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   BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20   

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https://dejure.org/2020,9147
BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20 (https://dejure.org/2020,9147)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2020 - 1 BvR 762/20 (https://dejure.org/2020,9147)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2020 - 1 BvR 762/20 (https://dejure.org/2020,9147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen Regelungen zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, CoronaVV BY, CoronaVV BY 2, § 28 IfSG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw. Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2); Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw. Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Danach erscheint die erneute Anrufung der Fachgerichte zu den identischen Rechtsfragen gegenwärtig offensichtlich aussichtslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4) und damit unzumutbar (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 70, 180 ; 145, 20 ; stRspr).

    Hierbei schließt sich die Kammer dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 9-11 an:.

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Denn neben dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -) zu der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 entschieden, dass die auch vom Beschwerdeführer angegriffenen Regelungen zur vorläufigen Aufenthaltsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt werden.

    Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen.

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).

    Dabei sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. für förmliche Gesetze BVerfGE 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Danach erscheint die erneute Anrufung der Fachgerichte zu den identischen Rechtsfragen gegenwärtig offensichtlich aussichtslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4) und damit unzumutbar (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 70, 180 ; 145, 20 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Danach erscheint die erneute Anrufung der Fachgerichte zu den identischen Rechtsfragen gegenwärtig offensichtlich aussichtslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4) und damit unzumutbar (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 70, 180 ; 145, 20 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Dabei sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. für förmliche Gesetze BVerfGE 122, 342 ; 131, 47 ).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Denn neben dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -) zu der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 entschieden, dass die auch vom Beschwerdeführer angegriffenen Regelungen zur vorläufigen Aufenthaltsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt werden.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
    Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20

    Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos

  • VG Hamburg, 10.11.2020 - 13 E 4550/20

    Erfolgreicher Antrag der Betreiberin eines Fitnessstudios auf einstweilige

    Die Kammer verkennt dabei im Übrigen nicht, dass für den Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch die Verpflichtung erwächst, einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020, 1 BvR 762/20, juris Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - VerfGH 179/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Vor diesem Hintergrund ist es dem Beschwerdeführer gegenwärtig unzumutbar, ihm abzuverlangen, nun seinerseits einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht gemäß § 47 Abs. 6 VwGO auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs des § 9 Abs. 1 CoronaSchVO zu stellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, NVwZ 2020, 1042 = juris, Rn. 17 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20, NVwZ 2020, 708 = juris, Rn. 4, vom 10. April 2020 - 1 BvR 762/20, juris, Rn. 3, vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20, juris, Rn. 11, und vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20, juris, Rn. 10).
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