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   BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH   

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https://dejure.org/2021,56781
BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH (https://dejure.org/2021,56781)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH (https://dejure.org/2021,56781)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - B 8 SO 13/20 BH (https://dejure.org/2021,56781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Übernahme von Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung und einer Waschmaschine nach dem SGB XII Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Bestellung eines besonderen Vertreters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Auszug aus BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH
    Der Kläger, der zur Überzeugung des Senats zumindest partiell prozessunfähig ist (vgl im Einzelnen BSG vom 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 3 RdNr 8 f) , war nach Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 SGG ) wirksam vertreten, sodass ein absoluter Revisionsgrund (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 4 ZPO ) nicht vorliegt.

    Die Entscheidung, einen besonderen Vertreter zu bestellen, hat das LSG zulässigerweise auf Grundlage des von dem erkennenden Senat in einem parallelen Rechtsstreit zwischen Kläger und Beklagtem (B 8 SO 55/17 B) ermittelten Sachverhalts getroffen.

    Insbesondere bestanden wegen der Inhalte des von dem erkennenden Senat des BSG eingeholten Gutachtens, soweit es nicht teilweise geschwärzt worden war, keine weitergehenden Beweisverwertungsverbote (vgl BSG vom 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 3 RdNr 10 ff) .

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Prozessunfähigkeit - Persönliche

    Auszug aus BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH
    Sowohl wegen der Frage, ob überhaupt ein besonderer Vertreter bestellt werden muss, als auch wegen der Frage, wer ggf zum besonderen Vertreter bestellt werden soll, ist eine persönliche Anhörung damit regelmäßig erforderlich (vgl nur BSG vom 5.5.1993 - 9/9a RVg 5/92 - SozR 3-1500 § Nr. 1) .
  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 1989/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend ein betreuungsrechtliches Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH
    Eine solche Pflicht zur Anhörung vor Bestellung eines besonderen Vertreters erwächst für das Gericht wie im Fall einer umfassenden Betreuung (vgl § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch ) aus Art. 103 Grundgesetz ( GG ), § 62 SGG (vgl dazu zuletzt Bundesverfassungsgericht vom 30.3.2021 - 1 BvR 1989/19 - FamRZ 2021, 1234 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 96/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.12.2021 - B 8 SO 13/20 BH
    Nach Aufhebung des zuletzt genannten Urteils und Zurückverweisung der Sache an das LSG auf Nichtzulassungsbeschwerde hin (Bundessozialgericht vom 12.5.2017 - B 8 SO 96/16 B), hat das LSG Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung von Rechtsanwalt P bewilligt (Beschluss vom 17.12.2018) und ihn zum besonderen Vertreter bestellt (Beschluss vom 7.2.2020) , weil von partieller Prozessunfähigkeit des Klägers auszugehen sei.
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