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   EuG, 21.07.2017 - T-883/16   

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https://dejure.org/2017,25781
EuG, 21.07.2017 - T-883/16 (https://dejure.org/2017,25781)
EuG, Entscheidung vom 21.07.2017 - T-883/16 (https://dejure.org/2017,25781)
EuG, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - T-883/16 (https://dejure.org/2017,25781)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Polen / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/73/EG - Antrag der Bundesnetzagentur auf Änderung der Bedingungen der Ausnahme von den Unionsregeln für den Betrieb der OPAL-Gasfernleitung - Beschluss der Kommission zur Änderung der Bedingungen der Ausnahme ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Polen / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/73/EG - Antrag der Bundesnetzagentur auf Änderung der Bedingungen der Ausnahme von den Unionsregeln für den Betrieb der OPAL-Gasfernleitung - Beschluss der Kommission zur Änderung der Bedingungen der Ausnahme ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuG, 21.07.2017 - T-883/16
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Sichtweise auf einem falschen Verständnis der Funktionsweise der durch die Verträge geschaffenen eigenen Rechtsordnung beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 1964, Costa, 6/64, EU:C:1964:66, S. 1158).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 21.07.2017 - T-883/16
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 2. März 2016, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P-R, EU:C:2016:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.07.2016 - T-131/16

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.07.2017 - T-883/16
    Der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes kann daher nur in Ausnahmefällen die Aussetzung der Durchführung eines vor dem Gericht angegriffenen Rechtsakts anordnen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss vom 19. Juli 2016, Belgien/Kommission, T-131/16 R, EU:T:2016:427, Rn. 12).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-517/15

    AGC Glass Europe u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.07.2017 - T-883/16
    Diese Partei hat nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-110/12

    Akhras / Rat

    Auszug aus EuG, 21.07.2017 - T-883/16
    Im Rahmen dieser Gesamtprüfung verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter über ein weites Ermessen, und er kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge der Prüfung frei bestimmen, da keine Rechtsvorschrift ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:507, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2019 - T-883/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Änderung der

    Mit besonderem Schriftsatz, der am selben Tag bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Republik Polen einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der mit Beschluss vom 21. Juli 2017, Polen/Kommission (T-883/16 R, EU:T:2017:542), zurückgewiesen wurde.
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    Ensuite, en ce qui concerne la possibilité pour la requérante de faire valoir son droit d'exclusivité, dans l'hypothèse où ce dernier serait reconnu à la suite d'une nouvelle décision de la Commission, il y a lieu de souligner que la requérante pourrait se prévaloir des effets d'une telle décision dans le cadre de procédures nationales (voir, en ce sens, arrêt du 6 octobre 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, point 5) où les autorités devront l'appliquer, conformément au fonctionnement de l'ordre juridique propre instauré par les traités (voir, en ce sens, arrêt du 15 juillet 1964, Costa, 6/64, EU:C:1964:66, p. 1158), rendant les actes contraires inapplicables (voir, en ce sens, ordonnances du 21 juillet 2017, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Commission, T-130/17 R, EU:T:2017:541, point 36 ; du 21 juillet 2017, Pologne/Commission, T-883/16 R, EU:T:2017:542, point 44, et du 21 juillet 2017, PGNiG Supply & Trading/Commission, T-849/16 R EU:T:2017:544, point 38).
  • EuG, 29.01.2020 - T-808/19

    Silgan International und Silgan Closures/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2017, Polen/Kommission, T-883/16 R, EU:T:2017:542, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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