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   EuGH, 05.03.2020 - C-248/19   

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https://dejure.org/2020,3866
EuGH, 05.03.2020 - C-248/19 (https://dejure.org/2020,3866)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2020 - C-248/19 (https://dejure.org/2020,3866)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2020 - C-248/19 (https://dejure.org/2020,3866)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Zypern () und épuration des eaux urbaines résiduaires)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 3, 4, 10 und 15 - Anhang I Abschnitte A, B und D - Fehlende Kanalisation in einigen Gemeinden - Fehlende Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 18.11.2020 - C-371/19

    Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.04.2024 - C-599/22

    Kommission/ Griechenland (Services de liaison de données aéronautiques)

    Quant à l'argument avancé par la République hellénique selon lequel elle serait dans l'impossibilité de veiller à ce que son prestataire ATS se conforme à cette obligation tant qu'il n'aura pas été définitivement statué sur le recours introduit devant les juridictions nationales par l'un des soumissionnaires contre la décision d'attribution du marché relatif à la fourniture et à l'installation de services de liaison de données de navigation aérienne, il suffit de constater qu'il résulte d'une jurisprudence constante qu'un État membre ne saurait exciper de dispositions, de pratiques ou de situations de son ordre juridique interne pour justifier l'inobservation des obligations résultant du droit de l'Union [voir, en ce sens, arrêts du 5 mars 2020, Commission/Chypre (Collecte et épuration des eaux urbaines résiduaires), C-248/19, EU:C:2020:171, point 36, ainsi que du 27 janvier 2021, Commission/Autriche (TVA - Agences de voyages), C-787/19, EU:C:2021:72, point 64].
  • EuGH, 24.06.2021 - C-559/19

    Umwelt und Verbraucher

    Zu der Frage, ob das Königreich Spanien gegen die Verpflichtung verstoßen hat, unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/60 eine Verschlechterung des Zustands der Grundwasserkörper des geschützten Naturraums Doñana zu verhindern, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was außerdem die in Art. 10 dieser Richtlinie vorgesehene Verpflichtung betrifft, dass Abwasserbehandlungsanlagen so geplant, ausgeführt, betrieben und gewartet werden, dass sie unter allen normalen örtlichen Klimabedingungen ordnungsgemäß arbeiten, setzt ihre Erfüllung u. a. voraus, dass den in Art. 4 dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen entsprochen wird (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann diese Verpflichtung in Gemeinden nicht als erfüllt angesehen werden, in denen die Verpflichtung gemäß Art. 4 der Richtlinie 91/271, das gesamte kommunale Abwasser einer Zweitbehandlung oder gleichwertigen Behandlung zu unterziehen, nicht erfüllt wird (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-481/22

    Kommission/ Irland (Trihalométhanes dans l'eau potable)

    Die Kommission hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich dabei auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, EU:C:2020:171, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts im Hoheitsgebiet des beklagten Mitgliedstaats beigebracht hat, obliegt es diesem, diese Angaben und deren Folgen substantiiert und detailliert zu bestreiten (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, EU:C:2020:171, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.01.2021 - C-787/19

    Kommission/ Österreich (TVA - Agences de voyages) - Vertragsverletzung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich ein Mitgliedstaat jedoch nicht auf Schwierigkeiten interner Art berufen, um die Nichteinhaltung der aus dem Unionsrecht folgenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

    Für diese ist kennzeichnend, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Risiko trägt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2011, C-248/19).
  • EuGH, 07.12.2023 - C-587/22

    Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung

    Zunächst ergibt sich aus Wortlaut und Systematik von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie, dass diese Vorschrift den Mitgliedstaaten eine klare und eindeutige Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ziels auferlegt, die darin besteht, sich zu vergewissern, dass jede von dieser Vorschrift erfasste Gemeinde mit einer Kanalisation ausgestattet ist, die es ermöglicht, das gesamte in ihr anfallende kommunale Abwasser zu sammeln (Urteile vom 6. November 2014, Kommission/Belgien, C-395/13, EU:C:2014:2347, Rn. 31, und vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, EU:C:2020:171, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-63/19

    Kommission/ Italien (Contribution à l'achat de carburants)

    18 Vgl. insbesondere Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern (Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser) (C-248/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:171, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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