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   BezG Gera, 22.09.1992 - Kass. 133/91   

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https://dejure.org/1992,42790
BezG Gera, 22.09.1992 - Kass. 133/91 (https://dejure.org/1992,42790)
BezG Gera, Entscheidung vom 22.09.1992 - Kass. 133/91 (https://dejure.org/1992,42790)
BezG Gera, Entscheidung vom 22. September 1992 - Kass. 133/91 (https://dejure.org/1992,42790)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Denunziation einer deutschen Frau, die mit einem polnischen Fremdarbeiter geschlechtlich verkehrt hatte. Der Frau wurden öffentlich die Haare geschoren; anschliessend wurde sie durchs Dorf geführt. Die Frau und der Fremdarbeiter kamen in ein Konzentrationslager, wo beide ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BezG Gera, 22.09.1992 - Kass. 133/91
    Derartige Erwägungen, die, wie das BVerfG wiederholt ausgeführt hat (NJW 1968, 979, 981; 1977, 1525, 1526 jeweils mit weiteren Nachweisen), unter Beachtung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, des Übermassverbotes, der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und vor allem auch im Hinblick auf die in Art. 1 GG geschützte Menschenwürde kennzeichnend sind für rechtsstaatliche Eingriffe von Strafgerichten in Rechts- und damit auch Vermögenspositionen straffällig gewordener Bürger, wie sie z.B. in den Regelungen des Strafgesetzbuches über den Verfall (§§ 73 ff. StGB) oder die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) im einzelnen zum Ausdruck kommen, wurden vom verurteilenden Gericht offensichtlich nicht beachtet.

    Die damit für die Betroffenen verbundene Zerstörung ihrer sozialen Existenz und ihrer Herabwürdigung zum Objekt der rücksichtslosen Durchsetzung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Zielsetzung der damaligen DDR-Machthaber verletzte ihre Menschenwürde und führt schon deshalb zur Rechtsstaatswidrigkeit auch der vorliegend zu beurteilenden strafgerichtlichen Vermögenseinziehung (vgl. BVerfG NJW 1977, 1525, 1526).

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BezG Gera, 22.09.1992 - Kass. 133/91
    Derartige Erwägungen, die, wie das BVerfG wiederholt ausgeführt hat (NJW 1968, 979, 981; 1977, 1525, 1526 jeweils mit weiteren Nachweisen), unter Beachtung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, des Übermassverbotes, der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und vor allem auch im Hinblick auf die in Art. 1 GG geschützte Menschenwürde kennzeichnend sind für rechtsstaatliche Eingriffe von Strafgerichten in Rechts- und damit auch Vermögenspositionen straffällig gewordener Bürger, wie sie z.B. in den Regelungen des Strafgesetzbuches über den Verfall (§§ 73 ff. StGB) oder die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) im einzelnen zum Ausdruck kommen, wurden vom verurteilenden Gericht offensichtlich nicht beachtet.
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