Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7402
BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7402)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7402)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verwehrung des Asylrechts aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien); Behandlung eines Asylantrags als unzulässig bei Gewährung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat; Auslegung der Richtlinie der Europäischen Union zu ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwehrung des Asylrechts aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien); Behandlung eines Asylantrags als unzulässig bei Gewährung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat; Auslegung der Richtlinie der Europäischen Union zu ...

  • rechtsportal.de

    Verwehrung des Asylrechts aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien); Behandlung eines Asylantrags als unzulässig bei Gewährung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat; Auslegung der Richtlinie der Europäischen Union zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sekundärmigration von Asylsuchenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • welt.de (Pressebericht, 23.03.2017)

    Staatenlose: Wenn Geschützte auch noch in Deutschland Asyl suchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Dies hat zur Folge, dass seitdem auch ein Begehren auf subsidiären Schutz unzulässig ist, wenn dem Ausländer in einem anderen Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 30; Beschluss vom 30. September 2015 - 1 B 51.15 - juris).

    Der darin liegenden "unechten Rückwirkung" steht nationales Verfassungsrecht im konkreten Fall nicht entgegen (so der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 28 ff.).

    Nach Auffassung des Senats richtet sich jedenfalls die Beurteilung des Wiederaufnahmegesuchs nach den Regelungen der Dublin III-VO (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 27).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass eine Abschiebung in einen Staat, in dem die Lebensbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK gleichkommen, nicht in Betracht kommt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 [ECLI:EU:C:2017:127], Rn. 59 ff.).

    Das Dublin-System zielt darauf, eine schnelle Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats zu ermöglichen, um einen effektiven Zugang zu den Verfahren auf Zuerkennung eines internationalen Schutzes zu garantieren und das Ziel der Beschleunigung bei der Behandlung von Anträgen auf internationalen Schutz nicht zu unterlaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 - Rn. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Denn mit der Zuerkennung (nur) des subsidiären Schutzes sei gleichzeitig eine Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung verbunden (OVG Münster, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A - juris Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2016 - OVG 3 B 2.16 - juris Rn. 21 ff.; Bergmann, ZAR 2015, 81 ).

    In der Literatur wird angenommen, dass die endgültige Ablehnung eines Wiederaufnahmeersuchens durch den ersuchten Mitgliedstaat zu einer Zuständigkeit des ersuchenden Mitgliedstaats führt (vgl. Filzwieser/Sprung, Dublin III-Verordnung, 2014, Artikel 25 K1 i.V.m. Artikel 22 K6; Hruschka/Maiani, in: Hailbronner/Thym , EU Immigration and Asylum Law, Second Edition 2016, Part D VI, Art. 22 Rn. 2 zu Art. 5 EG-AsylZust-DVO; a.A. OVG Münster, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A - juris Rn. 59 ff.).

  • VG Minden, 10.05.2016 - 10 K 2248/14

    Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, wonach sich schon zuvor aus der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügten, am 1. Dezember 2013 in Kraft getretenen Regelung des § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ergeben habe, dass ein derartiges Aufstockungsbegehren unzulässig ist (so VG Minden, Urteil vom 10. Mai 2016 - 10 K 2248/14.A - juris Rn. 198 ff.; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 - InfAuslR 2015, 310 = juris Rn. 53 ff.).

    Diese Auslegung der Übergangsvorschrift durch den Senat ist in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte teilweise auf Widerspruch gestoßen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 8 K 2119/14.A - juris Rn. 70; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Februar 2016 - 2a K 2466/15.A - InfAuslR 2016, 209 = juris Rn. 26 ff.; VG Minden, Urteil vom 10. Mai 2016 - 10 K 2248/14.A - juris Rn. 214 ff., VG Darmstadt, Beschluss vom 6. März 2017 - 3 L 1068/17 DA.A - juris Rn. 6).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn dem Mitgliedstaat, in dem sich der Antragsteller aufhält, nicht verborgen geblieben sein kann, dass systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im Zielstaat ernstlich und erwiesenermaßen für eine tatsächliche Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC sprechen (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. - Rn. 78 - 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Daraus folgt, dass es unionsrechtlich allenfalls dann geboten sein kann, einen Folgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegen der im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit derartiger Anträge zu prüfen, wenn die Lebensbedingungen in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller subsidiären Schutz gewährt hat, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verletzen (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Frage 4).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Richtlinie unmittelbar auch auf die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts anzuwenden, der unter der Geltung der alten Rechtslage entstanden ist (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12 [ECLI:EU:C:2013:569], Filev u.a. - Rn. 40), hier also auf alle Anträge, die noch nicht bestandskräftig beschieden sind.
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Der Senat hat in einem früheren Verfahren entschieden, dass Art. 52 Abs. 1 Satz 2 Richtlinie 2013/32/EU der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf Flüchtlingsschutz unzulässig sind, wenn dem Antragsteller zuvor bereits subsidiärer Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 - NVwZ 2015, 1779 Rn. 11 f.).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-670/16

    Mengesteab - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Für die hier vorgelegte besondere Fallgruppe der Folgeanträge mit dem Ziel der "Aufstockung" des gewährten subsidiären Schutzes besteht darüber hinaus auch bezogen auf den einzelnen Fall ein vergleichbares Beschleunigungsinteresse wie in Dublin-Verfahren (vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - C 670/16 [ECLI:EU:C:2017:120], Mengesteab).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
    Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, wonach sich schon zuvor aus der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügten, am 1. Dezember 2013 in Kraft getretenen Regelung des § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ergeben habe, dass ein derartiges Aufstockungsbegehren unzulässig ist (so VG Minden, Urteil vom 10. Mai 2016 - 10 K 2248/14.A - juris Rn. 198 ff.; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 - InfAuslR 2015, 310 = juris Rn. 53 ff.).
  • VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14

    Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 3 B 2.16

    Anwendbarkeit der EUV 604/2013 in Fällen der Zuerkennung subsidiären Schutzes in

  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 51.15

    Zuerkennung der Rechtsstellung eines Flüchtlings im Ausland hinsichtlich

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2016 - 2a K 2466/15

    Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien; Anerkannter subsidiär

  • VG Aachen, 09.12.2015 - 8 K 2119/14

    Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat

  • VG Darmstadt, 06.03.2017 - 3 L 1068/17

    Unzulässiger Asylantrag

  • VG Aachen, 21.03.2014 - 4 L 53/14

    Regelung der Vollziehung; Abschiebungsanordnung; Belgien; Anwendbarkeit Dublin

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Dabei ist derzeit aber (noch) offen, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG über seinen Wortlaut hinaus über das Unionsrecht Einschränkungen unterliegt, wenn für Schutzberechtigte dort schlechte Lebensbedingungen bestehen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschlüsse vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16 und 1 C 18.16 - juris und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 und 1 C 37.16 - juris; s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 - Rn. 108 ff., 120).
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19

    Revision in einer asylrechtlichen Streitigkeit; Anspruch auf Asyl und Einreise

    Mit Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 - (juris) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Fragen betreffend die Auslegung unter anderem von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a, Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU und Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) eingeholt.

    Den Beteiligten ist die Möglichkeit einer Umdeutung jedenfalls seit der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2017 und dem daraufhin ergangenen Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (Beschluss des Senats vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 - juris) bekannt, so dass sie sich in ihrer Rechtsverteidigung darauf einstellen konnten.

  • VG Berlin, 31.01.2018 - 28 K 452.17

    Unmenschliche Behandlung anerkannt Schutzberechtigter bei Abschiebung nach

    In diesem Fall ist es ihm nämlich nicht zumutbar, in diesen Mitgliedstaat zurückzukehren (vgl. hierzu Vorlagebeschlüsse des BVerwG vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16, 1 C 18.16 und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 -, juris).

    Dies hängt maßgeblich davon ab, wie der Europäische Gerichtshof die vom Bundesverwaltungsgericht vorgelegten Rechtsfragen (vgl. Vorlagebeschlüsse des BVerwG vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16, 1 C 18.16 - und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 -, juris) beantwortet.

  • VG Düsseldorf, 23.10.2017 - 22 L 1955/17

    Dublin; Drittstaatenbescheid; Schutzgewährung im Mitgliedstaat; Rumänien; Mängel

    Sichere Drittstaaten sind in unionsrechtskonformer Auslegung dieser Regelung nur Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind; die Asylverfahrensrichtlinie unterscheidet klar zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 -, Rdn. 12 ff., juris.
  • VG Berlin, 16.05.2018 - 28 K 411.17

    Unwirksamkeit eines Asylbescheides; Feststellung eines Abschiebungsverbotes;

    In diesem Fall ist es ihm nämlich nicht zumutbar, in diesen Mitgliedstaat zurückzukehren (vgl. hierzu Vorlagebeschlüsse des BVerwG vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16, 1 C 18.16 und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 -, juris).

    Dies hängt maßgeblich davon ab, wie der Europäische Gerichtshof die vom Bundesverwaltungsgericht vorgelegten Rechtsfragen (vgl. Vorlagebeschlüsse des BVerwG vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16, 1 C 18.16 - und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 -, juris) beantwortet.

  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

    Daher kommt es hier auch nicht auf die dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen mehrerer Vorabentscheidungsersuchen vorgelegte Frage an, ob ein Mitgliedstaat unionsrechtlich generell gehindert ist, einen Antrag auf internationalen Schutz wegen der Gewährung subsidiären Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat in Umsetzung der Ermächtigung in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2013/32/EU als unzulässig abzulehnen, wenn die Ausgestaltung des internationalen Schutzes, namentlich die Lebensbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte, in dem anderen Mitgliedstaat, der dem Antragsteller bereits subsidiären Schutz gewährt hat, gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstößt oder den Anforderungen der Art. 20 ff. Richtlinie 2011/95/EU nicht genügt, ohne bereits gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK zu verstoßen.(vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 20.3.2017 - 1 C 20.16 -, Asylmagazin 2017, 294, anhängig beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-319/17).
  • VG Osnabrück, 08.08.2017 - 5 B 212/17

    Auslegung des Unionsrechts; Bleibeinteresse; Elfenbeinküste;

    Dabei hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die Erfolgsaussichten der Klage gegen die Abschiebungsanordnung von der Beantwortung der aktuellen Vorlagefragen des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, a.a.O., Rn. 25) - ob bereits im Verfahren nach der Dublin III-VO die zu erwartenden Lebensumstände im Fall der Zuerkennung internationalen Schutzes zu berücksichtigen sind - und des BVerwG (Vorlagefragen 3 b), 2. Spiegelstrich des Beschlusses vom 23.03.2017 - 1 C 20.16 -, a.a.O.) - ob bereits eine Verletzung gegen Art. 20 ff. der Qualifikationsrichtlinie bei fehlender Verletzung von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK einer Ablehnung des Asylantrages als unzulässig entgegensteht - abhängen.
  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - A 10 K 10734/17

    Abschiebungsverbot für eine schwer kranke gambische Frau und ihre zwei

    Der Fall, dass ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Aufnahme des Schutzsuchenden bereit ist, ist aber in Art. 33 Abs. 2 EU-Verfahrensrichtlinie nicht als Unzulässigkeitsgrund vorgesehen (BVerwG, Beschl. v. 23.3.2017 - 1 C 20.16 - juris, Rn. 12 ff.; Bergmann/Dienelt/Bergmann, 12. Aufl. 2018, AsylG § 29 Rn. 11-12).
  • VG Düsseldorf, 11.05.2017 - 22 L 1265/17
    Denn sichere Drittstaaten sind in unionsrechtskonformer Auslegung dieser Regelung nur Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind; die Asylverfahrensrichtlinie unterscheidet klar zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 u.a. -, zitiert nach der Presseerklärung Nr. 19/2017, abrufbar unter bverwg.de.

    vgl. zur Erforderlichkeit der Klärung der unionsrechtlichen Folgerungen in Fällen, in denen die Inanspruchnahme internationalen Schutzes in dem schutzgewährenden Mitgliedstaat gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstößt: BVerwG, Beschlusse vom 23. März 2017 - 1 C 20.16 u.a. -, Vorlagefrage 3 b) zweiter Spiegelstrich, zitiert nach der Presseerklärung Nr. 19/2017, abrufbar unter bverwg.de.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2018 - 3 L 75/17

    Anerkannter Flüchtling in Bulgarien

    Die Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes an den Europäischen Gerichtshof vom 23. März 2017 (- 1 C 17:16, 1 C 18.16, 1 C 20.16, alle juris) und vom 2. August 2017 (- 1 C 2:17 -, juris) rechtfertigen keine andere Betrachtung.
  • VG Aachen, 28.03.2017 - 8 L 382/17

    Bulgarien; Asyl; Anerkannter Schutzberechtigter

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 23 ZB 17.31008

    Antrag auf "Aufstockung" hinsichtlich der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Freiburg, 18.03.2020 - A 13 K 2682/18

    Drittstaatenbescheid steht Familienflüchtlingsschutz nicht entgegen

  • VG Berlin, 20.02.2018 - 31 K 237.17

    Unzulässigkeit eines Asylantrags und Unwirksamwerden einer Abschiebungsandrohung

  • VG Würzburg, 21.12.2018 - W 10 K 17.33394

    Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines vor dem 20. Juli 2015 gestellten

  • VG Magdeburg, 02.05.2017 - 9 B 94/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung mit Zielstaat Bulgarien;

  • VG Düsseldorf, 17.07.2017 - 22 L 3003/17

    Schutzgewährung; internationaler Schutz; Italien; Anerkennungsrichtlinie;

  • VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 22 L 1857/17

    Unzulässigkeitsentscheidung; Bulgarien; Anerkennungsrichtlinie;

  • VG Köln, 04.01.2022 - 20 K 2390/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht