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   BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03   

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BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 2003 - 1Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,3602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2078 Abs. 2; ; BGB § 2267; ; BGB § 2270; ; BGB § 2271 Abs. 1; ; BGB § 2285

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wille der Ehegatten ; Einsetzung der Ehefrau durch den Ehemann ; Anfechtung einer letztwilligen Verfügung ; Irrtum des Erblassers ; Anfechtung wegen Irrtums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1068
  • Rpfleger 2004, 50
  • BayObLGZ 2003, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    Solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen müssen im Falle einer erfolgreichen Anfechtung bewegender Grund für den letzten Willen gewesen sein (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413).

    Der Erblasserwille selbst soll maßgeblich sein, nicht eine nachträgliche Spekulation über ihn (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413).

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich hatte; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar möglicherweise unbewusst, aber doch als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.), z.B. die Erwartung, eine Ehe werde harmonisch verlaufen (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 1275/1277; OLG Köln OLGZ 1970, 114/116).
  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    cc) Nachdem ein Anfechtungsgrund nicht festgestellt werden konnte, kann offen bleiben, ob eine Anfechtung auch in den Fällen durchgreifen kann, in denen der Erblasser selbst unter Verstoß gegen Treu und Glauben die Umstände geschaffen hat, die Grundlage der Anfechtung sein sollen (vgl. BGHZ 4, 91/96; BayObLG FamRZ 2000, 1053/1054; Palandt/Edenhofer § 2281 Rn. 2; MünchKomm/Leipold § 2078 Rn. 36 m. w. N.).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99

    Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    cc) Nachdem ein Anfechtungsgrund nicht festgestellt werden konnte, kann offen bleiben, ob eine Anfechtung auch in den Fällen durchgreifen kann, in denen der Erblasser selbst unter Verstoß gegen Treu und Glauben die Umstände geschaffen hat, die Grundlage der Anfechtung sein sollen (vgl. BGHZ 4, 91/96; BayObLG FamRZ 2000, 1053/1054; Palandt/Edenhofer § 2281 Rn. 2; MünchKomm/Leipold § 2078 Rn. 36 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat(st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ l999, 1/4).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich hatte; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar möglicherweise unbewusst, aber doch als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.), z.B. die Erwartung, eine Ehe werde harmonisch verlaufen (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 1275/1277; OLG Köln OLGZ 1970, 114/116).
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15

    Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des

    a) Die herrschende Meinung in der Literatur geht davon aus, dass § 2285 BGB auf die Anfechtung von wechselbezüglichen Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten durch Dritte - vor oder nach dem Tod des Überlebenden - nicht entsprechend angewendet werden kann, weil dem erstversterbenden Ehegatten selbst kein Anfechtungsrecht, sondern ein Widerrufsrecht hinsichtlich seiner wechselbezüglichen Verfügungen zusteht (vgl. Palandt/Weidlich, BGB 75. Aufl. § 2271 Rn. 31; MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2271 Rn. 43; Staudinger/Kanzleiter, BGB Bearbeitung 2014 § 2271 Rn. 67; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2271 Rn. 38; Mayer in Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag 6. Aufl. § 2271 BGB Rn. 91; BeckOGK/Braun, BGB Stand: 4. Januar 2016 § 2271 Rn. 145; Klessinger in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht 3. Aufl. § 2271 Rn. 102; NK-BGB/Müßig, 4. Aufl. § 2271 Rn. 100 f.; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB 3. Aufl. § 2271 Rn. 39; Erman/S. u. T. Kappler, BGB 14. Aufl. § 2271 Rn. 23; Muscheler, Erbrecht I Rn. 2171; a.A. LG Karlsruhe NJW 1958, 714; in einem obiter dictum an der h.M. zweifelnd auch BayObLG ZEV 2004, 152, 153).

    Auch der Verweis des Berufungsgerichts auf den Schutz des Ehegatten durch die Empfangsbedürftigkeit des Widerrufs gemäß § 2271 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB (ebenso BayObLG ZEV 2004, 152, 153) vermag eine Beschränkung der Drittanfechtung nicht zu begründen.

  • OLG Stuttgart, 19.03.2015 - 19 U 134/14

    Ehegattentestament: Anfechtbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch einen

    Wenn man nun der Beklagten nach dem Tod ihrer Eltern ein Anfechtungsrecht nach § 2078 Abs. 2 BGB hinsichtlich der wechselbezüglichen Verfügung ihres zuerst verstorbenen Vaters zubilligen würde, würde man die durch § 2271 Abs. 1 BGB geschützten Interessen der Mutter der Parteien verletzen (vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.08.2003, Az.: 1Z BR 35/03, FamRZ 2004, 1068, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21

    Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung

    Allerdings sind - gerade vor dem Hintergrund des Formerfordernisses für eine Testierung - strenge Anforderungen an die Annahme eines solchen Irrtums und insbesondere an seine Erheblichkeit für die testamentarische Verfügung zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 45; BayObLG, Beschluss vom 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 -, juris Rn. 16).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden

    Ob dieser Auffassung in allen Fällen gefolgt werden kann (vgl. kritisch BayObLGZ 2003, 210/213 f.), kann hier dahinstehen.
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