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   EuGH, 19.06.2014 - C-345/13   

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https://dejure.org/2014,13697
EuGH, 19.06.2014 - C-345/13 (https://dejure.org/2014,13697)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2014 - C-345/13 (https://dejure.org/2014,13697)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - C-345/13 (https://dejure.org/2014,13697)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    "Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - Beweislast"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum gerichtlichen Beweis der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • Europäischer Gerichtshof

    Karen Millen Fashions

    Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - Beweislast

  • EU-Kommission

    Karen Millen Fashions Ltd gegen Dunnes Stores und Dunnes Stores (Limerick) Ltd.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Supreme Court - Irland. Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters bei Vertrieb nachgemachter Damenoberbekleidung durch eine Einzelhandelskette

  • kanzlei.biz

    Zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • Betriebs-Berater

    Vertragsverletzungsverfahren - zur Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters bei Vertrieb nachgemachter Damenoberbekleidung durch Einzelhandelskette; Vorabentscheidungsersuchen des irischen Supreme Court

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht/Designrecht: Karen Millen Fashions/Dunnes Stores u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DGEN - Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn sein Inhaber angibt, inwiefern es Eigenart aufweist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Designrecht: Anforderungen an Designrechtsverstoß werden geringer

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Der Rechteinhaber muss die Eigenart nur vortragen, nicht beweisen, Einzelvergleich statt Gesamtvergleich

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Gemeinschaftsgeschmacksmustern verstärkt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Designschutz: Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Besprechungen u.ä.

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Karen Millen Fashions

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court (Irland) - Auslegung der Art. 6 und 85 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1) - Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 774
  • GRUR Int. 2014, 861
  • EuZW 2014, 703
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
    Diese Auslegung entspricht, worauf die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission hingewiesen haben, der Rechtsprechung, nach der ein informierter Benutzer, soweit möglich, einen direkten Vergleich zwischen den angegriffenen Geschmacksmustern vornimmt (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 55, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, C-101/11 P und C-102/11 P, EU:C:2012:641, Rn. 54), da sich ein solcher Vergleich tatsächlich auf den Eindruck bezieht, den nicht etwa eine Zusammensetzung von spezifischen Elementen oder Teilen von älteren Geschmacksmustern, sondern bestimmte, einzeln benannte ältere Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorrufen.

    Der Gerichtshof hat zwar auch entschieden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher direkter Vergleich im betreffenden Bereich undurchführbar oder ungewöhnlich ist, insbesondere wegen spezieller Umstände oder der Merkmale der Gegenstände, die die ältere Marke und das angegriffene Geschmacksmuster darstellen, und in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass mangels eines entsprechenden konkreten Hinweises im Rahmen der Verordnung Nr. 6/2002 nicht angenommen werden könne, dass der Unionsgesetzgeber die Beurteilung von Geschmacksmustern auf einen direkten Vergleich habe beschränken wollen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 55 und 57, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 54 und 56).

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich der Gerichtshof, auch wenn er die Möglichkeit eines indirekten Vergleichs der angegriffenen Geschmacksmuster zugelassen hat, in der Folge auf die Feststellung beschränkt hat, dass das Gericht der Europäischen Union seine Argumentation auf die unvollkommene Erinnerung an den von diesen Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindruck habe stützen können, ohne einen Rechtsfehler zu begehen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 58, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 57).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
    Diese Auslegung entspricht, worauf die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission hingewiesen haben, der Rechtsprechung, nach der ein informierter Benutzer, soweit möglich, einen direkten Vergleich zwischen den angegriffenen Geschmacksmustern vornimmt (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 55, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, C-101/11 P und C-102/11 P, EU:C:2012:641, Rn. 54), da sich ein solcher Vergleich tatsächlich auf den Eindruck bezieht, den nicht etwa eine Zusammensetzung von spezifischen Elementen oder Teilen von älteren Geschmacksmustern, sondern bestimmte, einzeln benannte ältere Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorrufen.

    Der Gerichtshof hat zwar auch entschieden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher direkter Vergleich im betreffenden Bereich undurchführbar oder ungewöhnlich ist, insbesondere wegen spezieller Umstände oder der Merkmale der Gegenstände, die die ältere Marke und das angegriffene Geschmacksmuster darstellen, und in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass mangels eines entsprechenden konkreten Hinweises im Rahmen der Verordnung Nr. 6/2002 nicht angenommen werden könne, dass der Unionsgesetzgeber die Beurteilung von Geschmacksmustern auf einen direkten Vergleich habe beschränken wollen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 55 und 57, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 54 und 56).

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich der Gerichtshof, auch wenn er die Möglichkeit eines indirekten Vergleichs der angegriffenen Geschmacksmuster zugelassen hat, in der Folge auf die Feststellung beschränkt hat, dass das Gericht der Europäischen Union seine Argumentation auf die unvollkommene Erinnerung an den von diesen Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindruck habe stützen können, ohne einen Rechtsfehler zu begehen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 58, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 57).

  • EuGH, 24.11.2005 - C-136/04

    Deutsches Milch-Kontor - Ausfuhrerstattungen - Verordnungen (EWG) Nrn. 804/68,

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
    Soweit es sich zum einen um Argumente handelt, die auf die Erwägungsgründe 14 und 19 der Verordnung Nr. 6/2002 gestützt sind, in denen die Ausdrücke "vorbestehender Formschatz" und "im Vergleich zu anderen Geschmacksmustern" verwendet werden, so ist darauf hinzuweisen, dass die Begründungserwägungen eines Gemeinschaftsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, EU:C:2005:716, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Er nimmt, soweit möglich, einen direkten Vergleich der betreffenden Geschmacksmuster bzw. Designs vor (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH, GRUR 2012, 506 Rn. 55 - PepsiCo/Grupo Promer; GRUR 2013, 178 Rn. 54 - Neuman und Baena Grupo; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-345/13, GRUR 2014, 774 Rn. 26 = WRP 2014, 1042 - KMF/Dunnes).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Obwohl die in Art. 9 DSRL noch angesprochene Ausschließlichkeit der journalistischen Zweckbestimmung in den Wortlaut des Art. 85 DSGVO wie auch des Art. 38 BayDSG nicht übernommen worden ist, weist Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO dabei weiterhin auf dieses Erfordernis hin, so dass - haben die Erwägungsgründe bei der Rechtsauslegung auch keine absolute Bindungswirkung (st. Rspr., vgl. EuGH v. 19.06.2014 - C-345/13, EuZW 2014, 703 Rn. 31 - I Ltd/J ua m.w.N.) - jedenfalls zur Meidung weiterer Abgrenzungsprobleme und in systematischer Abgrenzung zu Art. 89 Abs. 4 DSGVO, der eine Mischnutzung explizit regelt - an den bisherigen Grundsätzen festzuhalten ist (so im Ergebnis auch BeckOK DatenschutzR /Stender-Vorwachs , Ed. 28, Art. 85 Rn. 20; Frey , in: Schwartmann u.a., DSGVO/BDSG, 2018, Art. 85 Rn. 25; weiter wohl Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 24).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Obwohl die in Art. 9 DSRL noch angesprochene Ausschließlichkeit der journalistischen Zweckbestimmung in den Wortlaut des Art. 85 DSGVO wie auch des Art. 38 BayDSG nicht übernommen worden ist, weist Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO dabei weiterhin auf dieses Erfordernis hin, so dass - haben die Erwägungsgründe bei der Rechtsauslegung auch keine absolute Bindungswirkung (st. Rspr., vgl. EuGH v. 19.6.2014 - C-345/13, EuZW 2014, 703 Rn. 31 - C Ltd/D ua m.w.N.) - jedenfalls zur Meidung weiterer Abgrenzungsprobleme und in systematischer Abgrenzung zu Art. 89 Abs. 4 DSGVO, der eine Mischnutzung explizit regelt - an den bisherigen Grundsätzen festzuhalten ist (so im Ergebnis auch BeckOK DatenschutzR /Stender-Vorwachs , Ed. 28, Art. 85 Rn. 20; Frey , in: Schwartmann u.a., DSGVO/BDSG, 2018, Art. 85 Rn. 25; weiter wohl Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 24).
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