Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten Umgangsausschlusses durch das Familiengericht erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1684 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 2 BGB, § 1696 Abs 2 BGB, Art 8 MRK
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Aufrechterhaltung eines unbefristeten Umgangsausschlusses bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung und Fehlen milderer Mittel - zur uU entscheidenden Bedeutung des einem Umgang und seiner ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten Umgangsausschlusses mit der Tochter im Rahmen eines von Amts wegen aufgenommenen Überprüfungsverfahrens nach § 166 Abs. 2 FamFG
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Aufrechterhaltung eines unbefristeten Umgangsausschlusses bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung und Fehlen milderer Mittel - zur uU entscheidenden Bedeutung des einem Umgang und seiner ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten Umgangsausschlusses mit der Tochter im Rahmen eines von Amts wegen aufgenommenen Überprüfungsverfahrens nach § 166 Abs. 2 FamFG
- rechtsportal.de
Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten Umgangsausschlusses mit der Tochter im Rahmen eines von Amts wegen aufgenommenen Überprüfungsverfahrens nach § 166 Abs. 2 FamFG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Gerichte können das Umgangsrecht der Eltern für eine unbestimmte Zeit einschränken oder ausschließen, wenn sonst das Kindeswohl gefährdet würde.
- famrz.de (Kurzinformation)
Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten Umgangsausschlusses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Andauernder Elternkonflikt mit ablehnender Haltung des Kindes gegenüber dem Vater rechtfertigt unbefristeten Umgangsausschluss
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1917
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (21)
- EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Buchleither gegen Deutschland
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Auf die Individualbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die Bundesrepublik Deutschland hin stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 28. April 2016 keinen Verstoß gegen Art. 8 EMRK fest (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13).Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Feststellungen der Gerichte nicht beanstandet (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, § 46).
(cc) Aufgrund der Abänderungsmöglichkeit nach § 1696 Abs. 2 BGB verstößt die fehlende Befristung vorliegend auch nicht gegen Art. 8 EMRK (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, § 52 ff.).
- BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17; stRspr) haben die Fachgerichte daher dem Willen des Kindes aufgrund seines Alters und seiner Reife zutreffend entscheidende Bedeutung beigemessen.
Liegen die Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses - eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB - nicht mehr vor, ist das Gericht nach § 1696 Abs. 2 BGB vielmehr verpflichtet, den Umgangsausschluss aufzuheben (vgl. für den Fall eines befristeten Umgangsausschlusses bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 27).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).aa) Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
Soweit das bei einem Elternteil lebende Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil verweigert, ist es auch Aufgabe der Gerichte, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in ihre Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 64, 180 ).
- BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. zum Umgangsausschluss BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, juris, Rn. 52;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 21; für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).
- BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Hierbei ist auch in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 ) und seinem Willen mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17; stRspr) haben die Fachgerichte daher dem Willen des Kindes aufgrund seines Alters und seiner Reife zutreffend entscheidende Bedeutung beigemessen.
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Hierbei ist auch in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 ) und seinem Willen mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17; stRspr) haben die Fachgerichte daher dem Willen des Kindes aufgrund seines Alters und seiner Reife zutreffend entscheidende Bedeutung beigemessen.
- EGMR, 10.02.2011 - 1521/06
Rechtssache T. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Denn auch nach dessen Rechtsprechung haben die Fachgerichte die Anordnung von Ordnungsmitteln zwar zu prüfen, diese jedoch nur dann zu verhängen, wenn sie auch geeignet wären, zum angestrebten Ergebnis zu führen (vgl. EGMR, Tsikakis v. Deutschland, Urteil vom 10. Februar 2011, Nr. 1521/06, § 80). - BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05
Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
(dd) Der Zulässigkeit des unbefristeten Umgangsausschlusses stehen hier auch nicht die vom Beschwerdeführer angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ) entgegen. - OLG Frankfurt, 31.03.2015 - 5 UF 272/14
Beschwerderecht bei Abänderung von Umgangsentscheidung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Lehnt das Gericht bereits die vom betroffenen Elternteil begehrte Einleitung eines Abänderungsverfahrens ab, kommt auch gegen diese Ablehnung nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine Beschwerde in Betracht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. März 2015 - 5 UF 272/14 -, juris, Rn. 21 f.; s. auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 15 WF 91/15 -, juris, Rn. 3 ff.). - BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Umgangsregelung ohne …
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines …
- OLG Brandenburg, 06.05.2015 - 15 WF 91/15
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung …
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
- BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender …
- BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03
Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
Keine Verkennung der Anforderungen Art 6 Abs 2 an die Berücksichtigung des …
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige …
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des …
Die vom Senat zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch auf den Erörterungstermin in Kindschaftsverfahren übertragbar, da diese Verfahrenshandlung vom Regelungsbereich des § 68 FamFG gleichermaßen erfasst wird (vgl. auch BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und noch zu § 50 a FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 f. und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40). - OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren; …
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.). - BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren …
Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 44 mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt).Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 20 m.w.N.).
Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 21 f. m.w.N.;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, Rn. 22).
- BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als …
Es soll dem umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 - FamRZ 2016, 1917 Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 22. August 1995 - 5 C 15.94 - Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32).Vom Schutz des Elternrechts umfasst ist das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 - FamRZ 1995, 86; Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ; Kammerbeschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 - FamRZ 2016, 1917 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
- OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
Dauerhafte Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie: Ausgestaltung …
Zum anderen kann der vom Umgang ausgeschlossene Elternteil auch eine Abänderung nach § 1696 Abs. 2 BGB herbeiführen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 39, juris). - OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18 Denn der vom Kind geäußerte Wille hat nicht nur Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen auch zum Umgangsberechtigten (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2007, 1078; vgl. - zum Sorgerecht - auch BVerfG FamRZ 2008, 1737; BGH FamRZ 1990, 392), sondern ist mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und damit seiner Selbstbestimmung bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 S. 2 BGB; dazu BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2007, 105; 2008, 845; vgl. ferner - zum Sorgerecht - BVerfG FamRZ 2008, 1737).
Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093).
Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
Im Übrigen wird das Familiengericht ohnehin wegen § 166 Abs. 2 FamFG, § 1696 Abs. 2 BGB den Umgangsausschluss in angemessenem Abstand noch einmal von Amts wegen zu überprüfen haben (siehe dazu EGMR FamRZ 2017, 891 [Buchleither ./. Deutschland]; BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; Senatsbeschluss vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -).
- OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells
Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen widersprechen und deshalb unbeachtlich sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2016, 1917, 1918; FamRZ 2015, 1093, 1094). - OLG Koblenz, 04.06.2020 - 7 UF 201/20
Kindeswohlgefährdung: Einstweilige Wohnungswegweisung eines Kindesvaters und …
Der Senat entscheidet hier nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne erneute mündliche Anhörung der Beteiligten, da das Familiengericht erst am ...2020 die Eltern und das Jugendamt ausführlich angehört hat und der Senat sich durch eine erneute Anhörung keine weitergehenden Erkenntnisse verspricht (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917 [1921]).Das Beschwerdegericht ist weder verfassungsrechtlich noch nach Art. 6 EMRK gehalten, einen Anhörungstermin durchzuführen, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - bereits alle notwendigen Ermittlungen durchgeführt hat und weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, welchen weiteren Erkenntnisgewinn die erneute mündliche Anhörung der Beteiligten im Beschwerdeverfahren hätte haben können (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917 [1921];… BGH FamRZ 2017, 1668 Rn. 17-20; EuGHMR FamRZ 2018, 350).
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1076/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung …
Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 22; stRspr). - OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18
Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes
Denn der vom Kind geäußerte Wille hat nicht nur Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen auch zum Umgangsberechtigten (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2007, 1078; vgl. - zum Sorgerecht - auch BVerfG FamRZ 2008, 1737; BGH FamRZ 1990, 392), sondern ist mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und damit seiner Selbstbestimmung bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 S. 2 BGB; dazu BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2007, 105; 2008, 845; vgl. ferner - zum Sorgerecht - BVerfG FamRZ 2008, 1737).Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093).
Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
Im Übrigen wird das Familiengericht ohnehin wegen § 166 Abs. 2 FamFG, § 1696 Abs. 2 BGB den Umgangsausschluss in angemessenem Abstand noch einmal von Amts wegen zu überprüfen haben (siehe dazu EGMR FamRZ 2017, 891 [Buchleither ./. Deutschland]; BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; Senatsbeschluss vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -).
- OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 UF 15/20
Absehen von begleitetem Umgang des Kindsvaters mit 11-jährigem Kind aus Gründen …
- OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 1 UF 73/19
Vorübergehender Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung
- OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16
Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den …
- OLG Frankfurt, 03.06.2022 - 1 UF 242/21
Ausschluss des Umgangsrechts bei Miterleben häuslicher Gewalt
- OLG Brandenburg, 27.12.2018 - 9 UF 86/18
Umgangsrechtsausschluss bei einer vertieft ablehnenden Haltung einer Jugendlichen …
- BVerfG, 15.10.2020 - 1 BvR 2262/20
Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Familiengerichts ohne vorherige …
- OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21
Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit …
- OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus …
- OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17
Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für …
- VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22
Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung; …
- BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen …
- OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
- OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23
Umgangsausschluss für den Kindesvater; Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im …
- OLG Köln, 30.06.2022 - 14 UF 30/22
Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Kindeswohl als Maßstab für eine …
- OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 19/23
Möglichkeit der Anordnung eines begleiteten Umgangs bei fehlendem Interesse des …
- KG, 04.08.2022 - 17 UF 6/21
Prüfung einer Einschränkung des Umgangsrechts wegen einer Kindeswohlgefährdung
- OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 9 UF 39/21
- OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
- KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
Umgangsausschluss mit minderjährigem Kind bei hohen Aggressions- und …
- OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21
Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des …
- OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
- BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
- OLG Köln, 11.07.2022 - 14 UF 34/22
Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eines …
- OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme
- OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts zum Wohl des Kindes
- OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als …
- OLG Brandenburg, 23.05.2019 - 13 UF 62/18
Voraussetzungen des befristeten Ausschlusses des Umgangs des Vaters mit seinem …
- OLG Köln, 29.09.2022 - 14 UF 57/22
Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts mit einem Kind wegen sexuellen …
- OLG Hamburg, 13.09.2022 - 12 UF 118/22
Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens
- OLG Brandenburg, 05.12.2016 - 13 UF 151/16
- OLG Koblenz, 11.06.2019 - 13 UF 86/19
Umgangssache: Familiengerichtliche Anordnung zur Durchführung eines begleiteten …
- OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 13 UF 62/23
- OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 20 UF 56/20
Prüfung der Voraussetzungen eines Wechselmodells im Rahmen eines …
- OLG Hamburg, 02.04.2020 - 12 UF 35/20
Erfordernis der Kindesanhörung im Umgangsverfahren; Auswirkungen des …
- OLG Frankfurt, 26.02.2024 - 1 UF 273/23
Einleitung eines sorgerechtlichen Abänderungsverfahrens
- KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
Umgangsrecht für Samenspender bei erheblichen Konflikten mit Müttern
- OLG Koblenz, 15.11.2016 - 7 UF 611/16
Sorgerechts- bzw. Umgangsrechtssache: Beschwerde gegen die Behandlung eines …
- OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 6 UF 237/21
Beschwerde gegen Nichteinleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens
- BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung …
- KG, 16.01.2019 - 19 UF 59/18
Einschränkung des Umgangsrechts für längere Dauer
- OLG Köln, 17.03.2022 - 14 UF 60/21
Ausschluss eines Umgangsrechts; Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung; …
- OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen …
- OLG Brandenburg, 21.10.2022 - 10 UF 78/21
- OLG Koblenz, 16.03.2020 - 13 UF 88/20
Abstammung: Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist bei Kenntnis vom Mehrverkehr …
- OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
Anordnung unbegleiteter Umgänge mit einem Kind; Schutz eines Kindes; Gefährdung …
- OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20
Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen …
- OLG Naumburg, 15.07.2020 - 3 UF 14/20
Umgangsverfahren: Voraussetzungen des Ausschlusses bzw. der Einschränkung des …
- OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 120/21
Keine Anordnung eines Wechselmodells trotz dahingehenden - allerdings durch einen …
- OLG Koblenz, 07.07.2022 - 13 UF 203/22
- OLG Brandenburg, 08.10.2021 - 9 WF 226/21
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren; Erledigung …
- OLG Saarbrücken, 06.10.2020 - 6 UF 120/20
Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells bei hinreichender Kommunikation der …
- OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 UF 165/18
Gefährdung des Kindeswohls bei Durchführung von Umgangskontakten
- OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 13 UF 123/23
Umgangsregelung bei gemeinsamem Sorgerecht zerstrittener Eltern; Voraussetzungen …
- AG Dieburg, 15.06.2023 - 51 F 414/22
Umgangsausschluss über 4 Jahre
- AG Gütersloh, 10.01.2019 - 16 F 698/18
- OLG Koblenz, 26.01.2018 - 13 UF 709/17
Internationale Kindesentführung: Verbringung eines Kindes von Polen nach …
- OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 1 UF 35/23
Widerrechtliches Zurückhalten des Kindes gemäß Art, 3 HKÜ bei gemeinsamem …
- OLG Frankfurt, 01.03.2023 - 1 UF 26/23
Widerrechtliches dauerhaftes Verbringen des Kindes ins Ausland durch einen …