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   BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17   

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BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17 (https://dejure.org/2020,26153)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17 (https://dejure.org/2020,26153)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2020 - 1 BvR 2656/17 (https://dejure.org/2020,26153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Verwirkung des Widerrufsrechts bezüglich eines Darlehensvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Zurückweisung eines Rechtsmittels im Zivilprozess - hier: Divergenz höchstrichterlicher Rspr zu entscheidungserheblicher Frage (Verwirkung des ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Darlegung der behaupteten Divergenz zwischen dem Zivilsenat der Rechtsprechung und dem Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen für eine Verwirkung ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Zurückweisung eines Rechtsmittels im Zivilprozess - hier: Divergenz höchstrichterlicher Rspr zu entscheidungserheblicher Frage (Verwirkung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Zurückweisung eines Rechtsmittels im Zivilprozess; hier: Divergenz höchstrichterlicher Rspr zu entscheidungserheblicher Frage (Verwirkung des ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Darlegen der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Darlegung der behaupteten Divergenz zwischen dem Zivilsenat der Rechtsprechung und dem Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen für eine Verwirkung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Zurückweisung eines Rechtsmittels im Zivilprozess - hier: Divergenz höchstrichterlicher Rspr zu entscheidungserheblicher Frage (Verwirkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bei der Beurteilung einer Verwirkung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGHZ 211, 105 ; BGHZ 211, 123 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 126/15 -, juris, Rn. 65).

    Selbst wenn auch insoweit für bestimmte Fragen eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung möglich scheint, wofür im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge, die in einer Vielzahl von Fällen unter vergleichbaren Bedingungen geschlossen und unter gleichartigen Umständen beendet wurden, einiges spricht, wäre zur Darlegung einer Divergenz, wie sie die Beschwerdeführerin behauptet, substantiierter Vortrag dazu erforderlich gewesen, inwiefern den von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des IV. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, juris; Urteil vom 17. Mai 2017 - IV ZR 499/14 -, juris) und des XI. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris; Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, juris) jeweils Sachverhalte zugrunde lagen, die hinsichtlich der Frage der Verwirkung keine voneinander abweichende Würdigung der Umstände erlaubten.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGHZ 211, 105 ; BGHZ 211, 123 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 126/15 -, juris, Rn. 65).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein könnten (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 506/15

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Drucktechnisch nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Auch zeigt sie nicht auf, weshalb auch bei Berücksichtigung der Beschlüsse des IV. Zivilsenats vom 27. September 2017 - IV ZR 506/15 - (juris, Rn. 10 und 15) und vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 - (juris, Rn. 17), nach denen eine fehlerhafte Belehrung die Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht generell ausschließt, eine Divergenz zur Rechtsprechung des XI. Zivilsenats vorliegen soll.
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGHZ 211, 105 ; BGHZ 211, 123 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 126/15 -, juris, Rn. 65).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 15).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGHZ 211, 105 ; BGHZ 211, 123 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 126/15 -, juris, Rn. 65).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Selbst wenn auch insoweit für bestimmte Fragen eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung möglich scheint, wofür im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge, die in einer Vielzahl von Fällen unter vergleichbaren Bedingungen geschlossen und unter gleichartigen Umständen beendet wurden, einiges spricht, wäre zur Darlegung einer Divergenz, wie sie die Beschwerdeführerin behauptet, substantiierter Vortrag dazu erforderlich gewesen, inwiefern den von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des IV. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, juris; Urteil vom 17. Mai 2017 - IV ZR 499/14 -, juris) und des XI. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris; Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, juris) jeweils Sachverhalte zugrunde lagen, die hinsichtlich der Frage der Verwirkung keine voneinander abweichende Würdigung der Umstände erlaubten.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein könnten (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein könnten (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

  • BGH, 17.05.2017 - IV ZR 499/14

    Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist

  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 126/15

    Feststellung der Ungültigkeit wegen Verfalls nachträglich auf Antrag im Hinblick

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem

    b) Soweit der Beschwerdeführer rügt, die Revisionszulassung sei verfassungsrechtswidrig unterblieben, da sich das Oberlandesgericht und der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Abweichung zu Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats auf den Standpunkt gestellt hätten, die Verwirkung könne auch dann eintreten, wenn dem Berechtigten der ihm zustehende Anspruch unbekannt geblieben sei, wäre substantiierter Vortrag dazu erforderlich gewesen, inwiefern einerseits den angegriffenen Entscheidungen und andererseits den zitierten Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 410/02 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 375/02 -, juris; Urteil vom 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 -, juris) jeweils Sachverhalte zugrundelagen, die hinsichtlich der Frage der Verwirkung, die einer Gesamtabwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles unterliegt, keine voneinander abweichende Würdigung der Umstände erlaubten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.07.2022 - 1 BvR 832/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Berufungszurückweisung im Beschlusswege

    Diese Grund-sätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (BVerfGK 17, 196 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 6).
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