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   BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20   

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BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20 (https://dejure.org/2022,13954)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20 (https://dejure.org/2022,13954)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 2 BvR 1667/20 (https://dejure.org/2022,13954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars betreffend die Genehmigung einer Tätowierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 75 Abs 2 S 2 BG BY 2008
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines ...

  • Wolters Kluwer

    Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern; Tätowierung im sogenannten sichtbaren Bereich; Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tätowierung des Polizeioberkommissars

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG hebt BVerwG-Urteil auf: Streit um "Aloha"-Tattoo bei der Polizei geht weiter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Aloha"-Tattoo der bayerischen Polizei unwürdig? - Ein Polizist kämpft hartnäckig darum, das Bundesverfassungsgericht lässt nochmal prüfen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3705
  • NVwZ 2022, 1129
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Sie spreche entscheidend dafür, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung von Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayBG die vom Senat im Urteil vom 17. November 2017 (BVerwGE 160, 370) geforderte "parlamentarische Leitentscheidung" für Polizeivollzugsbeamte selbst getroffen habe.

    Dem entspricht es, dass in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. November 2017 (BVerwGE 160, 370) "nicht mit letzter Klarheit " geäußert habe, ob es für die sichtbaren Erscheinungsmerkmale "eine unmittelbare Regelung durch eine Rechtsnorm (Gesetz oder Verordnung) verlangt" (LTDrucks 17/21474, S. 1).

    Es legt seiner Entscheidung zugrunde, dass die Annahme einer bloßen Ermächtigungsnorm das aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz folgende verfassungsrechtliche Gebot, dass der Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen auch im Beamtenverhältnis durch das Gesetz selbst zu regeln hat und bereits aus dieser parlamentarischen Leitentscheidung erkennbar und vorhersehbar sein muss, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 139, 19 ; BVerwGE 160, 370 Rn. 42), verfehlt.

    Es mag sein, dass eine bloße Ermächtigung, die es der obersten Dienstbehörde ermöglicht, dauerhafte oder permanente Erscheinungsbilder als unzulässig einzustufen, nicht den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2017 (BVerwGE 160, 370) festgelegten Anforderungen entspricht.

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 74, 129 ; 111, 54 ; 113, 88 ).

    Dies führt im Ergebnis zu einer nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierten Beschränkung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 113, 88 ).

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 74, 129 ; 111, 54 ; 113, 88 ).

    Die Gerichte begeben sich damit aus der Rolle des Normanwenders in die einer Norm setzenden Instanz, entziehen sich also der Bindung an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 111, 54 ).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).

    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 74, 129 ; 111, 54 ; 113, 88 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Staat Maßnahmen ergreifen dürfe, die die Neutralität seiner Amtsträger - gleich ob diese Polizeivollzugsbeamte oder Justizbedienstete seien - aus der Sichtweise eines objektiven Dritten unterstreichen sollten (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, BVerfGE 153, 1-72).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Es legt seiner Entscheidung zugrunde, dass die Annahme einer bloßen Ermächtigungsnorm das aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz folgende verfassungsrechtliche Gebot, dass der Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen auch im Beamtenverhältnis durch das Gesetz selbst zu regeln hat und bereits aus dieser parlamentarischen Leitentscheidung erkennbar und vorhersehbar sein muss, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 139, 19 ; BVerwGE 160, 370 Rn. 42), verfehlt.
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
    Die Gerichte begeben sich damit aus der Rolle des Normanwenders in die einer Norm setzenden Instanz, entziehen sich also der Bindung an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 111, 54 ).
  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (Beschluss des BVerfG vom 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20, Rz 31, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 4 S 1317/22

    Polizeibewerber; Tragen einer Tätowierung; Rückschluss auf fehlende

    Nach dessen Satz 2 können u.a. Tätowierungen (nur) im sichtbaren Bereich eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert (zu § 34 Abs. 2 BeamtStG s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20 -, Juris Rn. 27 ff.; vgl. Senatsbeschluss vom 12.07.2018 - 4 S 1439/18 -, Juris Rn. 5 allgemein zum Erfordernis einer gesetzlichen Regelung für das Verbot von Tätowierungen allein wegen ihrer Erscheinung unabhängig von ihrem Inhalt).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22

    Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 6/22

    Die rundfunkbeitragsrechtliche Diskriminierung von gemeinnützigen Gesellschaften

    Der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt (Art. 20 Abs. 2 GG) fordert eine verfassungskonforme Auslegung, die durch den Wortlaut des Gesetzes gedeckt ist und die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahrt; die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG, Beschl. v. 18.5.2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 40 u. v. 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08 -, juris Rn. 16, beide m.w.N.; Beschl. v. 26.9.2011 - 2 BvR 2216/06 -, juris Rn. 49ff., 56 u. v. 11.6.1958 - 1 BvL 149/52 -, juris Rn. 22).

    Eine Interpretation der Norm, die den Willen des Gesetzgebers negieren und den Geltungsbereich der Privilegierung des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 RBStV auch auf die in der Vorschrift bewusst nicht genannten (gemeinnützigen) Kapitalgesellschaften, wie eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erstrecken würde, wie die Klägerin sie fordert, würde die Grenzen zulässiger - selbst verfassungskonformer - Auslegung überschreiten (s. auch BVerfG, Beschl. v. 18.5.2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 41; Urt. v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 -, juris Rn. 126).

  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Indessen sind die Grenzen der Auslegung überschritten, wenn sie sich in krassen Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen setzt und damit Grundrechtseinschränkungen begründet, die im geltenden Recht keine Grundlage finden (vgl. dazu allgemein BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

    vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - 2 BvR 1667/20 - juris, Rn. 30 (Tätowierung eines Polizeivollzugsbeamten im "sichtbaren Bereich"), vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 -, juris, Rn. 6 (Ohrschmuckverbot für Zollbeamte), und vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 406/77 -, juris, Rn. 35 (zwangsweise Veränderung der Haar- und Barttracht eines Beschuldigten zum Zwecke seiner Gegenüberstellung); BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris, Rn. 15 (Vorgabe an Polizeivollzugsbeamte, Haare höchstens in Hemdkragenlänge zu tragen), und vom 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 - juris, Rn. 13 (Verbot von Ohrschmuck und langen Haaren für uniformierte Polizeivollzugsbeamte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 3242/21
    vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.05.2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 33 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 1824/22
    vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.05.2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 33 ff.
  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG, B.v. 18.5.2022 - 2 BvR 1667/20 - NVwZ 2022, 1129 Rn. 40 m.w.N.; vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2021 - 10 B 4.20 - NVwZ 2022, 82 Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 31 A 1080/21

    Unzulässigkeit der Berufung gegen bestätigendes Urteil zur Entfernung eines

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.05.2022 - 2 BvR 1667/20 -, juris Rn. 33 ff.
  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 8 CS 23.1686

    Duldung von Straßenbaumaßnahmen

  • OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 104/22

    Einkommensschwäche; Verzicht; freiwillig

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers

  • VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 383.22
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2022 - 13 LA 40/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausschluss; dMG; Einbürgerung; ernstliche

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