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   BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16   

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BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16 (https://dejure.org/2023,42390)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2023 - 2 BvL 7/16 (https://dejure.org/2023,42390)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 2 BvL 7/16 (https://dejure.org/2023,42390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf bei dessen Inkrafttreten bereits festsetzungsverjährte Steuerfestsetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 171 Abs 10 AO 1977, § 32a Abs 1 S 2 KStG vom 13.12.2006
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 32a Abs 1 S 2 KStG iVm § 34 Abs 13a KStG - Unzureichende Prüfung verfassungskonformer Auslegungsalternativen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 32a Abs. 1 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) auf eine bereits bei Inkrafttreten der Regelung festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzung; Rückwirkend eintretende ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 32a Abs 1 S 2 KStG iVm § 34 Abs 13a KStG - Unzureichende Prüfung verfassungskonformer Auslegungsalternativen

  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf bei dessen Inkrafttreten bereits festsetzungsverjährte Steuerfestsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 32a Abs 1 S 2 KStG iVm § 34 Abs 13a KStG - Unzureichende Prüfung verfassungskonformer Auslegungsalternativen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf bei dessen Inkrafttreten bereits festsetzungsverjährte Steuerfestsetzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung einer KStG-Regelung unzulässig - Richtervorlage unzureichend begründet

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 32a Abs 1 S 2, KStG 2002 i.d.F. vom 10.10.2007 § 34 Abs. 13c, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Ablaufhemmung, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 30/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Das Finanzgericht hat nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2014 - VIII R 30/12 - (BStBl II 2015, S. 858) am 20. April 2016 gemäß Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG in der Fassung des JStG 2007 in Verbindung mit § 34 Abs. 13c KStG in der Fassung vom 10. Oktober 2007 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als die rückwirkend eintretende Ablaufhemmung auch die Änderung einer bei dem Inkrafttreten des § 32a KStG am 19. Dezember 2006 bereits festsetzungsverjährten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, in offener Festsetzungsfrist ermöglicht.

    Das vorlegende Gericht legt § 32a KStG - im Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2014 (VIII R 30/12 - BFHE 248, 325, BStBl II, S. 858) - gleichwohl dahin aus, dass die Norm einen "unbeschränkten Eintritt" der Ablaufhemmung auch für bereits festsetzungsverjährte Einkommensteuerbescheide anordne.

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Das Bundesverfassungsgericht legt an die Begründung eines konkreten Normenkontrollantrags in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an, um den Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren zu wahren (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).

    Fehlen für die Beurteilung notwendige Erläuterungen, kann das Bundesverfassungsgericht diese nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2022 - 1 BvL 8/21 -, Rn. 8).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat für den Fall einer verdeckten Einlage, die zu einer günstigen Änderung der Körperschaftsteuerfestsetzung führen würde, betont, dass eine Anwendung des § 32a KStG verfassungsrechtlich nur bedenklich wäre, wenn sie belastende Wirkung hätte (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juli 2016 - 1 K 1303/16 -, juris, Rn. 52).
  • BFH, 31.08.2016 - I B 146/15

    Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    An anderer Stelle hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs unter Berufung auf die genannte Entscheidung des VIII. Senats klargestellt, dass sich die Rechtswirkung des § 32a KStG nach dessen ausdrücklichem Wortlaut auf die Schaffung einer verfahrensrechtlichen Änderungsmöglichkeit beschränkt und nur die Möglichkeit eröffnet, die materielle Rechtslage verfahrensrechtlich umzusetzen (vgl. BFH, Beschluss vom 31. August 2016 - I B 146/15 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 119, 247 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 138, 296 ).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 119, 247 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 138, 296 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 119, 247 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 138, 296 ).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 119, 247 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 138, 296 ).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es ein nachkonstitutionelles Gesetz für verfassungswidrig hält, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 127, 335 , 131, 88 ; 153, 310 - Knorpelfleisch).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
    Das vorlegende Gericht muss auch die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern, wenn sie naheliegt (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ), und insoweit vertretbar begründen, dass es eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 96, 315 ; 121, 108 ; 131, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2022 - 1 BvL 2/17 u.a. - ).
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95

    Fortgeltung von DDR-Strafrecht

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • FG Köln, 19.03.2024 - 4 K 2717/09
    Eine verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze lediglich dort, wo sie zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. die Ausführungen des BVerfG in dem zur Vorlage des Senats ergangenen Beschluss vom 18.12.2023 2 BvL 7/16).

    Das schließt es nach den Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 18.12.2023 Az. 2 BvL 7/16 aber nicht aus, die Rückwirkung verfassungskonform auf die Fälle zu beschränken, in denen eine für den Steuerpflichtigen günstige - und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche - Änderung im Raum steht.

  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 2/17

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Diese besondere Ablaufhemmung greift auf Ebene des Gesellschafters für Veranlagungszeiträume, für die bei Inkrafttreten des § 32a Abs. 1 KStG am 18.12.2006 die reguläre Festsetzungsverjährungsfrist für die Einkommensteuer noch lief (vgl. auch zur Verfassungsmäßigkeit Senatsurteil in BFHE 248, 325, BStBl II 2015, 858; Senatsbeschluss in BFHE 238, 187, BStBl II 2012, 839, Rz 15; für andere Fälle FG Köln, Vorlagebeschluss in EFG 2016, 975; Az. des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 7/16).
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