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   BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09   

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BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 (https://dejure.org/2010,4309)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 (https://dejure.org/2010,4309)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 (https://dejure.org/2010,4309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 108 Abs 2 VwGO, § 123 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für Verfahrensbeteiligten überraschendes Abstellen auf bisher unstrittigen Umstand - hier: verwaltungsgerichtliches eA-Verfahren - Glaubhaftmachung des Bestehens einer ...

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgenehmigung wegen Vorliegens einer familiären Lebensgemeinschaft zur Ausübung des Sorgerechts bei straffälligem Verhalten des Vaters; Anspruch auf rechtliches Gehör im aufenthaltsrechtlichen Beschwerdeverfahren i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes wegen Geburt ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für Verfahrensbeteiligten überraschendes Abstellen auf bisher unstrittigen Umstand - hier: verwaltungsgerichtliches eA-Verfahren - Glaubhaftmachung des Bestehens einer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für Verfahrensbeteiligten überraschendes Abstellen auf bisher unstrittigen Umstand - hier: verwaltungsgerichtliches eA-Verfahren - Glaubhaftmachung des Bestehens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 123
    Aufenthaltsgenehmigung wegen Vorliegens einer familiären Lebensgemeinschaft zur Ausübung des Sorgerechts bei straffälligem Verhalten des Vaters; Anspruch auf rechtliches Gehör im aufenthaltsrechtlichen Beschwerdeverfahren i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes wegen Geburt ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 123
    Aufenthaltsgenehmigung wegen Vorliegens einer familiären Lebensgemeinschaft zur Ausübung des Sorgerechts bei straffälligem Verhalten des Vaters; Anspruch auf rechtliches Gehör im aufenthaltsrechtlichen Beschwerdeverfahren i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes wegen Geburt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und der erforderliche Tatsachenvortrag

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist zunächst dem Oberverwaltungsgericht Gelegenheit zu geben, über sie zu befinden (vgl. BVerfGK 7, 350 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    a) Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    a) Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09
    Hat sich das Gericht in einem solchen Fall eine abschließende Meinung gebildet, kann das Bundesverfassungsgericht davon ausgehen, dass eine für den Beteiligten günstigere Lösung ausgeschlossen ist, die Entscheidung also nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit dem beziehungsweise mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, S. 2262 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 -, NJW 2015, S. 1867 ).
  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Es fehlen nähere Darlegungen der Kläger dazu, dass der Senat - wie vom BVerfG gefordert - ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abgestellt hat, mit dem/mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl erneut BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BVerfG Beschluss vom 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 - Juris RdNr 64; BVerfG Beschluss vom 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 - Juris RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867, 1869) .
  • BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14

    Disziplinarmaßnahme; Zugriffsdelikt; Bemessungskriterien; Statusamt; Funktion;

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
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