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   EGMR, 11.09.2006 - 22007/03   

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https://dejure.org/2006,20586
EGMR, 11.09.2006 - 22007/03 (https://dejure.org/2006,20586)
EGMR, Entscheidung vom 11.09.2006 - 22007/03 (https://dejure.org/2006,20586)
EGMR, Entscheidung vom 11. September 2006 - 22007/03 (https://dejure.org/2006,20586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 2 EMRK; § 96 StPO analog
    Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere Konfrontationsrecht bei Belastungszeugen und Entlastungszeugen (Gesamtbetrachtung; gesperrte Zeugen: Informanten, V-Leute, Ergänzungsfragen, V-Mann-Führer; verhältnismäßige Einschränkungen bei Drohungen des Angeklagten und ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SAPUNARESCU v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d, Art. 6 Abs. 1+6 Abs. 3 Buchst. d MRK
    Inadmissible (englisch)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf faires Verfahren: Versagung einer konfrontativen Zeugenbefragung bei gesperrter V-Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
    Bei einer Wahrung der Anonymität von Belastungszeugen ist es nach Artikel 6 Abs. 1 und 3 Buchstabe d daher erforderlich, die Nachteile, unter denen die Verteidigung erfolgt, durch das Vorgehen der Justizbehörden hinreichend auszugleichen (s. van Mechelen u. a. , a.a.O., S. 712, Nr. 54; Haas ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 73047/01, 17. November 2005).
  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es; sie dürfen die Rechte der Verteidigung jedoch nicht verletzen (s., u. a., Lucà ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 33354/96, Nr. 39, ECHR 2001-II; Solakov ./. die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien , Individualbeschwerde Nr. 47023/99, Nr. 57, ECHR 2001-X; P.S. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 33900/96, Nr. 21, 20. Dezember 2001).
  • EGMR, 20.12.2001 - 33900/96

    Fall P. S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es; sie dürfen die Rechte der Verteidigung jedoch nicht verletzen (s., u. a., Lucà ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 33354/96, Nr. 39, ECHR 2001-II; Solakov ./. die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien , Individualbeschwerde Nr. 47023/99, Nr. 57, ECHR 2001-X; P.S. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 33900/96, Nr. 21, 20. Dezember 2001).
  • EGMR, 14.02.2002 - 26668/95

    VISSER v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
    Die innerstaatlichen Behörden müssen wichtige und hinreichende Gründe für die Geheimhaltung der Identität bestimmter Zeugen anführen (siehe insbesondere Doorson ./. die Niederlande, Urteil vom 26. März 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-II, S. 470-471, Nr. 71; Visser ./. die Niederlande , Individualbeschwerde Nr. 26668/95, Nr. 47, 14. Februar 2002).
  • EGMR, 21.03.2002 - 59895/00

    CALABRO v. ITALY and GERMANY

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
    Gründet sich eine Verurteilung allein oder in entscheidendem Maße auf Aussagen, die von einer Person gemacht wurden, die zu be fragen oder befragen zu lassen der Angeklagte nicht die Möglichkeit hatte, weder während der Ermittlungen noch in der Hauptverhandlung, sind die Rechte der Verteidigung in einem Maße eingeschränkt, das mit den Garantien nach Artikel 6 nicht vereinbar ist (siehe u. v. a. Saïdi ./. Frankreich, Urteil vom 20. September 1993, Serie A Band 261-C, S. 56-57, Nr. 44; Solakov, a.a.O., Nr. 57; Calabrò ./. Italien und Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59895/00, ECHR 2002-V).
  • OLG Nürnberg, 16.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge

    Das Konfrontationsrecht garantiert dem Beschuldigten, dass Belastungszeugen grundsätzlich in seiner Gegenwart, unter ihrer wahren Identität und in öffentlicher Hauptverhandlung vernommen werden - mit der Möglichkeit für den Beschuldigten oder seinen Verteidiger, dem Zeugen Fragen zu stellen (EGMR vom 11. September 2006 Sapunarescu ./.Deutschland, Nr. 22007/03, StraFo 2007, 107 [108] [Nr. 29] mit weiteren Nachweisen).

    Erste, unabdingbare Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer und berechtigter Grund dafür, die Identität eines Zeugen geheim zu halten (EGMR vom 11. September 2006 Sapunarescu ./.Deutschland, Nr. 22007/03, StraFo 2007, 107 [108] [Nr. 29] mit weiteren Nachweisen).

    Vierte Voraussetzung für die Verwertung von Angaben anonymer Zeugen ist nach der Rechtsprechung des EGMR, dass dieser Mangel ausgeglichen wird (EGMR vom 11. September 2006 Sapunarescu ./.Deutschland, Nr. 22007/03, StraFo 2007, 107 [108] [Nr. 29]).

    Denn der EGMR verzichtet mittlerweile auf alternative Vernehmungsmodi, wenn die Aussage des anonymen Zeugen die Verurteilung nicht in entscheidendem Ausmaß trägt (siehe EGMR vom 11. September 2006 Sapunarescu ./.Deutschland, Nr. 22007/03, StraFo 2007, 107 [108] [Nr. 31 f.).

  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22

    Disziplinarrechtliche Amtsenthebung eines Polizisten wegen außerdienstlicher

    Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Beweise, einschließlich der Zeugenaussagen, im Hinblick auf die kontradiktorische Auseinandersetzung in Anwesenheit des Angeklagten in öffentlicher Verhandlung erbracht werden müssen (EGMR, Entscheidung vom 11. September 2006 - 22007/03).
  • EGMR, 29.09.2009 - 15065/05

    D. gegen Deutschland

    Nach Artikel 6 Abs. 1 und 3 Buchstabe d ist es jedoch erforderlich, die Nachteile, unter denen die Verteidigung bei einer Wahrung der Anonymität von Belastungszeugen erfolgt, durch das Vorgehen der Justizbehörden hinreichend auszugleichen (siehe Rechtssachen van Mechelen u. a. , a. a. O., Randnr. 54; Haas ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 73047/01; und Sapunarescu ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 22007/03).
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