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   BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21   

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BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21 (https://dejure.org/2021,1380)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2021 - 2 BvR 156/21 (https://dejure.org/2021,1380)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 2 BvR 156/21 (https://dejure.org/2021,1380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Lettland zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; hinreichende Prüfung der konkret zu erwartenden ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Eilantrag in Bezug auf eine Auslieferung nach Lettland zur Strafverfolgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG, Art 3 MRK
    Erfolgreicher Eilantrag in Bezug auf eine Auslieferung nach Lettland - Verletzung von Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) durch menschenunwürdige Haftbedingungen möglich - Mitteilung der zu erwartenden Haftbedingungen unzureichend - eigene fachgerichtliche Gefahrenprognose nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung nach Rumänien; Fehlende Mitteilung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung; Anforderungen an die Prüfung einer bestehenden Gefahr unmenschlicher oder ...

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag in Bezug auf eine Auslieferung nach Lettland - Verletzung von Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) durch menschenunwürdige Haftbedingungen möglich - Mitteilung der zu erwartenden Haftbedingungen unzureichend - eigene fachgerichtliche Gefahrenprognose nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung nach Rumänien; Fehlende Mitteilung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung; Anforderungen an die Prüfung einer bestehenden Gefahr unmenschlicher oder ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag in Bezug auf eine Auslieferung nach Lettland - Verletzung von Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) durch menschenunwürdige Haftbedingungen möglich - Mitteilung der zu erwartenden Haftbedingungen unzureichend - eigene fachgerichtliche Gefahrenprognose nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung nach Lettland zur Strafverfolgung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Es erscheint vielmehr möglich, dass die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 4 GRCh verletzt, weil das Gericht seiner Verpflichtung nach Art. 4 GRCh, auf der zweiten Prüfungsstufe im Einzelfall zu prüfen und durch zusätzliche Informationen aufzuklären, ob der Beschwerdeführer nach seiner Überstellung in einer lettischen Haftanstalt einer Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein wird, nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 -, Rn. 42 ff.).

    Ungeachtet der Frage, ob die Mitteilung der lettischen Behörden tatsächlich eine konkret die Inhaftierung des Beschwerdeführers betreffende Zusicherung enthält, lässt sich dem angegriffenen Beschluss eine eigene Gefahrenprognose des Gerichts, um die Belastbarkeit einer Zusicherung einschätzen zu können, nicht entnehmen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 -, Rn. 56).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen sei durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, und vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, mittlerweile überholt.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2021 - 2 BvR 156/21
    Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen sei durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, und vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, mittlerweile überholt.
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • OLG Bremen, 03.08.2016 - 1 AuslA 14/15

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Lettland zum Zwecke der Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2023 - 301 OAus 1/23

    Auslieferungsverfahren: Abgabe von Garantien für konkret zu erwartende

    Auf dieser Grundlage kann - noch - nicht mit zureichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung in das Vereinigte Königreich menschenwürdige Haftbedingungen erhalten wird (vgl. hierzu BVerfG Beschlüsse vom 01.12.2020, 2 BvR 1845/18 und vom 02.02.2021,2 BvR 156/21 jeweils abgedruckt bei juris), da die vom Senat unter Ziffer 1 erbetene Garantie nicht abgegeben wurde und die Fragen des Senats unter Ziffern 2 und 3 nicht hinreichend konkret beantwortet wurden.

    Da nach den substantiiert vorgetragenen Einwendungen des Verfolgten zu den aktuellen Haftbedingungen im Vereinigte Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Sachaufklärung durch den Senat, wonach die in dem o.g. CPT-Bericht vom 07.07.2021 festgestellte Überbelegung in mehreren Haftanstalten des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland auch im Jahr 2023 (trotz vorgenommener Verbesserungen) noch anhält (nach der Auskunft des Justizministeriums des Vereinigte Königreichs Großbritannien und Nordirland in "World Prison Brief data" liegt am 27.01.2023 eine [Über]-Belegung der Haftanstalten von 107, 5 % vor vgl. https://www.prisonstudies.org/country/united-kingdom-england-wales Abrif am 10.03.2023), kann derzeit nach allem nicht mit zureichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung in das Vereinigte Königreichs Großbritannien und Nordirland dort menschenwürdige Haftbedingungen erhalten würde (vgl. hierzu BVerfG Beschlüsse vom 01.12.2020, 2 BvR 1845/18 und vom 02.02.2021, 2 BvR 156/21 jeweils abgedruckt bei juris), mithin erweist sich die Auslieferung als derzeit unzulässig.

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 301 OAus 136/23

    Auslieferung nach Großbritannien

    Tatsächliche Umstände, die dazu führen könnten, die Belastbarkeit der abgegebenen Zusicherungen und Informationen in Frage zu stellen, sind weder substantiiert vorgetragen noch liegen solche vor (vgl. zur fachgerichtlichen Aufklärungspflicht bei der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat und der gebotenen Prüfung der Belastbarkeit vgl. insb. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris Rn. 56 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19 -, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 02.02.2021 - 2 BvR 156/21 -, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 02.06.2021 - 2 BvR 908/21 -, juris und BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2021 - Ausl 301 AR 124/20

    Unzulässige Auslieferung nach Serbien wegen offener Fragen zur Strafvollstreckung

    Auf die Frage, ob die Sachaufklärung im Hinblick auf die vom Verfolgten im Falle seiner Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen (vgl. hierzu BVerfG Beschlüsse vom 01.12.2020, 2 BvR 1845/18 und vom 02.02.2021, 2 BvR 156/21, jeweils abgedruckt bei juris) bereits hinreichend ist, kommt es bei dieser Sachlage nicht an.
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