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   BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R   

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https://dejure.org/2016,34038
BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R (https://dejure.org/2016,34038)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R (https://dejure.org/2016,34038)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 50/15 R (https://dejure.org/2016,34038)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 3 S 1 Halbs 1 SGB 10, § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10, § 193 Abs 1 S 1 SGG, § 197 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der Kostengrundentscheidung bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Kostengrundentscheidung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der Kostengrundentscheidung bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Kostengrundentscheidung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGB X § 63 ; SGG § 193 ; SGG § 197
    Erledigung der Kostengrundentscheidung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der Kostengrundentscheidung bei anschließendem gerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 360
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    Zu diesen Kosten gehören nach gefestigter Rechtsprechung des BSG nicht nur die im Gerichtsverfahren angefallenen Kosten, sondern zudem die Kosten eines etwaigen Vorverfahrens, soweit dieses eine zwingende Klagevoraussetzung ist (§ 78 SGG; vgl BSG Beschluss vom 24.8.1976 - 12/1 RA 105/75 - SozR 1500 § 193 Nr. 3; BSG Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R - SozR 4-1500 § 193 Nr. 6 RdNr 20 ff) .

    Der Grundsatz der Kosteneinheit ergibt sich auch aus den Formulierungen in den einschlägigen Vorschriften zur Kostenentscheidung in den verschiedenen Verfahrensordnungen, in denen die Kosten stets als sprachliche Einheit behandelt werden (vgl § 193 Abs. 2 SGG: "Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten"; § 194 Satz 2 SGG: "Die Kosten"; § 154 Abs. 1 VwGO: "die Kosten des Verfahrens"; § 91 ZPO: "die Kosten des Rechtsstreits"; §§ 91a, 92 ZPO: "die Kosten"; § 93 ZPO: "die Prozesskosten"; § 12a Abs. 2 Satz 1 ArbGG: "die Kosten"; § 135 Abs. 1 FGO: "die Kosten des Verfahrens"; vgl BSG Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R - SozR 4-1500 § 193 Nr. 6 RdNr 24) .

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung;

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    § 80 VwVfG wiederum stellte eine Reaktion auf verschiedene Entscheidungen des BVerwG dar, das ebenso wie das BSG zu § 193 SGG die Anwendung der Regelung des § 162 VwGO zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des Vorverfahrens nur in den Fällen bejaht hatte, in denen im Anschluss an das Vorverfahren Klage erhoben worden war; für isolierte Vorverfahren enthielt das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht dagegen bis zur Einführung des § 80 VwVfG ebenfalls keine Kostenregelung und § 80 VwVfG sollte daher dazu dienen, für isolierte Vorverfahren eine Kostenerstattung in den entsprechenden Fällen anzuordnen (BT-Drucks 7/910 S 91 zu § 76 des Entwurfs des VwVfG; vgl dies bestätigend BVerwG Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 14.05 - DVBl 2006, 1243 f) .

    Würde hinsichtlich des erfolgreichen Teils des Widerspruchsverfahrens ausgehend von der insofern positiven Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid ein eigenständiges Kostenfestsetzungsverfahren nach § 63 Abs. 3 SGB X durchgeführt, könnte dies zu abweichenden Entscheidungen zweier Kostenfestsetzungsstellen - der Behörde nach § 63 Abs. 3 Satz 1 SGB X und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des SG nach § 197 SGG - führen und weitere Verfahren (Klagen gegen die behördliche Kostenfestsetzung, Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten) nach sich ziehen (vgl auch BVerwG Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 14.05 - DVBl 2006, 1243 f) .

  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    Die Kosten eines Vorverfahrens, an das sich ein gerichtliches Verfahren anschloss, waren dagegen nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen des § 193 SGG erstattungsfähig (BSG Beschluss vom 24.8.1976 - 12/1 RA 105/75 - SozR 1500 § 193 Nr. 3 S 2) .

    Zu diesen Kosten gehören nach gefestigter Rechtsprechung des BSG nicht nur die im Gerichtsverfahren angefallenen Kosten, sondern zudem die Kosten eines etwaigen Vorverfahrens, soweit dieses eine zwingende Klagevoraussetzung ist (§ 78 SGG; vgl BSG Beschluss vom 24.8.1976 - 12/1 RA 105/75 - SozR 1500 § 193 Nr. 3; BSG Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R - SozR 4-1500 § 193 Nr. 6 RdNr 20 ff) .

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X gilt jedoch nur für isolierte Vorverfahren, also für solche, an die sich in der Hauptsache kein gerichtliches Verfahren anschließt und die daher von Vorverfahren, an die sich ein gerichtliches Verfahren in der Hauptsache anschließt, zu unterscheiden sind (stRspr vgl BSG Urteil vom 20.4.1983 - 5a RKn 1/82 - BSGE 55, 92 = SozR 1300 § 63 Nr. 1; BSG Urteil vom 30.6.2004 - B 6 KA 34/03 R - BSGE 93, 69 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 11, RdNr 27; BSG Urteil vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, RdNr 15) .
  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur - individuell

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X gilt jedoch nur für isolierte Vorverfahren, also für solche, an die sich in der Hauptsache kein gerichtliches Verfahren anschließt und die daher von Vorverfahren, an die sich ein gerichtliches Verfahren in der Hauptsache anschließt, zu unterscheiden sind (stRspr vgl BSG Urteil vom 20.4.1983 - 5a RKn 1/82 - BSGE 55, 92 = SozR 1300 § 63 Nr. 1; BSG Urteil vom 30.6.2004 - B 6 KA 34/03 R - BSGE 93, 69 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 11, RdNr 27; BSG Urteil vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, RdNr 15) .
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 1/82

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Kosten eines Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X gilt jedoch nur für isolierte Vorverfahren, also für solche, an die sich in der Hauptsache kein gerichtliches Verfahren anschließt und die daher von Vorverfahren, an die sich ein gerichtliches Verfahren in der Hauptsache anschließt, zu unterscheiden sind (stRspr vgl BSG Urteil vom 20.4.1983 - 5a RKn 1/82 - BSGE 55, 92 = SozR 1300 § 63 Nr. 1; BSG Urteil vom 30.6.2004 - B 6 KA 34/03 R - BSGE 93, 69 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 11, RdNr 27; BSG Urteil vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, RdNr 15) .
  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R
    Zuvor hatte das BSG entschieden, dass die Kosten eines isoliert gebliebenen Vorverfahrens nicht erstattungsfähig seien, weil eine Rechtsgrundlage nicht vorhanden sei (BSG Urteil vom 21.1.1966 - 6 RKa 13/65 - BSGE 24, 207, 208 f) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Endet das Vorverfahren zum Nachteil der Widerspruchsführer und haben sie später im Klageverfahren Erfolg, erfasst der gerichtliche Ausspruch zur Kostenerstattung auch das Vorverfahren (vgl BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R - SozR 4-1500 § 193 Nr. 6 RdNr 20; BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 25 RdNr 20 ff).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X. Zwar ist § 63 SGB X einschlägig, wenn die Kosten für ein isoliertes Vorverfahren im Streit sind, an das sich in der Hauptsache kein gerichtliches Verfahren anschloss (vgl dazu ua BSG Urteil vom 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 25 RdNr 15) .
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Denn mit einer (gleichzeiti-gen) Anfechtung der Sachentscheidung würde sich - zugunsten der Kostenregelungen der §§ 193 ff. SGG - die Kostenentscheidung nach § 63 SGB X erledigen, so dass ein Verstoß gegen § 63 SGB X lediglich im Rahmen einer isolierten Anfechtung der Kosten-ntscheidung über das Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R, juris, Rn. 13 - "Die Klage ist abzuweisen, da die Voraussetzungen dieser Norm nicht mehr vorliegen, weil eine Kostengrundentscheidung des Beklagten nicht mehr existiert. Die im Widerspruchsbescheid vom 4.7.2012 enthaltene Kostengrundentscheidung [ ] hat sich aufgrund der Klageerhebung gegen den Widerspruchsbescheid auf sonstige Weise gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt."; Straßfeld, Erstattung der anwaltlichen Vergütung für eine Tätigkeit im außergerichtlichen Verfahren durch Dritte (Teil I), SGb 2013, 326, 332 m.w.N.).
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