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   EuG, 25.10.2013 - T-231/10   

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https://dejure.org/2013,28868
EuG, 25.10.2013 - T-231/10 (https://dejure.org/2013,28868)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2013 - T-231/10 (https://dejure.org/2013,28868)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - T-231/10 (https://dejure.org/2013,28868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Merlin u.a. / OHMI - Dusyma (Jeu)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Spiel wiedergibt - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgründe - Neuheit - Eigenart - Unterscheidung zwischen Erzeugnis und Geschmacksmuster - Art. 3, 4, 6 und ...

  • EU-Kommission

    Merlin Handelsgesellschaft mbH und andere gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Must

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Spiel wiedergibt - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgründe - Neuheit - Eigenart - Unterscheidung zwischen Erzeugnis und Geschmacksmuster - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Spiel wiedergibt - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgründe - Neuheit - Eigenart - Unterscheidung zwischen Erzeugnis und Geschmacksmuster - Art. 3, 4, 6 und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 879/2009"3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 17. März 2010, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung zurückgewiesen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus EuG, 25.10.2013 - T-231/10
    Außerdem setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne ein Designer oder technischer Sachverständiger zu sein, die verschiedenen Geschmacksmuster kennt, die es in dem betreffenden Wirtschaftszweig gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er die fraglichen Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit verhältnismäßig großer Aufmerksamkeit benutzt (Urteil des Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, Slg. 2011, I-10153, Randnr. 59, und Urteil Fernmeldegeräte, Randnr. 47).

    Somit kann der Begriff des informierten Benutzers als Bezeichnung eines Benutzers verstanden werden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (Urteil PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, Randnr. 53, und Urteil des Gerichts vom 25. April 2013, Bell & Ross/HABM - KIN [Gehäuse einer Armbanduhr], T-80/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 103).

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

    Auszug aus EuG, 25.10.2013 - T-231/10
    Dabei setzt nach der Rechtsprechung die Benutzereigenschaft voraus, dass die betreffende Person das durch das Geschmacksmuster verkörperte Produkt zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2010, Shenzhen Taiden/HABM - Bosch Security Systems [Fernmeldegeräte], T-153/08, Slg. 2010, II-2517, Randnr. 46).
  • EuG, 25.04.2013 - T-80/10

    Bell & Ross / OHMI - KIN (Boîtier de montre-bracelet)

    Auszug aus EuG, 25.10.2013 - T-231/10
    Somit kann der Begriff des informierten Benutzers als Bezeichnung eines Benutzers verstanden werden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (Urteil PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, Randnr. 53, und Urteil des Gerichts vom 25. April 2013, Bell & Ross/HABM - KIN [Gehäuse einer Armbanduhr], T-80/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 103).
  • EuG, 06.10.2011 - T-246/10

    Industrias Francisco Ivars / OHMI - Motive (Réducteur mécanique de vitesse)

    Auszug aus EuG, 25.10.2013 - T-231/10
    Im Übrigen geht aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 sowie aus einer ständigen Rechtsprechung hervor, dass die Prüfung der Eigenart eines Geschmacksmusters von dem Gesamteindruck abhängt, den es beim informierten Benutzer hervorruft (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2011, 1ndustrias Francisco Ivars/HABM - Motive [mechanisches Untersetzungsgetriebe], T-246/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).
  • EuG, 08.05.2024 - T-757/22

    Puma/ EUIPO - Road Star Group (Chaussure) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Merkmal ein Erzeugnis oder einen Teil von ihm prägt, muss der mehr oder weniger starke Einfluss bewertet werden, den die verschiedenen Merkmale des Erzeugnisses oder des betreffenden Teils auf die Erscheinungsform dieses Erzeugnisses oder Teils haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 36).
  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 16/21

    Schneidebrett - Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei

    Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn die abgebildeten Einzelgegenstände ästhetisch aufeinander abgestimmt sind und miteinander in einem funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 32] - Weinkaraffe; EuG, Urteil vom 25. Oktober 2013 - T-231/10, juris Rn. 32; Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 37 DesignG Rn. 15; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 3 Rn. 26 f.).
  • EuG, 06.06.2019 - T-210/18

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 geht hervor, dass die Eigenart eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zunächst im Hinblick auf den beim betreffenden informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.09.2019 - T-219/18

    Piaggios Rechte des geistigen Eigentums an dem Motorroller Vespa LX wurden nicht

    Zur Bestimmung, ob ein bestimmtes Merkmal ein Erzeugnis oder einen Teil dieses Erzeugnisses dominiert, ist jedoch zu beurteilen, in welchem Umfang die verschiedenen Merkmale des Erzeugnisses oder des betreffenden Teils das Erscheinungsbild dieses Erzeugnisses oder dieses Teils beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 36).
  • EuG, 06.06.2019 - T-209/18

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures)

    Aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 geht hervor, dass die Eigenart eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zunächst im Hinblick auf den beim betreffenden informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Vgl. für eine entsprechende Erwägung auch Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma (Spiele) (T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 34 und 35).
  • EuG, 10.09.2015 - T-525/13

    Das Gericht der EU weist die von H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier

    Zudem hängt nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 und nach ständiger Rechtsprechung die Prüfung der Eigenart eines Geschmacksmusters von dem Gesamteindruck ab, den dieses bei einem informierten Benutzer hervorruft (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, EU:T:2013:560, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.06.2017 - T-9/15

    Ball Beverage Packaging Europe/ EUIPO - Crown Hellas Can (Canettes) -

    Unabhängig von der Frage, wie die Getränkedosen vermarktet werden, ist es nämlich offensichtlich, dass die drei im angegriffenen Geschmacksmuster dargestellten Dosen keine gemeinsame Funktion erfüllen, d. h. keine Funktion, die nicht von jeder einzelnen Dose erfüllt werden könnte, wie dies beispielsweise bei Tafelbestecken oder bei Schachbrett und Schachfiguren der Fall ist, die von der Beschwerdekammer angeführt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 32).
  • EuG, 18.07.2017 - T-57/16

    Chanel/ EUIPO - Jing Zhou (Ornement) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Folglich ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 sowie aus ständiger Rechtsprechung, dass die Beurteilung der Eigenart eines Geschmacksmusters von dem Gesamteindruck abhängt, den es beim informierten Benutzer hervorruft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2010, Shenzhen Taiden/HABM - Bosch Security Systems [Fernmeldegeräte], T-153/08, EU:T:2010:248, Rn. 17, und vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2018 - T-296/17

    Buck-Chemie/ EUIPO - Henkel (Bloc nettoyant pour toilettes) -

    Nach der Rechtsprechung müssen die Elemente eines Geschmacksmusters, damit dieses ein gesondertes Geschmacksmuster bilden kann, besonders hervorgehoben sein und damit verhindern, dass das Erzeugnis als Ganzes aufgefasst wird (Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 34 und 35).
  • EuG, 10.09.2015 - T-526/13

    H&M Hennes & Mauritz / OHMI - Yves Saint Laurent (Sacs à main)

  • EuG, 28.01.2015 - T-41/14

    'Argo Development and Manufacturing / OHMI - Clapbanner (Représentation

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