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   BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07   

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https://dejure.org/2008,4921
BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07 (https://dejure.org/2008,4921)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07 (https://dejure.org/2008,4921)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 (https://dejure.org/2008,4921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Kurbeitragszahlungspflicht für die Begleiter von Kindern in einer Einrichtung für medizinische Heilmaßnahmen und Rehabilitationsmaßnahmen; Bestimmung des Umfangs und der Art und Weise sozialen Familienlastenausgleichs als Aufgabe des Gesetzgebers; Ausnahme ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1, 2; KAG Bayern § 7 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Kurbeiträgen für erwachsene Begleitpersonen von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    So müssen Eltern einerseits für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen, andererseits können ihnen Einkommensverluste oder Betreuungskosten entstehen (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 87, 1, 103, 242 ).

    Gleichwohl geht die grundsätzlich bestehende Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 97, 332 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Gleichwohl geht die grundsätzlich bestehende Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Gleichwohl geht die grundsätzlich bestehende Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Mit dieser einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogenen und nur auf die grundlegende Verkennung des Einflusses der Grundrechte kontrollierbaren Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ; 92, 140 ) geht der Verwaltungsgerichtshof von anerkannten Rechtsgrundsätzen des Abgabenrechts aus.
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Mit dieser einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogenen und nur auf die grundlegende Verkennung des Einflusses der Grundrechte kontrollierbaren Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ; 92, 140 ) geht der Verwaltungsgerichtshof von anerkannten Rechtsgrundsätzen des Abgabenrechts aus.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Mit dieser einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogenen und nur auf die grundlegende Verkennung des Einflusses der Grundrechte kontrollierbaren Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ; 92, 140 ) geht der Verwaltungsgerichtshof von anerkannten Rechtsgrundsätzen des Abgabenrechts aus.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Zweifel an der Beschwerdebefugnis und damit an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ergeben sich vor allem insoweit, als der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG beanstandet, da das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie seinem Wesen nach nur auf natürliche Personen anwendbar ist und nur sie unmittelbar aus Art. 6 Abs. 1 GG ein subjektives Recht herleiten können (vgl. BVerfGE 13, 290 ); Gleiches dürfte für Art. 6 Abs. 2 GG gelten.
  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239

    Kurbeitrag auch für Begleitpersonen eines Patienten

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2007 - 4 B 05.3239 -.
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
    Gleichwohl geht die grundsätzlich bestehende Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 97, 332 ).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 9 B 40.07

    Bestehen einer Kurbeitragsplicht für Eltern bei Betreuung ihres Kindes während

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Schließlich führt auch die Höhe der Zweitwohnungsteuer von 10 Prozent der Kaltmiete nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass hierdurch ein gravierender finanzieller Druck auf die Aufgabe des vorwiegenden Aufenthalts des Studenten bei den Eltern zugunsten eines vorwiegenden Aufenthalts in der Wohnung am Studienort ausgeübt würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    Für die Beurteilung der Beitragspflicht darf vom typischen Kurgast beziehungsweise der ihn begleitenden Person ausgegangen und diese --ebenso typisierend-- vom ortsfremden Arbeitnehmer oder Auszubildenden abgegrenzt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2008, 723, Rz 14 f.).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit neun Prozent der Kaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723 ).
  • BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 3/11

    Berufsrecht der Notare: Wiederbestellungsanspruch des Anwaltsnotars bei mehr als

    Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (BVerfGE 87, 1, 35; 103, 242, 257 f.; BVerfG NVwZ-RR 2008, 723, 724).

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht kommt dem Gesetzgeber aber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsfreiraum zu, der auch Raum für die Berücksichtigung konkurrierender öffentlicher und privater Interessen lässt (vgl. BVerfGE 77, 170, 214 f.; 82, 60, 81; 85, 191, 212; BVerfG NVwZ-RR 2008, 723, 724).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 124 Abs. 1 und Art. 126 Abs. 1 BV (vgl. BVerfG BayVBl 2010, 535/536; vom 19.5.2008 NVwZ-RR 2008, 723/724; BFH vom 13.4.2011 BFHE 234, 90/96).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2011 - 27-VII-10

    Beamtenrechtlicher Entlassungsschutz während Mutterschutz- und Elternzeit

    Der Gesetzgeber hat insoweit grundsätzlich Gestaltungsfreiheit (VerfGH BayVBl 2009, 395/397; BVerfGE 103, 242/259 f.; BVerfG vom 19.5.2008 Az. 1 BvR 3269/07).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16

    Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen

    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von Eltern, die bei Begleitung ihrer Kinder in einer Klinik der Kurabgabepflicht unterliegen, BVerfG, Beschl. v. 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07 -, juris Rn. 10 f. m.w.N. zur Rspr. des BVerfG; vorhergehend: BVerwG, Beschl. v. 16.10.2007 - 9 B 40/07 -, juris; VGH München, Urt. v. 22.06.2007 - 4 B 05.3239 -, juris).
  • VG München, 18.10.2012 - M 10 K 11.3852

    Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit neun Prozent der Kaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723 ).
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19

    Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 2014, 1 BvR 1159/11, HFR 2014, 845; vom 17. Februar 2010, 1 BvR 2664/09, HFR 2010, 651; vom 19. Mai 2008, 1 BvR 3269/07, NVwZ-RR 2008, 723; BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389; VG Aachen, Urteil vom 8. Mai 2019, 9 K 795/18, juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893

    Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete;

    Die Beklagte war als Zweitwohnungsteuersatzungsgeber auch nicht verpflichtet dem Umstand, dass Familien regelmäßig mehr Wohnraum benötigen als Alleinstehende Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG vom 19.5.2008 BayVBl 2008, 722/723).
  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13

    Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 2438/11

    Vereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuer bei einer Kassenärztlichen

  • VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17

    Keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für Geschwister

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