Rechtsprechung
BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung eines Hilfsantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; Voraussetzungen der Beschwerdeberechtigung; Auslegungsbedürftigkeit der Formulierung "den Rest an übrige Verwandte"; Erstellung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG München - 95 VI 3495/86
- LG München I, 28.10.1987 - 16 T 1708/87
- BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 649
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 19.04.1963 - BReg. 1 Z 155/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments
Daß die Beteiligte zu 3 selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649/650 m.w.Nachw.). - BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90
Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf …
Zudem hat der Beteiligte den "modifizierten" Antrag bereits in seiner an das Nachlassgericht gerichteten Rechtsmittelschrift vom 13./15. August 2002 gestellt; hierüber hat das Nachlassgericht eine Entscheidung getroffen, indem es der Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 1 FGG) nicht abgeholfen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76; BayObLG FamRZ 1990, 649).
- OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99
Rücknahme des Erbscheinsantrages
Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410];… Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.;… Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38). - OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07
Gerichtliche Zuständigkeit für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung; …
Insoweit durfte die Beschwerdeentscheidung auch nicht auf Verfahrensgegenstände ausgedehnt werden, die nicht Gegenstand der erstinstanzlichen Verfügung waren (…Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 25 Rn. 9; BayObLG FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032). - BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91
Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf
zu 3) selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649, 650 m.w.N.). - BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der …
a) Für die Bejahung der Beschwerdeberechtigung dieser Beteiligten genügte allerdings der Hinweis darauf nicht, dass diese einen Erbscheinsantrag hätten stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650 m.w.Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367), denn § 20 Abs. 2 FGG gibt kein selbständiges Beschwerderecht, sondern stellt lediglich eine Einschränkung der Beschwerdebefugnis aus § 20 Abs. 1 FGG dar (vgl. BayObLGZ 1986, 412/415;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. § 20 FGG Anm.3). - BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98
Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer …
Die Verknüpfung von Haupt- und Hilfsantrag ist zwar zulässig, wenn sie denselben Nachlaß betrifft (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650). - BayObLG, 07.02.1996 - 1Z BR 72/95
Berücksichtigung eines den Verfahrensgegenstand ändernden Sachantrags im …
- KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94
Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene …
- BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung …