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   BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88   

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https://dejure.org/1990,2624
BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88 (https://dejure.org/1990,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88 (https://dejure.org/1990,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - BReg. 1a Z 38/88 (https://dejure.org/1990,2624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung eines Hilfsantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; Voraussetzungen der Beschwerdeberechtigung; Auslegungsbedürftigkeit der Formulierung "den Rest an übrige Verwandte"; Erstellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 649
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Daß die Beteiligte zu 3 selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649/650 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

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  • OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02

    Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf

    Zudem hat der Beteiligte den "modifizierten" Antrag bereits in seiner an das Nachlassgericht gerichteten Rechtsmittelschrift vom 13./15. August 2002 gestellt; hierüber hat das Nachlassgericht eine Entscheidung getroffen, indem es der Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 1 FGG) nicht abgeholfen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76; BayObLG FamRZ 1990, 649).
  • OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99

    Rücknahme des Erbscheinsantrages

    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung;

    Insoweit durfte die Beschwerdeentscheidung auch nicht auf Verfahrensgegenstände ausgedehnt werden, die nicht Gegenstand der erstinstanzlichen Verfügung waren (Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 25 Rn. 9; BayObLG FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

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  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

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  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

    zu 3) selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649, 650 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    a) Für die Bejahung der Beschwerdeberechtigung dieser Beteiligten genügte allerdings der Hinweis darauf nicht, dass diese einen Erbscheinsantrag hätten stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650 m.w.Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367), denn § 20 Abs. 2 FGG gibt kein selbständiges Beschwerderecht, sondern stellt lediglich eine Einschränkung der Beschwerdebefugnis aus § 20 Abs. 1 FGG dar (vgl. BayObLGZ 1986, 412/415; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. § 20 FGG Anm.3).
  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer

    Die Verknüpfung von Haupt- und Hilfsantrag ist zwar zulässig, wenn sie denselben Nachlaß betrifft (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 1Z BR 72/95

    Berücksichtigung eines den Verfahrensgegenstand ändernden Sachantrags im

  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

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