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   BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06   

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BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06 (https://dejure.org/2006,4092)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2006 - 2 BvR 255/06 (https://dejure.org/2006,4092)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2006 - 2 BvR 255/06 (https://dejure.org/2006,4092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten; Begehr der Datenlöschung und Herausgabe von DVD-Datenträgern wegen Gefahr der strafrechtlich nachteiligen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; EGGVG §§ 23 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 161 a; ; StPO §§ 483 ff.; ; StPO § 489 Abs. 2; ; VwGO § 40 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Löschung beschlagnahmter Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Die Entscheidung über die Verwertbarkeit eines gewonnenen Beweismittels bedarf regelmäßig einer Abwägung zwischen den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, Einl. Rn. 55 m.w.N.; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, vor § 94 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Der Beschwerdeführer ist gehalten, mit seinem Vorbringen die Zielrichtung seiner Verfassungsbeschwerde deutlich zu machen und kann keine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gewissermaßen ins Blaue hinein unter allen denkbaren Gesichtspunkten erwarten (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Diese auf die Aufhebung der Informationsfunktion zielende Regelung korrespondiert mit der strengen Zweckbindung des Datenzugriffs sowie mit der gesetzlich geregelten Bindung der Befugnis zur Informationsspeicherung und -verarbeitung gemäß § 483 StPO an den verfahrensbezogenen Erhebungszweck (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ; BTDrucks 14/1484 S. 34; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1.9.2001, § 483 Rn. 4 und § 489 Rn. 5).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Die Entscheidung über die Verwertbarkeit eines gewonnenen Beweismittels bedarf regelmäßig einer Abwägung zwischen den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, Einl. Rn. 55 m.w.N.; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, vor § 94 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Welchen Rechtsbehelf der Beschwerdeführer zu wählen hat, bedarf überdies keiner endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, denn dem Beschwerdeführer ist die Beschreitung eines Rechtswegs grundsätzlich auch dann zumutbar, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels unterschiedlich beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    Welchen Rechtsbehelf der Beschwerdeführer zu wählen hat, bedarf überdies keiner endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, denn dem Beschwerdeführer ist die Beschreitung eines Rechtswegs grundsätzlich auch dann zumutbar, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels unterschiedlich beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1977 - 4 VAs 234/76

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    bb) Kommt die Staatsanwaltschaft einem auf Datenlöschung gerichteten Antrag nicht nach, so ist hiergegen der Rechtsweg zum Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 489 Rn. 7; Hilger, a.a.O., § 489 Rn. 16, sowie zu entsprechenden Begehren bezogen auf gefertigte Ablichtungen von Schriftstücken OLG Stuttgart, NJW 1977, S. 2276 ; OLG Frankfurt am Main, NJW 1999, S. 73; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 23 EGGVG Rn. 49; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 23 EGGVG Rn. 15; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. 2005, § 23 EGGVG Rn. 101; in diese Richtung auch Böttcher, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1.8.1998, § 23 EGGVG Rn. 27 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1989 - 2 Ws 582/89
    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    cc) Da es den Beschwerdeführern im Kern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens) oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • LG Mannheim, 29.10.1997 - 25 AR 9/97
    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    cc) Da es den Beschwerdeführern im Kern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens) oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 6 Ws 31/88
    Auszug aus BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
    cc) Da es den Beschwerdeführern im Kern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens) oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • OLG Frankfurt, 16.08.1998 - 3 VAs 9/98
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Wie das Landgericht zutreffend darlegt hat, ist Gegenstand der richterlichen Überprüfung nicht die Beschlagnahmeanordnung, sondern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den Löschungsantrag (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. April 2006 - 2 BvR 255/06 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 1 W 54/11

    Kein Rechtsweg zu den Zivilgerichten zwecks Naturalrestitution im Rahmen von

    Denn es geht um die Verpflichtung zum Erlass eines bisher unterlassenen Verwaltungsaktes, der von den Justizbehörden zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege getroffen werden soll (für einen Antrag auf Datenlöschung ebenso BVerfG, Nichtannnahmebeschl. v. 02.04.2006, NJW 2006, 1787 [juris Rn. 8]; OLG Frankfurt - 3. StrSen.
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