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   EuGH, 05.03.2024 - C-755/21 P   

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EuGH, 05.03.2024 - C-755/21 P (https://dejure.org/2024,3653)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2024 - C-755/21 P (https://dejure.org/2024,3653)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2024 - C-755/21 P (https://dejure.org/2024,3653)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocner/ Europol

    Rechtsmittel - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung - Verordnung (EU) 2016/794 - Art. 49 Abs. 3 und Art. 50 - Schutz personenbezogener Daten - Widerrechtliche Datenverarbeitung - In der Slowakei gegen den Rechtsmittelführer eingeleitetes Strafverfahren - Von ...

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Europol und Mitgliedstaat haften bei Zusammenarbeit gesamtschuldnerisch für Schäden aufgrund widerrechtlicher Datenverarbeitung

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2024, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 22.12.2022 - C-61/21

    Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Was den ersten Teil dieser Voraussetzung anbelangt, so entstehen nach gefestigter Rechtsprechung die Rechte des Einzelnen nicht nur, wenn unionsrechtliche Vorschriften dies ausdrücklich bestimmen, sondern auch aufgrund von eindeutigen positiven oder negativen Verpflichtungen, die diese Vorschriften dem Einzelnen wie auch den Mitgliedstaaten und den Organen, den Einrichtungen und den sonstigen Stellen der Union auferlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2022, Ministre de la Transition écologique und Premier ministre [Haftung des Staates für die Luftverschmutzung], C-61/21, EU:C:2022:1015, Rn. 46).

    Die volle Wirksamkeit dieser unionsrechtlichen Vorschriften und der Schutz der Rechte, die mit ihnen verliehen werden sollen, verlangen, dass der Einzelne die Möglichkeit hat, eine Entschädigung zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2022, Ministre de la Transition écologique und Premier ministre [Haftung des Staates für die Luftverschmutzung], C-61/21, EU:C:2022:1015, Rn. 47).

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Außerdem sind insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift sowie der Umfang des Ermessensspielraums, den diese Vorschrift der betreffenden Behörde belässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), die Komplexität des zu regelnden Sachverhalts und die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften (Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) zu berücksichtigen.

    Es ist Sache des Klägers, dem Unionsrichter Beweise zum Nachweis des Vorliegens und des Umfangs des von ihm geltend gemachten Schadens sowie des Bestehens eines hinreichend unmittelbaren ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verstoß und dem geltend gemachten Schaden vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-440/07

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM DIE GEMEINSCHAFT ZUM

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Was den ersten Teil dieses Rechtsmittelgrundes anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung der Union die Frage, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der auslösenden Tatsache und dem Schaden besteht, der eine Voraussetzung für die Begründung dieser Haftung ist, eine Rechtsfrage ist, die damit der Kontrolle durch den Gerichtshof unterliegt (Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Schneider Electric, C-440/07 P, EU:C:2009:459, Rn. 192, und Beschluss vom 3. September 2019, FV/Rat, C-188/19 P, EU:C:2019:690, Rn. 36).

    Diese Kontrolle darf jedoch nicht darin bestehen, dass der Gerichtshof die Feststellungen und Beurteilungen von Tatsachen, die das Gericht vorgenommen hat, in Frage stellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Schneider Electric, C-440/07 P, EU:C:2009:459, Rn. 193).

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Was den zweiten Teil der ersten Voraussetzung für die außervertragliche Haftung der Union anbelangt, der das Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Unionsrechtsnorm betrifft, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, besteht das insoweit entscheidende Kriterium für die Feststellung, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, in einer offenkundigen und erheblichen Verletzung der Grenzen des Ermessens, das die Norm, gegen die verstoßen wurde, eröffnet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die vorzunehmende Beurteilung erfordert die Berücksichtigung des Bereichs, der Umstände und des Kontexts, in dem die betreffende Verpflichtung der betreffenden Behörde obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.09.2019 - C-123/18

    HTTS / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, das tatsächliche Bestehen des Schadens sowie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die dem betreffenden Organ obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden voraus (Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass die erste Voraussetzung für diese Haftung, die sich auf die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ, der betreffenden Einrichtung oder der betreffenden sonstigen Stelle der Union vorgeworfenen Verhaltens im Sinne der in Rn. 73 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung bezieht, aus zwei Teilen besteht, nämlich zum einen, dass ein Verstoß gegen eine Unionsrechtsnorm vorliegt, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und zum anderen, dass dieser Verstoß hinreichend qualifiziert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 36).

  • EuG, 29.09.2021 - T-528/20

    Das Gericht weist die von Herrn M. Kocner im Zusammenhang mit den Ermittlungen

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Marián Kocner die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2021, Kocner/Europol (T-528/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:631), mit dem das Gericht seine auf Art. 268 AEUV gestützte Klage auf Ersatz der Schäden abgewiesen hat, die ihm dadurch entstanden sein sollen, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) personenbezogene Daten weitergegeben und seinen Namen in die "Mafia-Listen" aufgenommen habe.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2021, Kocner/Europol (T - 528/20, EU:T:2021:631), wird aufgehoben, soweit damit der erste Klageantrag, wie er in diesem Urteil eingegrenzt ist, zurückgewiesen wird.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Was den zweiten Teil der ersten Voraussetzung für die außervertragliche Haftung der Union anbelangt, der das Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Unionsrechtsnorm betrifft, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, besteht das insoweit entscheidende Kriterium für die Feststellung, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, in einer offenkundigen und erheblichen Verletzung der Grenzen des Ermessens, das die Norm, gegen die verstoßen wurde, eröffnet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-362/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Im vorliegenden Fall ist insbesondere angesichts des Umstands, dass die Klage des Rechtsmittelführers vor dem Gericht auf Klagegründe gestützt ist, die vor diesem streitig erörtert wurden und deren Prüfung keine weitere prozessleitende Maßnahme oder Beweisaufnahme erfordert, davon auszugehen, dass die Klage entscheidungsreif ist und endgültig über sie zu entscheiden ist, soweit der Rechtsstreit noch beim Gerichtshof anhängig ist (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Gemäß den Voraussetzungen, die sich aus Art. 340 AEUV ergeben, auf den Art. 50 Abs. 1 der Verordnung 2016/794 für den Fall verweist, dass der Geschädigte eine Klage gegen Europol erhebt, hängt die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 AEUV vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ, der betreffenden Einrichtung oder der betreffenden sonstigen Stelle der Union vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und der Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat/K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 79 und 80 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    Auszug aus EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
    Wenn die betreffende Behörde nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessensspielraum verfügt, kann die bloße Verletzung des Unionsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.09.2019 - C-188/19

    FV / Rat

  • EuGH, 16.02.2023 - C-635/20

    Kommission/ Italien und Spanien

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes

  • EuGH, 03.06.2021 - C-784/19

    Um als in einem Mitgliedstaat "gewöhnlich tätig" angesehen werden zu können, muss

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 13.07.2023 - C-376/20

    Das Gericht muss erneut über die Rechtmäßigkeit der von der Kommission

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