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   EuG, 07.02.2019 - T-789/17   

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EuG, 07.02.2019 - T-789/17 (https://dejure.org/2019,1711)
EuG, Entscheidung vom 07.02.2019 - T-789/17 (https://dejure.org/2019,1711)
EuG, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - T-789/17 (https://dejure.org/2019,1711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    TecAlliance/ EUIPO - Siemens (TecDocPower)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke TecDocPower - Ältere Unionswort- und -bildmarken TECDOC und TecDoc - Relatives Eintragungshindernis - Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    TecAlliance/ EUIPO - Siemens (TecDocPower)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke TecDocPower - Ältere Unionswort- und -bildmarken TECDOC und TecDoc - Relatives Eintragungshindernis - Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 14.07.2005 - T-126/03

    Reckitt Benckiser (España) / OHMI - Aladin (ALADIN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Ist dagegen eine Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden, die so genau definiert worden sind, dass es nicht möglich ist, innerhalb der betreffenden Gruppe eindeutige Unterteilungen vorzunehmen, deckt der Nachweis der ernsthaften Benutzung der Marke für diese Waren oder Dienstleistungen für die Zwecke des Widerspruchsverfahrens zwangsläufig diese ganze Gruppe ab (Urteile vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser [España]/HABM - Aladin [ALADIN], T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 45, und vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, EU:T:2007:46, Rn. 23).

    Infolgedessen kann der Begriff "Teil der Waren oder Dienstleistungen" nicht so verstanden werden, dass er sich auf alle kommerziellen Ausprägungen ähnlicher Waren oder Dienstleistungen bezieht, sondern nur so, dass er sich auf jene Waren oder Dienstleistungen bezieht, die unterschiedlich genug sind, um kohärente Gruppen oder Untergruppen bilden zu können (Urteile vom 14. Juli 2005, ALADIN, T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 46, und vom 13. Februar 2007, RESPICUR, T-256/04, EU:T:2007:46, Rn. 24).

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Ist dagegen eine Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden, die so genau definiert worden sind, dass es nicht möglich ist, innerhalb der betreffenden Gruppe eindeutige Unterteilungen vorzunehmen, deckt der Nachweis der ernsthaften Benutzung der Marke für diese Waren oder Dienstleistungen für die Zwecke des Widerspruchsverfahrens zwangsläufig diese ganze Gruppe ab (Urteile vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser [España]/HABM - Aladin [ALADIN], T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 45, und vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, EU:T:2007:46, Rn. 23).

    Infolgedessen kann der Begriff "Teil der Waren oder Dienstleistungen" nicht so verstanden werden, dass er sich auf alle kommerziellen Ausprägungen ähnlicher Waren oder Dienstleistungen bezieht, sondern nur so, dass er sich auf jene Waren oder Dienstleistungen bezieht, die unterschiedlich genug sind, um kohärente Gruppen oder Untergruppen bilden zu können (Urteile vom 14. Juli 2005, ALADIN, T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 46, und vom 13. Februar 2007, RESPICUR, T-256/04, EU:T:2007:46, Rn. 24).

  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Es können auch andere Faktoren wie beispielsweise die Vertriebswege der betreffenden Waren berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, EU:T:2007:219, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) .
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Somit sind die genannten Dokumente zurückzuweisen, ohne dass ihre Beweiskraft geprüft zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, EU:T:2005:420, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.01.2013 - T-355/09

    Reber / OHMI - Wedl & Hofmann (Walzer Traum) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Dagegen zielen diese Bestimmungen weder auf eine Bewertung des kommerziellen Erfolgs noch auf eine Überprüfung der Geschäftsstrategie eines Unternehmens oder darauf ab, den Markenschutz nur umfangreichen geschäftlichen Verwertungen von Marken vorzubehalten (vgl. Urteil vom 17. Januar 2013, Reber/HABM - Wedi & Hofmann [Walzer Traum], T-355/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:22, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.01.2015 - T-278/13

    Now Wireless / OHMI - Starbucks (HK)

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Folglich ist das Kriterium des Zwecks oder der Bestimmung, da es die Verbraucher vor jedem Kauf selbst heranziehen, ein Kriterium, das für die Definition einer Untergruppe von Waren oder Dienstleistungen maßgebend ist (vgl. Urteile vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. März 2018, Rstudio/EUIPO - Embarcadero Technologies [RSTUDIO], T-230/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:120, Rn 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.03.2018 - T-230/17

    Rstudio/ EUIPO - Embarcadero Technologies (RSTUDIO) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.02.2019 - T-789/17
    Folglich ist das Kriterium des Zwecks oder der Bestimmung, da es die Verbraucher vor jedem Kauf selbst heranziehen, ein Kriterium, das für die Definition einer Untergruppe von Waren oder Dienstleistungen maßgebend ist (vgl. Urteile vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. März 2018, Rstudio/EUIPO - Embarcadero Technologies [RSTUDIO], T-230/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:120, Rn 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

    (...) hat gegen den Beschluss am 11. Dezember 2017 Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (Rechtssache T-789/17) erhoben.
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