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   EuG, 13.12.1990 - T-113/89   

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https://dejure.org/1990,5428
EuG, 13.12.1990 - T-113/89 (https://dejure.org/1990,5428)
EuG, Entscheidung vom 13.12.1990 - T-113/89 (https://dejure.org/1990,5428)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - T-113/89 (https://dejure.org/1990,5428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van Groothandelaren in het

    Wettbewerb - Omni-Partijen Akkoord - Zulässigkeit - Rechtsnatur der angefochtenen Handlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über eine Senkung der Preise für Arzneimittel im Zusammenhang mit einer Änderung der niederländischen Regelung über die Gewinnspanne der Apotheker; Anfechtbarkeit einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans; Befugnis der Kommission zum Erlass verbindlicher ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 173; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, der Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Omni-Partijen Akkoord - Zulässigkeit - Rechtsnatur der angefochtenen Handlung.

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I, Slg. 1990, II-843) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-114/89 und T-116/89 enthalten sind.

    10 Die bereits erwähnte Ausnahme ist die Klägerin in den Rechtssachen T-116/89 und T-3/90, Prodifarma; bei ihr handelt es sich um eine Vereinigung, in der sich kleinere Unternehmen zusammengeschlossen haben, die Generika oder Arzneispezialitäten herstellen oder auch Generika parallel importieren und die nicht zur Markenarzneimittelindustrie gehören.

    Am 2. Dezember 1988 beantragte die Prodifarma, die Klägerin in der Rechtssache T-116/89, bei der Kommission gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, der Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag (ABl. Nr. 13, S. 204), festzustellen, daß der OPA gegen Artikel 85 EWG-Vertrag verstösst.

    21 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-114/89 und T-116/89 angefochten wird.

  • EuG, 13.12.1990 - T-114/89
    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I, Slg. 1990, II-843) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-114/89 und T-116/89 enthalten sind.

    8 Als Ergebnis früherer Initiativen der Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" (Niederländischer Verband der pharmazeutischen Industrie), eines der Kläger in der vorliegenden Rechtssache, und der Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen "VNZ" (Vereinigung der Niederländischen Krankenkassen), eines der Kläger in der Rechtssache T-114/89, wurde am 18. August 1988 der OPA geschlossen.

    Die Kläger in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-114/89 sind ebenfalls an dem OPA beteiligt.

    21 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-114/89 und T-116/89 angefochten wird.

  • EuGH, 30.09.1987 - 229/86

    Brother Industries / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    69 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß keine Vermutung für eine solche Befugnis besteht, wenn weder im EWG-Vertrag noch in verbindlichen Handlungen der Organe eine dahin gehende Vorschrift enthalten ist (Beschluß vom 30. September 1987 in der Rechtssache 229/86, Brother Industries/Kommission, Slg. 1987, 3757, 3762 ff.).

    Artikel 5 EWG-Vertrag verleiht der Kommission aber nicht die Befugnis, verbindliche Entscheidungen an die Mitgliedstaaten zu richten (Beschluß vom 30. September 1987 in der Rechtssache 229/86, Brother Industries, a. a. O.).

  • EuGH, 17.05.1989 - 151/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist hierfür zu prüfen, ob sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugt haben (siehe zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255, 1261).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind Meinungsäusserungen der Kommission gegenüber den Behörden eines Mitgliedstaats in Bereichen, in denen sie zum Erlaß verbindlicher Entscheidungen nicht befugt ist, nur einfache Stellungnahmen ohne Rechtswirkungen (z. B. Urteile vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 17/57, Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1958-1959, 9, 25, und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299, 1310; Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, a. a. O., 1261).

  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Das angefochtene Schreiben habe nichts mit der Ergreifung einstweiliger Maßnahmen im Sinne des Beschlusses des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) gemein und beeinträchtige nicht die Verfahrensrechte der Parteien, wie sie in der Verordnung Nr. 17 des Rates und der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze (1) und (2) der Verordnung Nr. 17 des Rates (ABl. Nr. 127, S. 2268) niedergelegt seien.

    89 In diesem Zusammenhang ist die Befugnis der Kommission zu berücksichtigen, noch vor einer endgültigen Entscheidung über eine bei ihr angemeldete Vereinbarung oder eine bei ihr erhobene Beschwerde vorläufige Maßnahmen zu erlassen, um einer Situation zu begegnen, durch die dem Beschwerdeführer ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen kann oder die für das Allgemeininteresse untragbar ist (siehe z. B. Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care, a. a. O., 119, 130 f.).

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen u. a. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I, Slg. 1990, II-843) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    10 Die bereits erwähnte Ausnahme ist die Klägerin in den Rechtssachen T-116/89 und T-3/90, Prodifarma; bei ihr handelt es sich um eine Vereinigung, in der sich kleinere Unternehmen zusammengeschlossen haben, die Generika oder Arzneispezialitäten herstellen oder auch Generika parallel importieren und die nicht zur Markenarzneimittelindustrie gehören.

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Anders als in den Fällen, in denen der Gerichtshof von Beamten der Kommission unterzeichnete Schreiben als anfechtbare Maßnahmen angesehen hat (vgl. z. B. Urteil vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries/Kommission, Slg. 1967, 99), stellt sich das angefochtene Schreiben weder als Mitteilung einer Entscheidung der Kommission dar noch als ein Schreiben, das im Namen der Kommission oder aufgrund einer Übertragung von Befugnissen verfasst wurde, deren Zulässigkeit der Gerichtshof im Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO/Kommission, Slg. 1986, 2585, 2614) anerkannt hat.
  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    87 Die angefochtenen Schreiben haben auch keine Wirkungen erzeugt, die denen einer Freistellungsentscheidung unter Bedingungen und Auflagen vergleichbar sind, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Gegenstand einer Anfechtungsklage sein können (siehe Urteil vom 23. Oktober 1974 in der Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint/Kommission, Slg. 1974, 1063, 1081).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    Zwar dürfen die Bestimmungen über das Klagerecht nicht restriktiv ausgelegt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 237); es würde jedoch die Grenzen der Auslegung des EWG-Vertrags überschreiten, wenn eine Klage zugelassen würde, die in dieser Bestimmung nicht vorgesehen ist.
  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-113/89
    72 Eine Befugnis der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen, die die Mitgliedstaaten binden können, kann auch nicht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes hergeleitet werden, wonach der EWG-Vertrag für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung begründet, keine Rechtsvorschriften zu erlassen oder aufrechtzuerhalten, die die praktische Wirksamkeit der Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag ausschalten könnten (siehe z. B. Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85, Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, Slg. 1987, 3801, 3826).
  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

  • EuGH, 04.02.1959 - 17/57

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85
  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-113/89 (Nefarma/Kommission, Slg. 1990, II-797) und T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-113/89 und T-114/89 enthalten sind.

    8 Als Ergebnis früherer Initiativen der Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" (Niederländischer Verband der pharmazeutischen Industrie), eines der Kläger in der Rechtssache T-113/89, und der Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen "VNZ" (Vereinigung der Niederländischen Krankenkassen), eines der Kläger in der Rechtssache T-114/89, wurde am 18. August 1988 der OPA geschlossen.

    Unter Punkt 7.1 des OPA erklären sich die beiden Kläger in der Rechtssache T-113/89, die Nefarma und der Bond van Groothandelaren in het Pharmaceutische Bedrijf (Verband der Großhändler im Arzneimittelsektor), bereit, gegenüber den Apothekern die Einkaufspreise für Arzneispezialitäten um durchschnittlich 7 % zu senken.

    Des weiteren meldete die Nefarma, einer der Kläger in der Rechtssache T-113/89, den OPA am 9. Dezember 1988 im Namen aller an ihm Beteiligten bei der Kommission an.

    22 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 angefochten wird.

    Die Nefarma und die VNZ, Klägerinnen in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89, erhielten ebenfalls eine Kopie.

    Der Verfasser des Schreibens hat zwar die Möglichkeit einer positiven Entscheidung über den OPA von einer Änderung der darin vorgesehenen Regelung über die Anreizprämie und von der Einführung eines Kontrollsystems abhängig gemacht; es ist jedoch festzustellen, wie das Gericht es in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1990 in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 getan hat, daß es sich dabei nicht um verbindliche Maßnahmen handelte, da das angefochtene Schreiben es den am OPA Beteiligten völlig freistellte, diese Maßnahmen zu akzeptieren oder aber abzulehnen.

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    In verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien sämtliche Akten einsehen konnten, kann das Gericht von Amts wegen Beweismittel berücksichtigen, die in den Akten der parallelen Rechtssachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    In verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien sämtliche Akten einsehen konnten, kann das Gericht von Amts wegen Beweismittel berücksichtigen, die in den Akten der parallelen Rechtssachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-113/89 (Nefarma/Kommission), T-114/89 (VNZ/Kommission) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I).

    10 Im Mai 1989 erhoben mehrere am OPA Beteiligte sowie die Prodifarma, die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache, unter anderem gegen das Schreiben Sir Leon Brittans vom 6. März 1989 drei Anfechtungsklagen, die Gegenstand der Rechtssachen T-113/89, T-114/89 und T-116/89 waren.

    Der Verband Nefarma, der am OPA beteiligt und Kläger in der Rechtssache T-113/89 ist, hat mit Schriftsatz, der am 30. Mai 1990 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, beantragt, als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen zu werden.

  • EuG, 02.07.2018 - T-577/17

    thyssenkrupp Electrical Steel und thyssenkrupp Electrical Steel Ugo/ Kommission

    À cet égard, il convient, à titre liminaire, de rappeler qu'une compétence de la Commission pour adopter des décisions obligatoires ne saurait être présumée, en l'absence d'une disposition spécifique figurant dans le traité ou dans des actes de nature obligatoire pris par les institutions (voir arrêt du 13 décembre 1990, Nefarma/Commission, T-113/89, EU:T:1990:82, point 69 et jurisprudence citée).

    En outre, il ressort de la jurisprudence que les opinions exprimées par la Commission vis-à-vis des autorités d'un État membre dans des domaines où elle n'a pas compétence pour adopter des décisions obligatoires ne sont que de simples avis dépourvus d'effets juridiques (voir arrêt du 13 décembre 1990, Nefarma/Commission, T-113/89, EU:T:1990:82, point 68 et jurisprudence citée).

  • EuG, 13.12.1990 - T-114/89

    AKZO Chemie / Kommission

    (Die Begründung dieses Urteils vom 13. Dezember 1990 unterscheidet sich nicht wesentlich von derjenigen des Urteils vom selben Tage in der Rechtssache T-113/89, Nefarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-797).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Sie zeitige nämlich keine Rechtswirkungen, da sie keine Rechtslage endgültig und verbindlich regle, insbesondere weil sie die nationalen Behörden hinsichtlich der Feststellung ihrer Zuständigkeit nicht binde (Urteile des Gerichtshofes vom 27. Mai 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Slg. 1980, 1299, und des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797).
  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

    Das Gericht kann in verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien Gelegenheit gehabt haben, sämtliche Akten einzusehen, von Amts wegen die Beweise berücksichtigen, die in den Akten der Parallelsachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

    Folglich kann daraus nicht geschlossen werden, dass die angefochtenen Handlungen als solche insoweit verbindliche Rechtswirkungen entfaltet haben (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnrn. 95 und 96).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

    85 - Zu der Rechtsprechung, wonach ein Schreiben des für Wettbewerb zuständigen Kommissars oder der Schriftverkehr der Generaldirektion mit einem Mitgliedstaat kein anfechtbarer Rechtsakt ist, weil es sich nur um einen Vorschlag handelt, um die einschränkenden Wirkungen einer Absprache zwischen Unternehmen abzuschwächen, vgl. Urteil Nefarma/Commission (T-113/89, EU:T:1990:82).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03

    Italien / Kommission

  • EuG, 10.02.2015 - T-85/14

    Infocit / OHMI - DIN (DINKOOL)

  • EuG, 24.06.2015 - T-621/14

    Infocit / OHMI - DIN (DINKOOL)

  • EuG, 29.01.2002 - T-160/98

    Van Parys und Pacific Fruit Company / Kommission

  • EuG, 15.12.2009 - T-107/06

    Inet Hellas / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne oberster

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