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   BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21   

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BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21 (https://dejure.org/2022,27360)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2022 - 1 C 9.21 (https://dejure.org/2022,27360)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 (https://dejure.org/2022,27360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthV §§ ... 5, 6, 9; AufenthG § 48 Abs. 3 und 4, § 95 Abs. 1 Nr. 1; AsylG §§ 4, 72 Abs. 1 Nr. 1, § 73b; RL 2011/95/EU Art. 3, 25 Abs. 1 und 2; GG Art. 2 Abs. 1; EMRK Art. 3; Zusatzprotokoll Nr. 4 zur EMRK Art. 2; GFK Art. 28
    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • rewis.io

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • doev.de PDF

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 48 Abs 3; AufenthG 2004, § 95 Abs 1 Nr 1; AsylG, § 4; AsylG, § 72 Abs 1; AsylG, § 73b Abs 1; EURL 95/2011, Art 3; MRK, Art 3; FlüAbk, Art 28; AufenthV, § 5; Aufent... hV, § 6; AufenthV, § 9; GG, Art 2 Abs 1
    Eritrea: Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gegenüber einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer; Anknüpfung an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" mit der Selbstbezichtigung einer Straftat für die Ausstellung eines Passes durch den Herkunftsstaat

  • datenbank.nwb.de

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer - und die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reiseausweis für Ausländer - oder: die von der Botschaft geforderte Reueerklärung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausländerreisepass: Eritreische "Reueerklärungen" zu Straftaten sind unzumutbar

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Passbeschaffung für eritreische Staatsbürger: unzumutbar!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 439
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Er kann zur Abgabe der Reueerklärung allein auf der Grundlage der gesetzlichen Mitwirkungspflicht an Passbeschaffungsbemühungen der Behörde (§ 48 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 AufenthG) auch nicht mit Beugemitteln gezwungen werden (zur mangelnden Durchsetzbarkeit der sogenannten Freiwilligkeitserklärung vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 17 f.).

    Im Unterschied zu der "Freiwilligkeitserklärung", an die der iranische Staat die Passausstellung an ausreisepflichtige Staatsbürger knüpft und die der Senat für zumutbar erachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 15), wird eritreischen Staatsangehörigen mit der Reueerklärung somit auch ein Loyalitätsbekenntnis zu ihrem Herkunftsstaat abgefordert.

  • EGMR, 14.06.2022 - 38121/20

    L.B. v. LITHUANIA

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Die Weigerung eines Aufnahmestaates, einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer ein Reisedokument auszustellen, weil dieser bei den Behörden seines Herkunftsstaates einen Pass beantragen könne, stellt einen Eingriff in die so geschützte Ausreisefreiheit dar (EGMR, Urteil vom 14. Juni 2022 - Nr. 38121/20 [ECLI:CE:ECHR:2022:0614JUD003812120], L.B. v. Lithuania - Rn. 81).

    Damit trägt sie auch dem Recht auf Freizügigkeit nach Art. 2 Nr. 2 Zusatzprotokoll Nr. 4 zur EMRK Rechnung (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 14. Juni 2022 - Nr. 38121/20 - Rn. 81).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Die Grundrechte verpflichten den Staat nach Maßgabe des faktisch und rechtlich Möglichen auch dazu, den Einzelnen vor Verletzungen der Menschenwürde oder elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze von Seiten ausländischer Staatsgewalt zu schützen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 [ECLI:DE:BVerfG:2016:rs20160420.1bvr096609] - BVerfGE 141, 220 Rn. 326 - 328; Kunig/Kotzur, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 7. Aufl. 2021, Art. 1 Rn. 49).
  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Denn die Regelung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist und die keinen nationalen Pass erhalten können, Dokumente für Reisen außerhalb ihres Hoheitsgebiets auszustellen, es sei denn, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung entgegenstehen (ebenso etwa VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A2452.19.00] - juris Rn. 48 f.; VG Saarland, Urteil vom 29. September 2021 - 6 K 283/19 [ECLI:DE:VGSL:2021:0929.6K283.19.00] - juris Rn. 63; siehe auch BVwG Österreich, Erkenntnis vom 16. April 2021 - W211 2229796-1/12E [ECLI:AT:BVWG:2021:W211.2229796.1.00] - S. 7).
  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Zum anderen liegt in dem positiven Verweis auf die die Abgabe einer Selbstbezichtigung erfordernde Beschaffung eines Nationalpasses und der damit einhergehenden Versagung eines Reiseausweises für Ausländer durch die Ausländerbehörde auch ein mittelbarer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (ebenso VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A5005.18.00] - juris Rn. 40; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 [ECLI:DE:VGSH:2021:0625.11A270.20.00] - juris Rn. 42 f.; Ujkasevic, ZAR 2022, 263 ).
  • VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20

    Reiseausweis für eritreische Staatsangehörige; Unzumutbarkeit der Passerlangung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Zum anderen liegt in dem positiven Verweis auf die die Abgabe einer Selbstbezichtigung erfordernde Beschaffung eines Nationalpasses und der damit einhergehenden Versagung eines Reiseausweises für Ausländer durch die Ausländerbehörde auch ein mittelbarer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (ebenso VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A5005.18.00] - juris Rn. 40; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 [ECLI:DE:VGSH:2021:0625.11A270.20.00] - juris Rn. 42 f.; Ujkasevic, ZAR 2022, 263 ).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2022 - 5 K 4651/20
    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Dies gilt umso mehr, als es in Eritrea nach den Feststellungen des Berufungsgerichts kein rechtsstaatliches Verfahren gibt (UA S. 18) und dem Kläger gerade deshalb subsidiärer Schutz gewährt worden ist, weil ihm wegen der Straftat, die er mit der Reueerklärung schriftlich eingestehen soll, in Eritrea ein mit Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verbundenes Strafverfahren oder eine ebensolche Bestrafung droht (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 K 4651/20 [ECLI:DE:VGSIGMA:2022:0216.5K4651.20.00] - juris Rn. 45).
  • VG Saarlouis, 29.09.2021 - 6 K 283/19

    Ausstellung eines Reiseausweises für eine subsidiär schutzberechtigte syrische

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Denn die Regelung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist und die keinen nationalen Pass erhalten können, Dokumente für Reisen außerhalb ihres Hoheitsgebiets auszustellen, es sei denn, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung entgegenstehen (ebenso etwa VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A2452.19.00] - juris Rn. 48 f.; VG Saarland, Urteil vom 29. September 2021 - 6 K 283/19 [ECLI:DE:VGSL:2021:0929.6K283.19.00] - juris Rn. 63; siehe auch BVwG Österreich, Erkenntnis vom 16. April 2021 - W211 2229796-1/12E [ECLI:AT:BVWG:2021:W211.2229796.1.00] - S. 7).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Aufseiten des Ausländers ist die von Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ), sowie von Art. 2 Nr. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. September 1963 (Zusatzprotokoll Nr. 4 zur EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, geschützte Ausreisefreiheit zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
    Der Einzelne soll vom Staat grundsätzlich nicht in eine Konfliktlage gebracht werden, in der er sich selbst strafbarer Handlungen oder ähnlicher Verfehlungen bezichtigen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 ).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 203 StRR 171/21

    Pflicht eines Ausländers zum Mitführen von Identitätsnachweisen

  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

  • BVerwG, 29.09.1988 - 1 B 106.88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 18 E 660/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 4 LB 8/23

    Diaspora-Status; Eritrea; freiwillige Ausreise; Haftbedingungen; Illegale

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Kontext der Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthV entschieden, dass die Abgabe der "Reueerklärung" unter Berücksichtigung der widerstreitenden Belange für einen eritreischen Staatsangehörigen, der plausibel bekundet, die Erklärung nicht abgeben zu wollen, im Hinblick auf die darin enthaltene Selbstbezichtigung weder eine zumutbare Mitwirkungshandlung noch eine zumutbare staatsbürgerliche Pflicht sei (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 24).

    Es sei weder ein legitimes Auskunftsinteresse des eritreischen Staats erkennbar noch sei ersichtlich, dass die von den eritreischen Auslandsvertretungen praktizierte Voraussetzung im eritreischen Recht irgendeine formelle Grundlage hätte (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 26).

    Mit der Erklärung sei eine rechtsstaatliche Grenzen nicht einfordernde Unterwerfung unter die eritreische Strafgewalt verbunden und werde ein Loyalitätsbekenntnis zu dem eritreischen Staat abgefordert, das dem Betroffenen gegen seinen ausdrücklichen Willen nicht zumutbar sei (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 27).

    Dies gelte umso mehr, als es in Eritrea nach den erstinstanzlichen Feststellungen kein rechtsstaatliches Verfahren gebe (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 27).

    Vielmehr müsse der Betroffene unter den beschriebenen Umständen (willkürliche und menschenrechtswidrige Strafverfolgungspraxis) kein auch noch so geringes Restrisiko eingehen und sei allein der - nachvollziehbar bekundete - Unwille, die Erklärung zu unterzeichnen, schutzwürdig (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 28).

    Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Betroffene plausibel darlegt, dass er zu der Selbstbezichtigung freiwillig nicht bereit sei (BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 22).

    Denn sie betrifft im Kern die Frage, ob die Abgabe der "Reueerklärung" wegen der darin enthaltenen Selbstbezichtigung mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 26).

    Danach ist es erforderlich, dass der Betroffene seine Ablehnung "plausibel" bekundet (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 31).

    Weitergehende Anforderungen sind an die Weigerung nicht zu stellen, insbesondere bedarf es nicht der Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung oder einer unauflöslichen Konfliktlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 31).

  • VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Einberufungsgefahr

    Die Klägerseite verweist hierbei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.2022 (Az.: 1 C 9.21).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Kontext der Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthV entschieden, dass die Abgabe der "Reueerklärung" unter Berücksichtigung der widerstreitenden Belange für einen eritreischen Staatsangehörigen, der plausibel bekundet, die Erklärung nicht abgeben zu wollen, im Hinblick auf die darin enthaltene Selbstbezichtigung weder eine zumutbare Mitwirkungshandlung noch eine zumutbare staatsbürgerliche Pflicht sei (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Es sei weder ein legitimes Auskunftsinteresse des eritreischen Staats erkennbar noch sei ersichtlich, dass die von den eritreischen Auslandsvertretungen praktizierte Voraussetzung im eritreischen Recht irgendeine formelle Grundlage hätte (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Mit der Erklärung sei eine rechtsstaatliche Grenzen nicht einfordernde Unterwerfung unter die eritreische Strafgewalt verbunden und werde ein Loyalitätsbekenntnis zu dem eritreischen Staat abgefordert, das dem Betroffenen gegen seinen ausdrücklichen Willen nicht zumutbar sei (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht führte weiter aus, dies gelte umso mehr, als es in Eritrea nach den erstinstanzlichen Feststellungen kein rechtsstaatliches Verfahren gebe (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Vielmehr müsse der Betroffene unter den beschriebenen Umständen (willkürliche und menschenrechtswidrige Strafverfolgungspraxis) kein auch noch so geringes Restrisiko eingehen und sei allein der - nachvollziehbar bekundete - Unwille, die Erklärung zu unterzeichnen, schutzwürdig (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Betroffene plausibel darlegt, dass er zu der Selbstbezichtigung freiwillig nicht bereit sei (BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Denn sie betrifft im Kern die Frage, ob die Abgabe der "Reueerklärung" wegen der darin enthaltenen Selbstbezichtigung mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 18.7.2023 - 4 LB 8/23; a.A. OVG Greifswald, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG).

    Im Hinblick auf dieses Erfordernis ist zudem anzumerken, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11.10.2022 (Az.: 1 C 9.21) zwar äußerte, dass jedenfalls gegen den geäußerten Willen eine Unterzeichnung der "Reueerklärung" vom Ausländer nicht verlangt werden könne.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 13 A 10789/23

    Rückkehr eines Asylbewerbers nach Eritrea

    Zudem sei ihm die diesbezüglich geforderte Abgabe einer Reueerklärung den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21, juris - zufolge nicht zumutbar, da er nicht bereit sei, eine solche abzugeben.

    So wird argumentiert, die Abgabe der Reueerklärung sei zur Abwendung eines ernsthaften Schadens unzumutbar, da die im Rahmen der Beantragung eines Reiseausweises für einen subsidiär schutzberechtigten Ausländer ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 18, 20 und 24) insoweit übertragbar sei.

    Diese Annahmen stehen auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Passes oder Passersatzes gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsverordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, - 1 C 9.21 - juris, Rn. 10).

    Soweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, in der Abgabe der Reueerklärung liege neben einem Loyalitätsbekenntnis zugleich auch eine unzulässige Selbstbelastung, beruht diese auf der entsprechenden, gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Bundesverwaltungsgericht bindenden, Feststellung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 2964/21
    Zudem werde auf die Entscheidung des BVerwG vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - hingewiesen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022- 1 C 9.21 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022- 1 C 9.21 -, juris, Rn. 11; insbesondere zur den Ausländer treffenden Darlegungspflicht vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris, Rn. 3 f. m. w. N.; Engels, in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, Kommentar, AufenthV, § 5 Rn. 10.

    vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris, Rn. 12 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2021 - 18 E 660/21 -, juris, Rn. 14 ff., auch mit Nachweisen zur abweichenden Ansicht; wie hier ebenfalls VG Münster, Urteil vom 23. Juni 2022 - 3 K 823/20 -, juris, Rn. 22, VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris, Rn. 28; offengelassen wird die Frage von BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris, Rn. 16.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 13 A 10789/23

    Asylrecht

    Zudem sei ihm die diesbezüglich geforderte Abgabe einer Reueerklärung den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21, juris - zufolge nicht zumutbar, da er nicht bereit sei, eine solche abzugeben.

    So wird argumentiert, die Abgabe der Reueerklärung sei zur Abwendung eines ernsthaften Schadens unzumutbar, da die im Rahmen der Beantragung eines Reiseausweises für einen subsidiär schutzberechtigten Ausländer ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 18, 20 und 24) insoweit übertragbar sei.

    Diese Annahmen stehen auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Passes oder Passersatzes gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsverordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, - 1 C 9.21 - juris, Rn. 10).

    Soweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, in der Abgabe der Reueerklärung liege neben einem Loyalitätsbekenntnis zugleich auch eine unzulässige Selbstbelastung, beruht diese auf der entsprechenden, gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Bundesverwaltungsgericht bindenden, Feststellung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 13 A 10790/23

    Rückkehr eines Asylbewerbers nach Eritrea

    So wird argumentiert, die Abgabe der Reueerklärung sei zur Abwendung eines ernsthaften Schadens unzumutbar, da die im Rahmen der Beantragung eines Reiseausweises für einen subsidiär schutzberechtigten Ausländer ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 18, 20 und 24) insoweit übertragbar sei.

    Diese Annahmen stehen auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Passes oder Passersatzes gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsverordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, - 1 C 9.21 - juris, Rn. 10).

    Soweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, in der Abgabe der Reueerklärung liege neben einem Loyalitätsbekenntnis zugleich auch eine unzulässige Selbstbelastung, beruht diese auf der entsprechenden, gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Bundesverwaltungsgericht bindenden, Feststellung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Diese Annahmen stehen nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Passes oder Passersatzes gemäß § 5 Abs. 1 und 2 AufenthV (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Die aufenthaltsrechtliche Beurteilung der Zumutbarkeit erforderte eine Abwägung der Interessen des Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte und der Werteordnung des Grundgesetzes einerseits mit den staatlichen Interessen, insbesondere der dadurch geforderten Rücksichtnahme auf die Personalhoheit des Herkunftsstaates, andererseits (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 10).

    Soweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, in der Abgabe der Reueerklärung liege neben einem Loyalitätsbekenntnis zugleich auch eine unzulässige Selbstbelastung, beruht diese auf einer gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 10).

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 1a K 1134/19

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Rückkehr; militärischer Teil;

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris, Rn. 18 ff.; zur fehlenden Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf asylrechtliche Sachverhalte auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 70.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris, Rn. 27.

  • VG Saarlouis, 27.10.2023 - 6 K 647/21

    Anforderungen an Identitätsklärung für Niederlassungserlaubnis für anerkannten

    Des Weiteren sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 (1 C 9.21) hinzuweisen, wonach auch subsidiär Schutzberechtigten aus Eritrea die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht verweigert werden dürfe, da ihnen die Abgabe der von Eritrea geforderten Reueerklärung nicht zumutbar sei, sodass auch ihm, dem Kläger, die Beschaffung eines eritreischen Nationalpasses nicht angedient werden könne.

    BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 9/21, juris, insbes.

    dazu BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 9/21, juris, Rn. 17,.

  • VG Braunschweig, 26.10.2023 - 4 A 238/20

    Ehegattennachzug; Eritrea; Familiennachzug; Reiseausweis; Reueerklärung;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Entscheidung vom vom 11.Oktober 2022 (1 C 9.21) bestätigt, dass die Abgabe einer Reueerklärung unzumutbar sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Falle eines subsidiär schutzberechtigten Eritreers festgestellt, dass die Reueerklärung neben einem Ausdruck des Bedauerns oder Bereuens als solchem auch die Selbstbezichtigung einer Straftat - nämlich der nach eritreischem Recht strafbaren illegalen Ausreise - enthalte und dass diese Selbstbezichtigung dem Kläger gegen seinen ausdrücklich und plausibel bekundeten Willen nicht zumutbar sei und begründet dies wie folgt ( BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 9.21 - , juris Rn. 17 ff.):.

    Weitergehende Anforderungen sind an die Plausibilisierung der Weigerung nicht zu stellen; insbesondere bedarf es nicht der Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung oder einer unauflöslichen inneren Konfliktlage ( BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 31).

  • VG Hamburg, 17.01.2024 - 19 K 1924/23

    Zur Einbürgerungsvoraussetzung der Identitätsklärung (erfolglose Klage eines

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 13 ME 249/22

    Anordnungsanspruch einer Asylantragstellerin auf Ermöglichung des Besuchs ihrer

  • VGH Bayern, 31.01.2023 - 19 C 20.1329

    Verpflichtung zur Vorlage von Heimreisedokumenten

  • VG Köln, 21.09.2023 - 12 K 1276/22

    Reiseausweis für Ausländer, finanzielle Zumutbarkeit der Passbeschaffung, Irak

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 19 A 2217/22

    Keine Wiedereinsetzung in der Berufungsantragsbegründungsfrist wegen

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Verlustgrund für die äthiopische

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 178/21

    Eritrea ; subsidiärer Schutz; Nationaldienst

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 10 ZB 22.2351

    Aufenthaltsrecht, Reiseausweis für Ausländer, Bemühungen um einen Nationalpass,

  • BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23

    Begründung einer flüchtlingsrechtlich relevanten Gefahrenlage (in Eritrea);

  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

  • VG Berlin, 06.02.2023 - 28 K 505.17
  • VG Magdeburg, 25.05.2023 - 6 A 219/21

    Subsidiärer Schutzstatus aufgrund der beachtlich wahrscheinlich drohenden

  • VG Gießen, 14.11.2022 - 6 K 1765/19

    Eritrea: Widerruf eines Abschiebungsverbotes bei Wegfall der Versorgung der

  • VG Schleswig, 13.06.2023 - 3 A 242/21

    Eritrea: Subsidiärer Schutz wegen illegaler Ausreise

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