Rechtsprechung
BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Unterbringung eines besonders aggressiven Serientäters im Rahmen des Maßregelvollzugs auf einer Akutstation
- Wolters Kluwer
Maßregelvollzug - Sicherungsmaßnahme - Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsstörung - Therapie - Maßregel - Krankenhaus - Station - Menschenwürde - Freiheitsentzug
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; HmbMVollzG § 3 Abs. 3; ; HmbMVollzG § 29 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 19.07.1999 - 3 Vollz (Ws) 45/99
- BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 122
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Der Gesetzgeber hat im Übrigen im Blick auf das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untergebrachten für die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus besondere Regelungen getroffen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).b) Auf dieser Grundlage erfolgende Eingriffe in die persönliche Freiheit dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 66, 191 ; 70, 297 ).
Bei der Vollziehung der Maßregel ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 66, 191 ; 70, 297 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Die dauernde Beobachtung des Beschwerdeführers beim Kontakt mit Mitpatienten oder Besuchern in den Zeiträumen, in denen er nicht einzeln eingesperrt ist, berührt nicht den absolut geschützten Kernbereich seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 80, 367 ).Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers ist nicht verletzt (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Die Freiheitsentziehung ist nicht schon im Blick auf ihre Dauer mit der Menschenwürde unvereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ).Psychosomatische Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens des Beschwerdeführers im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sind als Begleitfolge des Maßregelvollzuges - solange dieser erforderlich ist - von Verfassungs wegen kein Anlass, auf Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
b) Auf dieser Grundlage erfolgende Eingriffe in die persönliche Freiheit dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 66, 191 ; 70, 297 ).Bei der Vollziehung der Maßregel ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 66, 191 ; 70, 297 ).
- BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51
Sicherungsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Der Gesetzesvorbehalt betrifft zwar auch die materiellen Maßstäbe für die Art und Dauer der Vollstreckung (BVerfGE 86, 288 ), aber nicht die nähere Ausgestaltung der Vollziehung einer ihrer Art nach - als Strafe, Maßregel oder andere Maßnahme - bestimmten Freiheitsentziehung (vgl. BVerfGE 2, 118 ).Auch der Vorbehalt des Art. 104 Abs. 1 GG enthält, mit Ausnahme des Misshandlungsverbots in seinem Satz 2, keine grundsätzliche Aussage über die Art und Weise, in der eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel zu vollstrecken ist (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 33, 1 ).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der fachgerichtlichen Entscheidung ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (stRspr; vgl. BVerfGE 95, 96 ). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Auch der Vorbehalt des Art. 104 Abs. 1 GG enthält, mit Ausnahme des Misshandlungsverbots in seinem Satz 2, keine grundsätzliche Aussage über die Art und Weise, in der eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel zu vollstrecken ist (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 33, 1 ). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Der Gesetzesvorbehalt betrifft zwar auch die materiellen Maßstäbe für die Art und Dauer der Vollstreckung (BVerfGE 86, 288 ), aber nicht die nähere Ausgestaltung der Vollziehung einer ihrer Art nach - als Strafe, Maßregel oder andere Maßnahme - bestimmten Freiheitsentziehung (vgl. BVerfGE 2, 118 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …
- BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der …
- BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92
Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus …
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
- KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97
Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …
- BVerfG, 22.06.1977 - 2 BvR 1008/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorwegvollzugs einer Maßregel
- BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1178/88