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   BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23   

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https://dejure.org/2023,38536
BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23 (https://dejure.org/2023,38536)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23 (https://dejure.org/2023,38536)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2023 - 201 ObOWi 1303/23 (https://dejure.org/2023,38536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3; GastG § ... 28 Abs. 1 Nr. 2; OWiG § 9; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; OWiG § 130; StPO § 36 Abs. 1 S. 1; StPO § 267 Abs. 1 S. 1; StPO § 345 Abs. 1 S. 3; StPO § 345 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4
    Feststellungsanforderungen an Auflagenverstoß nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG; Bußgelderhöhung aufgrund Uneinsichtigkeit

  • rewis.io

    Feststellungsanforderungen an Auflagenverstoß nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde; Rechtsbeschwerdebegründung; Urteil; Urteilszustellung; Zustellungsanordnung; Urteilsaufhebung; Zurückverweisung; Sachrüge; Bußgeld; Schuldspruch; Rechtsfolgenausspruch; Auflage; Auflagenverstoß; Betreiber; Wirt; Gastwirt; Gastwirtschaft; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde; Rechtsbeschwerdebegründung; Urteil; Urteilszustellung; Zustellungsanordnung; Urteilsaufhebung; Zurückverweisung; Sachrüge; Bußgeld; Schuldspruch; Rechtsfolgenausspruch; Auflage; Auflagenverstoß; Betreiber; Wirt; Gastwirt; Gastwirtschaft; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23
    Bestreitet der Betroffene - wie vorliegend - die Tat, müssen die Urteilsgründe nicht nur Ausführungen dahingehend enthalten, wie sich der Betroffene zur Sache eingelassen hat (vgl. etwa OLG Hamm ZfSch 2008, 348f. m.w.N.), sondern auch erkennen lassen, aufgrund welcher Tatsachenfeststellungen das Gericht die objektive und subjektive Tatbestandsverwirklichung für gegeben erachtet bzw. die Einlassung des Betroffenen für widerlegt hält (vgl. Göhler OWiG 18. Aufl. § 71 Rn. 43).
  • RG, 28.03.1924 - I 818/23

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23
    aa) Nach der üblichen Formel (so schon RGSt. 56, 343, 349; 58, 130, 134; 67, 12, 18) handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist und deshalb die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt, aber erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit) oder die Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich hält, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werde (bewusste Fahrlässigkeit) (vgl. auch KK/Rengier OWiG 5. Aufl. § 10 Rn. 15).
  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23
    aa) Nach der üblichen Formel (so schon RGSt. 56, 343, 349; 58, 130, 134; 67, 12, 18) handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist und deshalb die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt, aber erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit) oder die Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich hält, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werde (bewusste Fahrlässigkeit) (vgl. auch KK/Rengier OWiG 5. Aufl. § 10 Rn. 15).
  • RG, 01.12.1931 - I 707/31

    Welche Grundsätze gelten für die Beurteilung der Frage, ob eine auf fehlerhaftes

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23
    aa) Nach der üblichen Formel (so schon RGSt. 56, 343, 349; 58, 130, 134; 67, 12, 18) handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist und deshalb die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt, aber erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit) oder die Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich hält, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werde (bewusste Fahrlässigkeit) (vgl. auch KK/Rengier OWiG 5. Aufl. § 10 Rn. 15).
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