. 1. 2004 -

    Der hierauf gerichtete Anspruch ist prozessual grundsätzlich im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32; BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 2 RdNr 8).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt -

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 18/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - L 1 KR 326/08

    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2012 - L 1 KR 30/10

    Multiple Sklerose - MS - Off-Label-Use - IVIG

  • LSG Hessen, 18.10.1999 - L 1 KR 931/99

    Krankenversicherung - chronisch Kranker - Zuzahlungspflicht bei lebensnotwendigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 300/06
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