Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 59.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2305
BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 59.01 (https://dejure.org/2002,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2002 - 4 A 59.01 (https://dejure.org/2002,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 4 A 59.01 (https://dejure.org/2002,2305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BNatSchG n. F. § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 69 Abs. 5 Nr. 2; FStrG § 17 Abs. 1
    Verbandsklage; Naturschutzverband; Rückwirkung; Klagebefugnis; Planfeststellungsbeschluss, Klagefrist; Bestandskraft.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsklage - Verbandsklage - Naturschutzverband - Rückwirkung - Klagebefugnis - Planfeststellungsbeschluss - Klagefrist - Bestandskraft

  • Judicialis

    BNatSchG n.F. § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BNatSchG n.F. § 69 Abs. 5 Nr. 2; ; FStrG § 17 Abs. 1

  • naturschutzrecht.net

    Anerkannte Naturschutzverbände: hier die Eröffnung rückwirkender Klagebefugnis durch das BNatSchGNeuregG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturschutzrecht - Verbandsklage; Naturschutzverband; Rückwirkung; Klagebefugnis; Planfeststellungsbeschluss, Klagefrist; Bestandskraft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbandsklage im Naturschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Vögel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1472 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1234
  • NJ 2002, 611
  • ZfBR 2002, 810 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 59.01
    So wird etwa angenommen, dass die aufschiebende Wirkung jedenfalls die Widerspruchs- oder Klagebefugnis bedingt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 175 = NJW 1993, 1610 = DVBl 1993, 256).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 59.01
    Dieser Vorschrift liegt ein formeller Biotop- und Flächenschutz zugrunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 = NVwZ 1997, 491).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Die Übergangsvorschrift des § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG 2002 eröffnet die Klagebefugnis im vorbezeichneten Umfang rückwirkend für anerkannte Naturschutzvereine, die eine im Übrigen zulässige Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss erhoben haben, der nach dem 1. Juli 2000 erlassen wurde und noch nicht bestandskräftig ist (BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002 - BVerwG 4 A 59.01 - NVwZ 2002, 1234).

    1.1 Das Oberverwaltungsgericht führt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus, dass sich die Frage nach der Präklusion des Klägers als anerkanntem Naturschutzverein nach § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002 und nicht nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - NuR 2003, 686).

  • OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am

    Dennoch hindert eine wie im vorliegenden Fall zunächst ohne Klagebefugnis erhobene Klage im Rahmen von § 8 Abs. 2 Nr. 1 UmwRG den Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsakts (ausführlich zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 UmwRG BayVGH, Beschl. v. 1.8.2018, 22 BV 17.1059, NVwZ-RR 2019, 205 ff., juris Rn. 27 ff. m. w. N.; ebenso zur Eröffnung einer rückwirkenden Klagebefugnis für anerkannte Naturschutzverbände nach dem BNatSchG bereits BVerwG, Zwischenurt. v. 28.6.2002, 4 A 59/01, NVwZ 2002, 1234 f., juris).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 2.19

    Vorläufige Untersagung des Betriebs eines Offshore-Windparks wegen

    18/12146 S. 16; vgl. BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - Buchholz 445.41 § 27 WHG 2010 Nr. 3 Rn. 17 und vom 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 - NVwZ 2021, 331 Rn. 10; siehe auch Zwischenurteil vom 28. Juni 2002 - 4 A 59.01 - Buchholz 406.400 § 69 BNatSchG 2002 Nr. 1 S. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10187/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Damit ist für solche anerkannten Naturschutzverbände, die eine, abgesehen von der bis dahin fehlenden Klagebefugnis, zulässige Klage gegen einen nach dem 1. Juli 2000 erlassenen Planfeststellungsbeschluss erhoben haben, die Klagebefugnis rückwirkend eröffnet worden (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, NVwZ 2002, 1234).

    Im Übrigen war der Kläger auch schon bei Klageerhebung klagebefugt (vgl. § 37 b Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LPflG), wenn auch nicht in dem seit dem In-Kraft-Treten des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 gegebenen Umfang; der Umstand, dass die Klagebefugnis des Klägers ursprünglich enger begrenzt war, ist in Anbetracht von § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG n.F. indessen unerheblich (vgl. dazu BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.08.2018 - 22 BV 17.1059

    Änderung der Klagebefugnis gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Denn der vorliegende Fall ist besonders gelagert; er gleicht hinsichtlich der hier zu erörternden Problematik dem Sachverhalt, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Juni 2002 befasst hat (BVerwG, U.v. 28.6.2002 - 4 A 59/01 - juris, NVwZ 2002, 1234).

    Der vorliegende Fall gleicht dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Sachverhalt (U.v. 28.5.2002 - 4 A 59/01 - juris, NVwZ 2002, 1234) wertungsmäßig auch insofern, als den Gesetzesmaterialien zum "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben" (BT-Drs. 18/12146 vom 26.4.2017) die Vorstellung des Gesetzgebers entnommen werden kann, durch die entsprechende Fassung der Übergangsvorschrift § 8 Abs. 2 UmwRG n.F. sollten die ab dem 2. Juni 2017 eintretenden Gesetzesänderungen für alle Entscheidungen gelten, die - unabhängig von ihrem verwaltungsverfahrensrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Status - noch nicht "endgültig" in dem Sinn sind, dass die gegen die Entscheidung laufenden Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind, ohne dass ein Rechtsbehelf eingelegt worden wäre.

    Gegen die Übertragung der Erwägungen aus dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.6.2002 - 4 A 59/01 - juris, NVwZ 2002, 1234) auf den vorliegenden Sachverhalt hat die Beigeladene vorgebracht, im dortigen Fall habe sich die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichtet, während es vorliegend um eine Genehmigung gehe, so dass nicht nur Kläger und Beklagter sich gegenüber stünden, sondern dass es als dritte Beteiligte die durch die Genehmigung Begünstigte gebe, die sich auf den Bestand der ihr mit der Genehmigung verliehenen Rechte habe verlassen dürfen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    Denn bei den von dem Kläger insofern benannten Fällen beruht die Zulässigkeit der Verbandsklage sämtlich darauf, dass die während des laufenden Prozesses in Kraft getretenen Erweiterungen des statthaften Angriffsgegenstands für Umweltverbandsklagen aufgrund von Überleitungsvorschriften ausdrücklich auf bereits anhängige Verfahren erstreckt wurden (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002 - 4 A 59.01 -, NVwZ 2002, 1234 und juris, Rn. 15: rückwirkende Eröffnung der Klagebefugnis aufgrund von Überleitungsvorschriften in § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG a.F.; nachfolgend: OVG RP, Urteil vom 9. Januar 2003 - 1 C 10187/01.OVG - [Hochmoselbrücke], juris, Rn. 29 f.; zuletzt: BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 -, NVwZ 2018, 986 und juris, Rn. 17: Erweiterung des Angriffsgegenstandes während des Prozesses aufgrund der Überleitungsvorschrift in § 8 Abs. 1 UmwRG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002 4 A 59.01 -, juris Rn. 15 f. unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BNatSchGNeuregG, …
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    1.1.1 Der zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat demgegenüber in einem Beschluss vom 1. August 2018 - 22 BV 17.1059 - juris unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 - 4 A 59.01 - juris zu der Überleitungsvorschrift des § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der im dortigen Verfahren anwendbaren Fassung entschieden, dass der Begriff der Bestandskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 UmwRG n.F. dahin zu verstehen ist, dass eine rechtzeitig erhobene Klage gegen eine in § 1 Abs. 1 UmwRG genannte Zulassungsentscheidung, die vor dem 2. Juni 2017 ergangen ist, auch dann dem neuen Recht zu unterwerfen ist, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung die Klagemöglichkeit gegen das Vorhaben für den jeweiligen Kläger noch nicht gegeben war und erst zum 2. Juni 2017 mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG n.F. geschaffen wurde (BayVGH a.a.O., Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10393/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Damit ist für solche anerkannten Naturschutzverbände, die eine, abgesehen von der bis dahin fehlenden Klagebefugnis, zulässige Klage gegen einen nach dem 1. Juli 2000 erlassenen Planfeststellungsbeschluss erhoben haben, die Klagebefugnis rückwirkend eröffnet worden (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, NVwZ 2002, 1234).

    Im Übrigen war der Kläger auch schon bei Klageerhebung klagebefugt (vgl. § 37 b Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LPflG), wenn auch nicht in dem seit dem In-Kraft-Treten des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 gegebenen Umfang; der Umstand, dass die Klagebefugnis des Klägers ursprünglich enger begrenzt war, ist in Anbetracht von § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG n.F. indessen unerheblich (vgl. dazu BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10393

    Naturschutzrechtlicher Beurteilungsspielraum bei der Abgrenzung von Europäichen

    Damit ist für solche anerkannten Naturschutzverbände, die eine, abgesehen von der bis dahin fehlenden Klagebefugnis, zulässige Klage gegen einen nach dem 1. Juli 2000 erlassenen Planfeststellungsbeschluss erhoben haben, die Klagebefugnis rückwirkend eröffnet worden (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, NVwZ 2002, 1234 [BVerwG 28.06.2002 - 4 A 59/01] ).

    Im Übrigen war der Kläger auch schon bei Klageerhebung klagebefugt (vgl. § 37 b Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LPflG), wenn auch nicht in dem seit dem In-Kraft-Treten des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 gegebenen Umfang; der Umstand, dass die Klagebefugnis des Klägers ursprünglich enger begrenzt war, ist in Anbetracht von § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG n. F. indessen unerheblich (vgl. dazu BVerwG, Zwischenurteil vom 28. Juni 2002, a. a. O. ).

  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der

  • VG Berlin, 06.05.2004 - 14 A 17.04

    Umweltverband kann nicht gegen Freisetzungsgenehmigung für gentechnisch

  • BVerwG, 07.08.2003 - 4 B 64.03

    Verbandsklageregelung nach dem Hessischen Naturschutzgesetz a.F. - Grundsätzliche

  • VG Koblenz, 19.09.2018 - 4 L 796/18

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruch einer nach dem UmwRG anerkannten

  • BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 2
  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Umweltrecht: Erfolglose Anfechtung und Nichtigkeitsklage eines zunächst nicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2002 - 1 B 11257/02

    Abänderungsantrag - aufschiebende Wirkung bei fernstraßenrechtlichem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2002 - 20 B 768/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht