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   BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11   

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BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11 (https://dejure.org/2012,7120)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 C 5.11 (https://dejure.org/2012,7120)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 (https://dejure.org/2012,7120)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    StAG § 8 Abs. 1 und 2; § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 3
    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; Bagatellstraftaten; Einbürgerung; Einbürgerungsbewerber; Ermessen; Ermessenseinbürgerung; geringfügig; Geringfügigkeit; Geringfügigkeitsgrenze; Härte, besondere; öffentliches Interesse; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 8 Abs. 1 und 2; § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; Bagatellstraftaten; Einbürgerung; Einbürgerungsbewerber; Ermessen; Ermessenseinbürgerung; Geringfügigkeit; Geringfügigkeitsgrenze; Härte, besondere; Staatsangehörigkeit; Unbeachtlichkeitsgrenze; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 RuStAG, § 8 Abs 2 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 RuStAG, § 12a Abs 1 S 1 Nr 2 RuStAG, § 12a Abs 1 S 1 Nr 3 RuStAG
    Ausschluss der Einbürgerung; Überschreiten der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze von Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG) um ein Drittel als "geringfügig" im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG, § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 3 StAG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze für Strafverurteilungen um ein Drittel ist nicht geringfügig | Anspruch auf Einbürgerung; Unbeachtlichkeit von Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten; Geringfügige Überschreitung dieses ...

  • rewis.io

    Ausschluss der Einbürgerung; Überschreiten der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze von Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG ) um ein Drittel als "geringfügig" im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG

  • rechtsportal.de

    Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze von Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG ) um ein Drittel als "geringfügig" im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überschreitung der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel ist nicht "geringfügig"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überschreitung der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel ist nicht "geringfügig"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung bei 120 Tagessätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung trotz strafrechtlicher Verurteilung?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Überschreitung der Bagatellgrenze um 30 Tagessätze - Geringfügig?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Bagatellgrenze - Keine Einbürgerung bei Verurteilung zu Geldstrafe von über 90 Tagessätzen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Geldstrafe von 120 Tagessätzen steht Einbürgerung entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 145
  • NVwZ 2012, 1250
  • DÖV 2012, 651
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 1 A 88/10

    Einbürgerung; Vorstrafen; Härtefall

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass - wie das Berufungsgericht (UA S. 7) ebenfalls zutreffend ausführt - die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG in ihrer seit August 2007 geltenden Fassung ausweislich ihres klaren Wortlauts nicht mehr nur bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, sondern auch bei der Ermesseneinbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG Anwendung findet (so zutreffend OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 A 88/10 - juris Rn. 6 ff.; Marx, in: GK-StAR, Stand: Oktober 2009, § 8 Rn. 93; Berlit, in: GK-StAR, Stand: November 2010, § 12a Rn. 13.3).

    § 8 Abs. 2 StAG ist auch dann noch anwendbar, wenn - wie hier - die Grenze der Bagatellstraftaten mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juni 2010 a.a.O. Rn. 10 ff.; Berlit, InfAuslR 2007, 457 ).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    In zeitlicher Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass einem Einbürgerungsbewerber die im Bundeszentralregister erfassten Straftaten nur solange entgegengehalten werden dürfen, wie die Tilgungsfristen noch laufen und das Verwertungsverbot des § 51 BZRG nicht eingreift (vgl. Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 1.11 - UA S. 37 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Für eine solche Begrenzung des Begehrens, die eine Prüfung der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG ausnimmt, bedürfte es jedoch eindeutiger Hinweise (vgl. Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 1.11 - UA S. 13 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    a) Ein Einbürgerungsbegehren ist grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 ).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass es § 114 Satz 2 VwGO in Fällen, in denen es für die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt, nicht ausschließt, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren trifft und zur gerichtlichen Überprüfung stellt, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt (Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    a) Ein Einbürgerungsbegehren ist grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 5 M 30.08

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung wegen unbilliger Härte trotz

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    Denn eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (so zutreffend etwa OVG Saarlouis, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 79; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 5 M 30.08 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    Denn eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (so zutreffend etwa OVG Saarlouis, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 79; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 5 M 30.08 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    a) Ein Einbürgerungsbegehren ist grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 ).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    Denn die Freiheitsstrafe ist, auch wenn ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, gegenüber der Geldstrafe kein geringeres Übel (BGH, Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88 - JR 1989, 425 f.), sondern regelmäßig die schwerere Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 464/97 - wistra 1998, 58; Häger, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, Vor § 38 Rn. 39 m.w.N.).
  • KG, 15.11.2005 - 1 Ss 398/05

    Kurze Freiheitsstrafe: Berichtigung einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
    2 St 73/76">NJW 1976, 1951 f.; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2005 - (3) 1 Ss 398/05 - juris Rn. 3).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 464/97

    Grundlagen der Gesamtstrafenbildung

  • VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08

    Anspruch eines in Bagdad/Irak geborenen Klägers auf Einbürgerung auf Grundlage

  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung;

  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05

    Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel

  • VG Ansbach, 18.05.2011 - AN 15 K 10.01673

    Anspruchseinbürgerung

  • VG Ansbach, 16.03.2011 - AN 15 K 10.02233

    Zur Frage des "geringfügigen" Überschreitens von außer Betracht bleibenden

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 8.02

    Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei vorbeugendem

  • BayObLG, 10.06.1976 - RReg. 2 St 73/76
  • VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00

    Abgrenzung von rechtlicher Fehlerhaftigkeit und Willkürverbot bei einer

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 329.15

    Befreiung von Gebühren für Ausstellung eines Personalausweises bei Bezug von

    Nach allgemeinen Grundsätzen unterliegt er hinsichtlich seiner Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - BVerwG 5 B 8.12 -, juris Rn. 8 und Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 35) hat die Einbürgerungsbehörde daher im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Einbürgerungsbegehren hinsichtlich aller in Betracht kommenden Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen.
  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Solche Tatsachen werden von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil nach § 137 Abs. 2 VwGO nicht erfasst und dürfen vom Revisionsgericht im Zweifel selbst aufgeklärt werden (BVerwG, Urteile vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 25 und vom 15. Oktober 2014 - 9 C 8.13 - BVerwGE 150, 225 Rn. 33; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 137 Rn. 44).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13

    Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung;

    Der Senat kann die vorstehende Würdigung auch ohne entsprechende Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls deshalb selbst vornehmen, weil es sich bei den entsprechenden Tatsachen um generelle (Rechts-)Tatsachen handelt, die für die Entscheidung erheblich sind, ob die vom Revisionsgericht auszulegende und anzuwendende untergesetzliche Norm (hier: Hundesteuersatzung) sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält oder aber in ihren tatsächlichen Auswirkungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Urteile vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 8.02 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 89 S. 24 f. und vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 25; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3/1 RK 57/93 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 4 S. 19).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG lasse eine weitere Ausnahme zu, indem sie noch eine Einzelfallprüfung ermögliche, wenn die Grenze geringfügig überschritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlich-keitsgrenze um ein Drittel ist nicht mehr geringfügig im Sinn des § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 = NVwZ 2012, 1250 = InfAuslR 2012, 273).

    § 12 a Abs. 1 StAG findet in der seit dem 28.08.2007 geltenden Fassung des Gesetzes vom 19.08.2007 (BGBl I S. 1970) nicht mehr nur bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, sondern auch bei der Einbürgerung nach den §§ 8, 9 StAG Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5.11 - a.a.O. Rn. 37; Berlit, a.a.O., § 12 a Rn. 13.3).

    § 8 Abs. 2 StAG ist auch dann noch anwendbar, wenn - wie hier - die Grenze der Bagatellstraftaten mehr als geringfügig im Sinne von § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5.11 - a.a.O. Rn. 38).

    Denn eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5.11 - a.a.O. Rn. 39).

    Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden bzw. durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5.11 - a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 21.10.2008 - 5 A 1820/08.Z - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.2009 - 13 S 2428/08 - OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 11.06.2009 - OVG 5 M 30.08 - SaarlOVG, Beschl. v. 10.06.2010 - 1 A 88/10 - alle in juris).

    In seinem Urteil vom 20.03.2012 (a.a.O. Rn. 40) hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem ein Einbürgerungsermessen nach § 8 Abs. 1 StAG wegen Nichterfüllung des Unbescholtenheitserfordernisses ausgeschlossen war, beanstandet, dass es an der nötigen Tatsachengrundlage für die Beurteilung fehle, ob ein öffentliches Interesse im Sinne des Absatzes 2 der Vorschrift besteht.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten aus dem Jahre 2002 überschreitet bereits bei isolierter Betrachtung die in § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG gezogene Beachtlichkeitsgrenze, und zwar um mehr als das Doppelte und daher nicht "geringfügig" (vgl. Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 = Buchholz 130 § 12a StAG Nr. 2, jeweils Rn. 13, nach dem bereits eine Überschreitung um ein Drittel nicht mehr "geringfügig" sei).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Grenze der Unbeachtlichkeit mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 = Buchholz 130 § 12a StAG Nr. 2, jeweils Rn. 37 f.).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (Urteil vom 20. März 2012 a.a.O., jeweils Rn. 39).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Ob ein Vorhaben mehr als geringfügige, d.h. unbedeutende, unwesentliche, nicht ins Gewicht fallende und belanglose (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 14) Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die

    Da eine solche Überschreitung nicht mehr "geringfügig" ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, NVwZ 2012, 1250), kann sie auch nicht gem. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG nach Ermessen außer Acht gelassen werden.

    Nach dem oben Ausgeführten liegen aufgrund der Straffälligkeit des Klägers auch unter Berücksichtigung des § 12a Abs. 1 StAG bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG nicht vor (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 20 März 2012 - 5 C 5.11 -, juris, Rdnr. 37 m.w.N.).

    Allerdings ist § 8 Abs. 2 StAG auch dann noch anwendbar, wenn die Grenze der Bagatellstraftaten mehr als geringfügig im Sinne des § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, juris, Rdnr. 38 m.w.N.).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein, gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, juris, Rdnr. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 23.14

    Angehörige (im Ausland); Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung;

    Das vorliegende Verfahren gibt dabei keinen Anlass, die Voraussetzungen und möglichen Anwendungsfälle dieser Ausnahmeregelung (s. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 39 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12) weiter zu konkretisieren.
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

  • VG Hannover, 17.10.2014 - 10 A 11537/14

    Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Soll-Einbürgerung; Straftat;

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber;

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.5262

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13

    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 13 LA 1/24

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Härte; Einbürgerung; ernstliche

  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 2213/13

    Grenze der Geringfügigkeit im Sinne von § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

  • VG Stuttgart, 08.10.2012 - 11 K 1376/12

    Einbürgerung von Ausländern zum Zweck der Herstellung einer familieneinheitlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - 19 A 1384/19

    Durchführung eines Entlassungsverfahrens mit anschließender Behördenentscheidung

  • VG Darmstadt, 25.06.2014 - 5 K 1394/12

    Einbürgerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 19 A 154/23

    Härtefall Unterhaltssicherung Pflegegeld Familieneinheit

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 9.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 19 E 845/23

    Einbürgerung; Unterhaltsfähigkeit; Sozialleistungsbezug; Vertretenmüssen

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01856

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21

    Ermäßigung von Pflichtstunden für Mitglieder des örtlichen Personalrats einer

  • OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20

    Einbürgerungsausschluss; Facebook; PKK; PyD; Unterstützungshandlung; YPG

  • OVG Hamburg, 08.12.2021 - 5 Bf 385/19

    Einbürgerung: Darlegungs- und Beweislast; Bedingung für die Entlassung aus der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 19 E 1189/14

    Berücksichtigung der Tilgungsreife von Strafverurteilungen bei der

  • VG Oldenburg, 04.06.2012 - 11 A 2509/12

    Zugrundelegen der ermessenslenkenden Regelungen in den Nrn. 11.1.4.6.1. ff. der

  • OVG Saarland, 13.10.2021 - 2 D 168/21

    Pkh-Beschwerde; Einbürgerungsbegehren; mangelnde Nachhaltigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 19 E 25/22

    Eingliederung und Einbürgerung von Flüchtlingen i.R.d. Ermessens und

  • VG Berlin, 12.07.2017 - 2 K 412.16

    Einbürgerung eines bosnisch-herzegowinischen minderjährigen Staatsangehörigen;

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 5 C 17.1118

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • VG Berlin, 05.05.2017 - 2 K 367.16

    Absehen von der Notwendigkeit ausreichender Sprachkenntnisse im Rahmen der

  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

  • VG Potsdam, 07.03.2013 - 8 K 1064/12

    Pass und Ausweisrecht

  • VG Stuttgart, 20.03.2014 - 11 K 4764/13

    Einbürgerungserfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen

  • VG Saarlouis, 14.08.2012 - 2 K 283/11

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht

  • VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799

    Einbürgerung; keine Straffreiheit; keine Geringfügigkeit

  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.4045

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

  • VG Köln, 16.07.2014 - 10 K 6575/13

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Leistungsbezug nach dem SGB XII

  • VG Saarlouis, 23.01.2013 - 10 K 1072/11

    Ausländerrecht: Fehlen der Mindestvoraussetzungen für Einbürgerung wegen

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