Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41010
BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14 (https://dejure.org/2015,41010)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2015 - 5 P 11.14 (https://dejure.org/2015,41010)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 (https://dejure.org/2015,41010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    ZPO § 256; VwVfG §§ 9, 13, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 1, 2 und 3
    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte Tatsacheninstanz; Anlassfall; anlassgebender Sachverhalt; Ausgangsfall; künftiger Sachverhalt; berechtigtes Interesse; Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsinteresse; Globalantrag; Nichtigkeit von ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ZPO § 256
    "böser Schein" möglicher Parteilichkeit; Abstrakter Feststellungsantrag; Abweichung; Amtsausübung; Anlassfall; Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes; Ausgangsfall; Ausübung von Staatsgewalt; Befangenheit eines Personalratsmitglieds; Beschäftigte in der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 2 VwVfG, § 44 Abs 3 Nr 1 VwVfG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 VwVfG, § 13 Abs 1 Nr 1 VwVfG, § 83 Abs 2 BPersVG
    Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit; Nichtigkeit eines Personalratsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds von der Mitwirkung an einer Entscheidung des Personalrats über die Besetzung einer Stelle; Feststellung der Wirksamkeit eines Personalratsbeschlusses hinsichtlich der Besetzung einer Beförderungsstelle

  • doev.de PDF

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit

  • rewis.io

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit; Nichtigkeit eines Personalratsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds von der Mitwirkung an einer Entscheidung des Personalrats über die Besetzung einer Stelle; Feststellung der Wirksamkeit eines Personalratsbeschlusses hinsichtlich der Besetzung einer Beförderungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befangene Personalratsmitglied

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 353
  • NZA-RR 2016, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Dagegen wirkt der Personalrat durch das Mitbestimmungsverfahren an der internen Willensbildung der Behörde mit, so dass eine unmittelbare Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291 ;Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - 6 P 13.79 - BVerwGE 66, 15 und vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    bb) Soweit die Personalvertretungsgesetze - wie hier - keine Regelungen über das Verfahren und die Folgen von Verfahrensmängeln enthalten, ist für das Mitbestimmungsverfahren auf die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze für das Handeln der öffentlichen Verwaltung zurückzugreifen, die dem Verwaltungsverfahrensgesetz zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    Nichtigkeit kann bei Beschlüssen der Personalvertretungen ebenso wie bei Verwaltungsakten dann angenommen werden, wenn sie bei Berücksichtigung der Aufzählungen in § 44 Abs. 2 und 3 VwVfG, die insoweit Anhaltspunkte bieten, unter einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    "Offenkundig" oder "offensichtlich" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Hinzu kommt, dass die Beteiligung der Personalvertretung - abhängig von dem Gegenstand der Beteiligung - typischerweise die Wahrnehmung des Amtsauftrages und damit die Ausübung von Staatsgewalt gegenüber dem Bürger berühren kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).

    Zudem ist die Bestellung der Amtsträger für die Erfüllung der Amtsaufgaben gegenüber dem Bürger von zentraler Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvR 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).

    Dem steht nicht entgegen, dass mit Blick auf personelle Einzelmaßnahmen von Verfassungs wegen allenfalls eine eingeschränkte Mitbestimmung in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Das folgt bereits daraus, dass das Personalvertretungsrecht Teil des Rechts des öffentlichen Dienstes und damit Verwaltungsrecht ist (vgl. GmS-OBG, Beschluss vom 12. März 1987 - GmS-OBG 6/86 - BVerwGE 77, 370 ).

    Das Personalvertretungsrecht ist daher seit jeher durch ein mit der Mitbestimmung in Betrieben der Privatwirtschaft nicht vergleichbares System der abgestuften Beteiligung der Personalvertretungen gekennzeichnet, das im Vergleich zum Betriebsverfassungsrecht sachlichen Einschränkungen unterliegt (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Mit seinem Ausschluss soll bereits dem "bösen Schein" einer Befangenheit vorgebeugt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Dies sei dann der Fall, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person sei, auf die sich das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richte (BAG, Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - BAGE 145, 55 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Mit seinem Ausschluss soll bereits dem "bösen Schein" einer Befangenheit vorgebeugt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 und vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - Buchholz 251.7 § 79 NWPersVG Nr. 7 S. 3, jeweils m.w.N.; ebenso BAG, Beschlüsse vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 und vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/89 - BAGE 65, 270 ).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen müssen in so erheblichem Maße verletzt sein, dass von niemandem erwartet werden kann, das Handeln als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 - Buchholz 401.0 § 125 AO Nr. 1 S. 3 f. sowie Beschlüsse vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 - Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 12 S. 4 und 5. April 2011 - 6 B 41.10 - Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 102 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Ein solcher allgemeiner Feststellungsantrag muss spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 , vom 11. März 2014 - 6 PB 41.13 - IÖD 2014, 132 und vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - ZfPR 2015, 66, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
    Während der von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöste Globalantrag auf die umfassende und alle denkbaren Fallgestaltungen einbeziehende (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8 und Dörner, in: GK-ArbGG, § 81 Rn. 34 ff., jeweils m.w.N.) gerichtliche Klärung einer Rechtsfrage gerichtet ist, ist Gegenstand eines abstrakten Feststellungsantrags nur die Sachverhaltskonstellation, die dem anlassgebenden Sachverhalt zugrunde liegt und diesem in seinen Grundzügen entspricht.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 PB 41.13

    Antrag von Personalratsmitgliedern auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

  • BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89

    Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen

  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb

    Im öffentlichen Dienstrecht kann § 126 BGB hingegen nicht herangezogen werden (vgl. Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 70 Rn. 4; zur analogen Anwendung: BVerwG, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 P 11.14 -, Juris Rn. 16).
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Nichtigkeit kann bei Beschlüssen der Personalvertretungen dann angenommen werden, wenn sie bei Berücksichtigung der Aufzählungen in § 44 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG, die insoweit Anhaltspunkte bieten, unter einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 16 bis 18 m.w.N.).

    Die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen müssen in so erheblichem Maße verletzt sein, dass von niemandem erwartet werden kann, das Handeln als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 21 m.w.N.).

    "Offenkundig" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 23 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19

    Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule

    Diese Prinzipien sind wegen ihres allgemeinen Charakters nicht von vorneherein auf Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens im Sinne von § 13 LVwVfG beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 P 11.14 -, Juris zum personalvertretungsrechtlichen Verfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht