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   BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97   

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https://dejure.org/2005,3803
BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97 (https://dejure.org/2005,3803)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2005 - 1 BvR 615/97 (https://dejure.org/2005,3803)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 1 BvR 615/97 (https://dejure.org/2005,3803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld bei Arbeitslosigkeit; Voraussetzung einer einjährigen ununterbrochenen Arbeitslosigkeit; Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze; Befreiung von der Versicherungspflicht; Gewährung einer Altersrente wegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers auf vorzeitiges Altersruhegeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs auf vorzeitige Altersrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97
    Dies ist ein Regelungsziel, das im öffentlichen Interesse liegt (vgl. BVerfGE 75, 78 ).

    Die aus der Neuregelung folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist gegenüber Art. 3 Abs. 1 GG dadurch gerechtfertigt, dass diese - wie schon ausgeführt - in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen können (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93, SozVers 1994, S. 140 zu § 25 Abs. 2 AVG).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97
    In Bezug auf das "Risiko" Alter existiert nur ein Versicherungsfall und ein dementsprechender Anspruch auf Altersrente (vgl. auch BSG SozR 3-2600 § 89 Nr. 2).
  • BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93

    Versagung des Arbeitslosenruhegeldes nach § 25 Abs. 2 AVGtrotz Leistung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97
    Die aus der Neuregelung folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist gegenüber Art. 3 Abs. 1 GG dadurch gerechtfertigt, dass diese - wie schon ausgeführt - in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen können (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93, SozVers 1994, S. 140 zu § 25 Abs. 2 AVG).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97
    Insbesondere war der in der gesetzlichen Neuregelung liegende Eingriff in die nach altem Recht begründete Rechtsposition des Beschwerdeführers durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 58, 81 ).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
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