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   BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16   

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https://dejure.org/2017,10173
BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16 (https://dejure.org/2017,10173)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 6 B 66.16 (https://dejure.org/2017,10173)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 6 B 66.16 (https://dejure.org/2017,10173)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 1; Art. 6 Abs. 2 Satz 1; Art. 7 Abs. 3 und 5; LV NW Art. 12 Abs. 3; SchulG NW § 26 Abs. 2 und 3; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1
    Schulpflicht; Bekenntnisschule; Gemeinschaftsschule; Teilnahme am Religionsunterricht; Erziehungsrecht der Eltern in religiösen und weltanschaulichen Fragen; Glaubensfreiheit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 1
    Bekenntnisschule; Erziehungsrecht der Eltern in religiösen und weltanschaulichen Fragen; Gemeinschaftsschule; Glaubensfreiheit; Schulpflicht; Teilnahme am Religionsunterricht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 3 GG, Art 7 Abs 5 GG, Art 12 Abs 3 Verf NW
    Aufnahme eines Schülers islamischen Glaubens in eine katholische Bekenntnisgrundschule

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines bekenntnisfremden minderjährigen Schülers in eine öffentliche Bekenntnisschule; Anerkennung der Unterrichtung und Erziehung des Kindes nach den Grundsätzen des Bekenntnisses durch die Eltern

  • doev.de PDF

    Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

  • rewis.io

    Aufnahme eines Schülers islamischen Glaubens in eine katholische Bekenntnisgrundschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme eines bekenntnisfremden minderjährigen Schülers in eine öffentliche Bekenntnisschule; Anerkennung der Unterrichtung und Erziehung des Kindes nach den Grundsätzen des Bekenntnisses durch die Eltern

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme eines Schülers islamischen Glaubens in eine katholische Bekenntnisgrundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekenntnisschulen (Schüler) - Verweigerung der Teilnahme am Religionsunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufnahme eines bekenntnisfremden minderjährigen Schülers in eine öffentliche Bekenntnisschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1141
  • DÖV 2017, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG vermittelt dem Kind einen Anspruch auf die Erziehung im Sinne der Eltern (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29 und - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ).

    In diesem Fall berührt die Existenz derartiger Schulen ihre Grundrechte nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 und Abs. 5 GG, dass das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29 und - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG vermittelt dem Kind einen Anspruch auf die Erziehung im Sinne der Eltern (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29 und - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ).

    Daher sind die Landesgesetzgeber berechtigt, diese Schulart als alleinige Form der Pflichtschule einzuführen (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 7 B 126.81 - NJW 1983, 2583).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 und Abs. 5 GG, dass das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29 und - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 126.81

    Anspruch evangelischer Kinder auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
    Die Aufnahme eines bekenntnisfremden minderjährigen Schülers in eine öffentliche Bekenntnisschule kommt nur in Betracht, wenn die Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes nach den Grundsätzen des Bekenntnisses vorbehaltlos anerkennen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 7 B 126.81 - NJW 1983, 2583).

    Daher sind die Landesgesetzgeber berechtigt, diese Schulart als alleinige Form der Pflichtschule einzuführen (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 548/68 - BVerfGE 41, 88 ; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 7 B 126.81 - NJW 1983, 2583).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 19 B 996/15

    Vorrangiger Aufnahmeanspruch bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen in

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
    Dies gilt nach der die Berufungsentscheidung tragenden Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts auch dann, wenn die formelle Homogenität, d.h. die weitgehend einheitliche Zugehörigkeit der Schüler zu dem jeweiligen Bekenntnis, nicht mehr besteht (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 21. März 2016 - 19 B 996/15 - NVwZ-RR 2016, 581 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
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