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   BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93   

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https://dejure.org/1993,1029
BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93 (https://dejure.org/1993,1029)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1993 - 1Z BR 10/93 (https://dejure.org/1993,1029)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 1Z BR 10/93 (https://dejure.org/1993,1029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG (Grundgesetz); Voraussetzungen für die Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Folgen von schriftlichen Zusätzen Dritter auf einer Testamentsurkunde; Enterbung der gesetzlichen Erben; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 388
  • FamRZ 1993, 1494
  • BayObLGZ 1993 Nr. 58
  • BayObLGZ 1993, 248
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    Grundsätzlich können Hilfs- und Pflegeleistungen von Bedachten zur Bedingung einer Erbeinsetzung gemacht werden, ungeachtet dessen, daß die Pflegetätigkeit nur mit dem Willen der zu betreuenden Person möglich ist (vgl. BayObLGZ 1993, 248/251 m.w.N.).

    Im Ergebnis hat das Landgericht angenommen, der Erblasser habe mit dem Hinweis auf die von der Beteiligten zu 1 erwarteten Pflege- und Versorgungsleistungen lediglich den Beweggrund für seine letztwillige Verfügung angegeben, nicht aber eine Bedingung im Sinn von § 158 Abs. 2 BGB setzen wollen (vgl. BayObLGZ 1993, 248/251).

    Dies kann im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1993, 248/252).

  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung

    Ähnlich der vom Landgericht auch zitierten Entscheidung des Senats vom 16.6.1993 (BayObLGZ 1993, 248/250) ist auch hier von einem privatschriftlichen Testament auszugehen.

    Insbesondere kann deswegen nicht gefolgert werden, daß ein Erbvertrag gewollt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 248/249).

    Danach liegt eine Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 unter der auflösenden Bedingung des Wegfalls der versprochenen Versorgungsleistungen (§§ 158 Abs. 2, 2075 BGB) vor (BayObLGZ 1993, 248/251; BayObLG FamRZ 1983, 1226/1228).

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    Letztwillige Verfügungen können gemäß §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB unter eine (aufschiebende) Bedingung gestellt werden (Lenz-Brendel in: Herberger/Martinek/ Rüßmann u.a., jurisPK- BGB , 7. Aufl. 2014, § 2074 , Rn. 4 und 6; BayObLGZ 1993, 248/251, in [...]).
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Unter diesem Gesichtspunkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von denjenigen, auf die sich die von der weiteren Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1993, 248 = FamRZ 1993, 1494; 1998, 22 = NJW-RR 1998, 729) beziehen: Dort handelte es sich jeweils um in privatschriftlicher Form vorgenommene Verfügungen der Erblasserin, die im Zusammenhang mit von ihr erwarteten Pflegeleistungen stand und von dem begünstigten Dritten jeweils mitunterschrieben worden war.
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Die insoweit von der weiteren Beschwerde herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1993, 248 [253]) ist vorliegend nicht einschlägig.
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 176/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung bei

    Ähnlich der vom Landgericht auch zitierten Entscheidung des Senats vom 16.6.1993 (BayObLGZ 1993, 248/250) ist auch hier von einem privatschriftlichen Testament auszugehen.

    Insbesondere kann deswegen nicht gefolgert werden, daß ein Erbvertrag gewollt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 248/249).

    Danach liegt eine Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 unter der auflösenden Bedingung des Wegfalls der versprochenen Versorgungsleistungen (§§ 158 Abs. 2, 2075 BGB) vor (BayObLGZ 1993, 248/251; BayObLG FamRZ 1983, 1226/1228).

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    (3) Die Anfechtung wegen Motivirrtums im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die die Erblasserin bei Errichtun der letztwilligen Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die sie zwar nicht in ihr Bewußtsein aufgenommen, aber als selbstverständlich ihrer Verfügung zugrunde gelegt hat (BayObLGZ 1993, 248/252).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

    Unter diesem Gesichtspunkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von denjenigen, auf die sich die von der weiteren Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1993, 248 = FamRZ 1993, 1494; 1998, 22 = NJW-RR 1998, 729) beziehen: Dort handelte es sich jeweils um in privatschriftlicher Form vorgenommene Verfügungen der Erblasserin, die im Zusammenhang mit von ihr erwarteten Pflegeleistungen stand und von dem begünstigten Dritten jeweils mitunterschrieben worden war.
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Letztwillige Verfügungen können unter eine Bedingung gestellt werden (BayObLGZ 1993, 248/251; FamRZ 1994, 1358).
  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des

    Sie ist gegebenenfalls durch Auslegung zu bestimmen (BayObLG FamRZ 1993, 1494).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97

    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Sittenwidrigkeit eines

  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99

    Zur Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 24.03.1997 - 1Z BR 175/96

    Wechselbezüglichkeit der Einsetzung gesetzlicher Erben in gemeinschaftlichem

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

  • BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98

    Angemessenene Vergütung eines Betreuers bei besonders schwieriger Betreuung

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 104/96

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Wohnung; Eigentümerbeschluß;

  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • LG Rostock, 31.07.2003 - 2 T 54/02

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Erbscheins; Erbeinsetzung unter der Auflage

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00

    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96

    Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben

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