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   BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99   

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https://dejure.org/1999,5200
BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
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Fehlende Prognosebegründung

§§ 33, 33a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Begründungserfordernis bei einer Entscheidung nach § 81g StPO

Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110
  • StV 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn sie hat - derzeit - keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99
    § 33a StPO ist so auszulegen, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 [250]).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03

    Zu den Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer von

    Dieser Weg steht ihm, da der Antrag nach § 33a StPO nicht fristgebunden ist, nach wie vor offen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1911/99 -, NStZ-RR 2000, S. 110).
  • BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03

    Nichterschöpfung des Rechtswegs im Bußgeldverfahren mangels Erhebung der

    Dieser Weg steht ihm, da der Antrag nach § 33a StPO nicht fristgebunden ist, nach wie vor offen (BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 110).
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