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   BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12   

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BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12 (https://dejure.org/2013,6869)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12 (https://dejure.org/2013,6869)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 (https://dejure.org/2013,6869)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 103 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess - Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 138 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess - Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen; hier: Außerachtlassung von Parteivortrag zu sittenwidriger ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Dienstanbieters auf Vergütung von Kommunikationsdienstleistungen durch sog. Internet-by-call-Einwahlverbindungen i.R.v. Einzelverbindungsnachweisen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess - Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen; hier: Außerachtlassung von Parteivortrag zu sittenwidriger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Dienstanbieters auf Vergütung von Kommunikationsdienstleistungen durch sog. Internet-by-call-Einwahlverbindungen i.R.v. Einzelverbindungsnachweisen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Die Willkür des bayerischen Richters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonkosten und ein renitenter Richter

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG hebt Telefonrechnungs-Urteil erneut auf - Bayerischer Richter interessiert sich nicht für Karlsruhe

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    aa) Der objektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB setzt ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung voraus; dabei ist jeweils der objektive Wert (Verkehrswert, Marktwert) anzusetzen (BGHZ 80, 153 ; 141, 257 ; 146, 298 ; Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 138 Rn. 113; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 138 Rn. 34 ff.).

    Zu dem auffälligen Missverhältnis als objektiver Tatbestandsvoraussetzung müssen in der Regel weitere subjektive Merkmale hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung; diese wird jedoch indiziert, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders auffälliges, besonders grobes oder besonders krasses Missverhältnis festzustellen ist (BGHZ 125, 135 ; 144, 343 ; 146, 298 ; 154, 47 ; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 -, NJW 2004, S. 3553 ; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, NJW 2008, S. 1585 ).

    Dies wurde in der bisherigen Rechtsprechung vielfach dann angenommen, wenn die vom Schuldner zu erbringende Leistung um mehr als 100 % über dem Marktpreis liegt (BGHZ 141, 257 ; 146, 298 ; 154, 47 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    aa) Der objektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB setzt ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung voraus; dabei ist jeweils der objektive Wert (Verkehrswert, Marktwert) anzusetzen (BGHZ 80, 153 ; 141, 257 ; 146, 298 ; Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 138 Rn. 113; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 138 Rn. 34 ff.).

    Dies wurde in der bisherigen Rechtsprechung vielfach dann angenommen, wenn die vom Schuldner zu erbringende Leistung um mehr als 100 % über dem Marktpreis liegt (BGHZ 141, 257 ; 146, 298 ; 154, 47 ).

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 142/00

    Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Zu dem auffälligen Missverhältnis als objektiver Tatbestandsvoraussetzung müssen in der Regel weitere subjektive Merkmale hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung; diese wird jedoch indiziert, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders auffälliges, besonders grobes oder besonders krasses Missverhältnis festzustellen ist (BGHZ 125, 135 ; 144, 343 ; 146, 298 ; 154, 47 ; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 -, NJW 2004, S. 3553 ; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, NJW 2008, S. 1585 ).

    Dies wurde in der bisherigen Rechtsprechung vielfach dann angenommen, wenn die vom Schuldner zu erbringende Leistung um mehr als 100 % über dem Marktpreis liegt (BGHZ 141, 257 ; 146, 298 ; 154, 47 ).

  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 885/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Auf die hierauf erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 885/11 -, juris).

    So hat der Beschwerdeführer einen durchschnittlichen Marktpreis behauptet und unter Beantragung eines Sachverständigengutachtens unter Beweis gestellt (vgl. oben); wäre der Beweis der - bestrittenen - Behauptung gelungen, lägen die von der Klägerin abgerechneten Preise um 900 % bis 1.400 % über dem durchschnittlichen Marktpreis, so dass sich ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB geradezu aufdrängen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 885/11 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Zu dem auffälligen Missverhältnis als objektiver Tatbestandsvoraussetzung müssen in der Regel weitere subjektive Merkmale hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung; diese wird jedoch indiziert, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders auffälliges, besonders grobes oder besonders krasses Missverhältnis festzustellen ist (BGHZ 125, 135 ; 144, 343 ; 146, 298 ; 154, 47 ; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 -, NJW 2004, S. 3553 ; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, NJW 2008, S. 1585 ).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Zu dem auffälligen Missverhältnis als objektiver Tatbestandsvoraussetzung müssen in der Regel weitere subjektive Merkmale hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung; diese wird jedoch indiziert, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders auffälliges, besonders grobes oder besonders krasses Missverhältnis festzustellen ist (BGHZ 125, 135 ; 144, 343 ; 146, 298 ; 154, 47 ; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 -, NJW 2004, S. 3553 ; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, NJW 2008, S. 1585 ).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    Zu dem auffälligen Missverhältnis als objektiver Tatbestandsvoraussetzung müssen in der Regel weitere subjektive Merkmale hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung; diese wird jedoch indiziert, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders auffälliges, besonders grobes oder besonders krasses Missverhältnis festzustellen ist (BGHZ 125, 135 ; 144, 343 ; 146, 298 ; 154, 47 ; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 -, NJW 2004, S. 3553 ; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, NJW 2008, S. 1585 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12
    a) Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Darüber hinaus brauchen die Gerichte nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Diesen Sachvortrag hat das Landesarbeitsgericht offenbar nicht zur Kenntnis genommen und erwogen, anderenfalls hätte es sich damit in den Entscheidungsgründen auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Das gilt aber nur dann, wenn dieser Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des

    a) Die Nichterhebung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 50, 32, 36; 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, WM 2009, 671, 672; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12, juris Rn. 10 mwN; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, NJW-RR 2015, 910 Rn. 13; vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Es kann zwar grundsätzlich hinreichen, wenn die darlegungspflichtige Partei einen bestimmten Wert behauptet und durch Sachverständigengutachten unter Beweis stellt (vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 18) .
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15

    Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung

    Insbesondere verletzt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen oder als erheblich angesehenen Beweisangebots Art. 103 Abs. 1 GG, sofern sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 50, 32, 36; 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, WM 2009, 671, 672; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12, juris Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5; vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, WuM 2016, 628 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit wird gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG auf den Regelstreitwert für stattgebende Kammerentscheidungen, mithin auf 8.000 EUR festgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 -, juris, Rn. 21), da hier über die Grundrechtsverletzung hinaus weder eine besondere subjektive noch objektive Bedeutung erkennbar ist noch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) eine Abweichung von der üblichen Festsetzung rechtfertigt.
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    (1) Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Verfahrensgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund darin haben, dass Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen und nicht berücksichtigt wird (vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BGH, 23.02.2022 - VII ZR 252/20

    Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im sog. Dieselabgasskandal: Pflicht

    Das Berufungsgericht hat den Vortrag der Beklagten zu den Beanstandungen des KBA außer Acht gelassen, ohne dass dies im Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - VII ZR 160/12 Rn. 12, NZBau 2014, 221; Beschluss vom 31. Juli 2013 - VII ZR 59/12 Rn. 10 ff., NZBau 2013, 632; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 219/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 442/12

    Sittenwidrige Überhöhung eines Internet-by-call-Tarifs

  • OLG München, 31.08.2015 - 34 Sch 11/13

    Schadensersatz wegen unterbliebener Abnahme von Strom

  • OLG Frankfurt, 11.07.2017 - 8 U 150/16

    Arzthaftung: Anforderungen an den Klägervortrag zu Behandlungsfehlern (hier

  • LG Paderborn, 31.01.2018 - 4 O 288/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs i.R.d. sog.

  • AG Hamburg-Altona, 29.07.2013 - 316 C 151/13

    Call-by-Call: sittenwidrige -Gebühr bei auffälligem Missverhältnis zu den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 11 RN 1.15

    Anhörungsrüge; Einwände gegen rechtliche Würdigung unerheblich

  • LG Paderborn, 05.05.2017 - 4 O 454/16
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