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EGMR, 22.09.2020 - 31193/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PLISKE v. GERMANY
Inadmissible (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PLISKE v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Inadmissible
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
PLISKE v. GERMANY
Verfahrensgang
- EGMR, 25.06.2018 - 31193/18
- EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Das Bundesverfassungsgericht befand in seinem Beschluss vom 16. Dezember 1992 (1 BvR 167/87), dass ein Beschwerdeführer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG die fraglichen Entscheidungen entweder selbst vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen habe. - EGMR, 16.07.1971 - 2614/65
RINGEISEN v. AUSTRIA
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Der Gerichtshof hat immer wieder die Notwendigkeit unterstrichen, die Regel der Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe verhältnismäßig flexibel und ohne übermäßigen Formalismus anzuwenden (siehe z. B. Ringeisen./. Österreich, 16. Juli 1971, Rdnr. 89, Serie A Bd. 13). - EGMR, 29.05.2012 - 53126/07
TARON v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren 26. Eine umfassende Zusammenfassung der Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (im Folgenden: "Rechtsschutzgesetz") ist in der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache T../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 53126/07, Rdnrn. 18-29, 29. Mai 2012, enthalten.
- BVerfG, 08.04.2019 - 1 BvR 1909/18
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage …
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Diese Anforderung hat es in nachfolgenden Entscheidungen bestätigt, so etwa unlängst in seinem Beschluss vom 8. April 2019 (1 BvR 1909/18). - BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67
Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
In seinem Beschluss vom 2. Oktober 1969 (1 BvR 132/67) wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde keine Gerichtskosten anfielen und kein Anwaltszwang bestehe. - EGMR, 25.09.2006 - 71759/01
D. K. A. gegen Deutschland
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Und er hat darauf hingewiesen, dass es dennoch wichtig ist, dass ein Beschwerdeführer die verfügbaren Rechtsbehelfe gemäß dem innerstaatlichen Verfahren und in Übereinstimmung mit den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Formvorschriften einlegt (siehe z. B. G../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 22978/05, Rdnrn. 142/143, ECHR 2010, und A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71759/01, 25. September 2006, betreffend das Versäumnis, einer Verfassungsbeschwerde bestimmte Unterlagen beizufügen). - EGMR, 10.10.2006 - 7508/02
L.L. c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 22.09.2020 - 31193/18
Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fielen keine Gerichtskosten an und es bestand kein Anwaltszwang (im Gegensatz dazu L.L../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 7508/02, Rdnr. 23, ECHR 2006-XI).