Rechtsprechung
EuGH, 19.06.2014 - C-345/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
"Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - Beweislast"
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum gerichtlichen Beweis der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- Europäischer Gerichtshof
Karen Millen Fashions
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - Beweislast
- EU-Kommission
Karen Millen Fashions Ltd gegen Dunnes Stores und Dunnes Stores (Limerick) Ltd.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Supreme Court - Irland. Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 6 - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 85 Abs. 2 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gültigkeit - Voraussetzungen - ...
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters bei Vertrieb nachgemachter Damenoberbekleidung durch eine Einzelhandelskette
- kanzlei.biz
Zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- Betriebs-Berater
Vertragsverletzungsverfahren - zur Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters bei Vertrieb nachgemachter Damenoberbekleidung durch Einzelhandelskette; Vorabentscheidungsersuchen des irischen Supreme Court
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht/Designrecht: Karen Millen Fashions/Dunnes Stores u. a.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
DGEN - Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn sein Inhaber angibt, inwiefern es Eigenart aufweist
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Designrecht: Anforderungen an Designrechtsverstoß werden geringer
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Prüfung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)
Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Der Rechteinhaber muss die Eigenart nur vortragen, nicht beweisen, Einzelvergleich statt Gesamtvergleich
- noerr.com (Kurzinformation)
Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Gemeinschaftsgeschmacksmustern verstärkt
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Designschutz: Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Besprechungen u.ä.
- kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Karen Millen Fashions
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court (Irland) - Auslegung der Art. 6 und 85 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1) - Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2014 - C-345/13
- EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 774
- GRUR Int. 2014, 861
- EuZW 2014, 703
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Diese Auslegung entspricht, worauf die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission hingewiesen haben, der Rechtsprechung, nach der ein informierter Benutzer, soweit möglich, einen direkten Vergleich zwischen den angegriffenen Geschmacksmustern vornimmt (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 55, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, C-101/11 P und C-102/11 P, EU:C:2012:641, Rn. 54), da sich ein solcher Vergleich tatsächlich auf den Eindruck bezieht, den nicht etwa eine Zusammensetzung von spezifischen Elementen oder Teilen von älteren Geschmacksmustern, sondern bestimmte, einzeln benannte ältere Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorrufen.Der Gerichtshof hat zwar auch entschieden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher direkter Vergleich im betreffenden Bereich undurchführbar oder ungewöhnlich ist, insbesondere wegen spezieller Umstände oder der Merkmale der Gegenstände, die die ältere Marke und das angegriffene Geschmacksmuster darstellen, und in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass mangels eines entsprechenden konkreten Hinweises im Rahmen der Verordnung Nr. 6/2002 nicht angenommen werden könne, dass der Unionsgesetzgeber die Beurteilung von Geschmacksmustern auf einen direkten Vergleich habe beschränken wollen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 55 und 57, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 54 und 56).
Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich der Gerichtshof, auch wenn er die Möglichkeit eines indirekten Vergleichs der angegriffenen Geschmacksmuster zugelassen hat, in der Folge auf die Feststellung beschränkt hat, dass das Gericht der Europäischen Union seine Argumentation auf die unvollkommene Erinnerung an den von diesen Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindruck habe stützen können, ohne einen Rechtsfehler zu begehen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 58, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 57).
- EuGH, 18.10.2012 - C-101/11
Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Diese Auslegung entspricht, worauf die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission hingewiesen haben, der Rechtsprechung, nach der ein informierter Benutzer, soweit möglich, einen direkten Vergleich zwischen den angegriffenen Geschmacksmustern vornimmt (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 55, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, C-101/11 P und C-102/11 P, EU:C:2012:641, Rn. 54), da sich ein solcher Vergleich tatsächlich auf den Eindruck bezieht, den nicht etwa eine Zusammensetzung von spezifischen Elementen oder Teilen von älteren Geschmacksmustern, sondern bestimmte, einzeln benannte ältere Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorrufen.Der Gerichtshof hat zwar auch entschieden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher direkter Vergleich im betreffenden Bereich undurchführbar oder ungewöhnlich ist, insbesondere wegen spezieller Umstände oder der Merkmale der Gegenstände, die die ältere Marke und das angegriffene Geschmacksmuster darstellen, und in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass mangels eines entsprechenden konkreten Hinweises im Rahmen der Verordnung Nr. 6/2002 nicht angenommen werden könne, dass der Unionsgesetzgeber die Beurteilung von Geschmacksmustern auf einen direkten Vergleich habe beschränken wollen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 55 und 57, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 54 und 56).
Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich der Gerichtshof, auch wenn er die Möglichkeit eines indirekten Vergleichs der angegriffenen Geschmacksmuster zugelassen hat, in der Folge auf die Feststellung beschränkt hat, dass das Gericht der Europäischen Union seine Argumentation auf die unvollkommene Erinnerung an den von diesen Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindruck habe stützen können, ohne einen Rechtsfehler zu begehen (vgl. Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, EU:C:2011:679, Rn. 58, sowie Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, EU:C:2012:641, Rn. 57).
- EuGH, 24.11.2005 - C-136/04
Deutsches Milch-Kontor - Ausfuhrerstattungen - Verordnungen (EWG) Nrn. 804/68, …
Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Soweit es sich zum einen um Argumente handelt, die auf die Erwägungsgründe 14 und 19 der Verordnung Nr. 6/2002 gestützt sind, in denen die Ausdrücke "vorbestehender Formschatz" und "im Vergleich zu anderen Geschmacksmustern" verwendet werden, so ist darauf hinzuweisen, dass die Begründungserwägungen eines Gemeinschaftsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, EU:C:2005:716, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14
Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr
Er nimmt, soweit möglich, einen direkten Vergleich der betreffenden Geschmacksmuster bzw. Designs vor (…zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH, GRUR 2012, 506 Rn. 55 - PepsiCo/Grupo Promer;… GRUR 2013, 178 Rn. 54 - Neuman und Baena Grupo; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-345/13, GRUR 2014, 774 Rn. 26 = WRP 2014, 1042 - KMF/Dunnes). - OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19
Löschanspruch gegen Jameda
Obwohl die in Art. 9 DSRL noch angesprochene Ausschließlichkeit der journalistischen Zweckbestimmung in den Wortlaut des Art. 85 DSGVO wie auch des Art. 38 BayDSG nicht übernommen worden ist, weist Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO dabei weiterhin auf dieses Erfordernis hin, so dass - haben die Erwägungsgründe bei der Rechtsauslegung auch keine absolute Bindungswirkung (st. Rspr., vgl. EuGH v. 19.06.2014 - C-345/13, EuZW 2014, 703 Rn. 31 - I Ltd/J ua m.w.N.) - jedenfalls zur Meidung weiterer Abgrenzungsprobleme und in systematischer Abgrenzung zu Art. 89 Abs. 4 DSGVO, der eine Mischnutzung explizit regelt - an den bisherigen Grundsätzen festzuhalten ist (…so im Ergebnis auch BeckOK DatenschutzR /Stender-Vorwachs , Ed. 28, Art. 85 Rn. 20;… Frey , in: Schwartmann u.a., DSGVO/BDSG, 2018, Art. 85 Rn. 25;… weiter wohl Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 24). - OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19
Löschanspruch gegen Jameda
Obwohl die in Art. 9 DSRL noch angesprochene Ausschließlichkeit der journalistischen Zweckbestimmung in den Wortlaut des Art. 85 DSGVO wie auch des Art. 38 BayDSG nicht übernommen worden ist, weist Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO dabei weiterhin auf dieses Erfordernis hin, so dass - haben die Erwägungsgründe bei der Rechtsauslegung auch keine absolute Bindungswirkung (st. Rspr., vgl. EuGH v. 19.6.2014 - C-345/13, EuZW 2014, 703 Rn. 31 - C Ltd/D ua m.w.N.) - jedenfalls zur Meidung weiterer Abgrenzungsprobleme und in systematischer Abgrenzung zu Art. 89 Abs. 4 DSGVO, der eine Mischnutzung explizit regelt - an den bisherigen Grundsätzen festzuhalten ist (…so im Ergebnis auch BeckOK DatenschutzR /Stender-Vorwachs , Ed. 28, Art. 85 Rn. 20;… Frey , in: Schwartmann u.a., DSGVO/BDSG, 2018, Art. 85 Rn. 25;… weiter wohl Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 24).
- EuGH, 21.09.2017 - C-361/15
Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 26), hinsichtlich der Prüfung der Eigenart eines Geschmacksmusters im Sinne von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 bereits entschieden, dass ein Geschmacksmuster nicht mit einer Zusammensetzung von spezifischen Elementen oder Teilen von älteren Geschmacksmustern, sondern mit bestimmten, einzeln benannten älteren Geschmacksmustern zu vergleichen sei.Überdies ist in Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 5 der Verordnung Nr. 6/2002 hinzuzufügen, dass nach dieser Bestimmung, die für die Neuheit eines Geschmacksmusters verlangt, dass "der Öffentlichkeit ... kein identisches Geschmacksmuster zugänglich gemacht worden ist", damit die Frage, ob ein Geschmacksmuster neu ist, durch einen Vergleich mit einem oder mehreren genau bezeichneten, einzeln benannten Geschmacksmustern beurteilt werden muss, die aus der Gesamtheit der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmuster ermittelt und bestimmt wurden (vgl. entsprechend zu Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 25).
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17
Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung; …
- I ZR 23/10, GRUR 2012, 512 Rn. 26 = WRP 2012, 558 - Kinderwagen I; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-345/13, GRUR 2014, 774 Rn. 35 - Karen Miller Fashions/Dunnes Stores).Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision zweifelsfrei, dass es bei der Frage der Eigenart und des Schutzumfangs auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster ankommt und sich eine mosaikartige Betrachtung isolierter Merkmale verbietet (vgl. EuGH, GRUR 2014, 774 Rn. 35 - Karen Miller Fashions/Dunnes Stores).
- EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Wie der Generalanwalt in Nr. 70 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, liefe eine solche Pflicht dem Ziel der Einfachheit und Schnelligkeit zuwider, das, wie der Gerichtshof festgestellt hat, die Einführung des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters gerechtfertigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 42).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es, wie der Gerichtshof zum Begriff "ein anderes Geschmacksmuster" in Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 bereits entschieden hat, für die Beurteilung der Frage, ob das beanspruchte Geschmacksmuster Eigenart besitzt, möglich sein muss, dieses mit einem oder mehreren genau bezeichneten, einzeln benannten Geschmacksmustern, die aus der Gesamtheit der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmuster ermittelt und bestimmt wurden, zu vergleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 25).
Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 dahin auszulegen ist, dass sich für die Bejahung der Eigenart eines Geschmacksmusters der Gesamteindruck, den dieses beim informierten Benutzer hervorruft, nicht von dem Gesamteindruck, den eine Kombination isolierter Elemente von mehreren älteren Geschmacksmustern hervorruft, sondern von dem Gesamteindruck, den ein oder mehrere ältere Geschmacksmuster für sich genommen hervorrufen, unterscheiden muss (Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013" Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-361/15
Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles
- EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
Kocner/ Europol
Zwar kann die Begründungserwägung eines Unionsrechtsakts nicht herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen oder um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 191). - EuG, 26.10.2017 - T-704/14
Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur …
Die Präambel eines Unionsrechtsakts ist rechtlich nicht verbindlich (vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
Anforderungen an die Eigenart eines schutzfähigen Designs
Ob das Klagedesign über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Designs zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen; s. auch EuGH GRUR 2014, 774). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
- EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das …
- EuG, 06.03.2024 - T-647/22
Puma/ EUIPO - Handelsmaatschappij J. Van Hilst (Chaussures)
- OLG München, 22.07.2019 - Verg 14/18
Wettbewerbssituation des öffentlichen Auftraggebers ist keine Voraussetzung des § …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 193/13
- EuG, 27.04.2022 - T-327/20
Group Nivelles/ EUIPO - Easy Sanitary Solutions (Caniveau d'évacuation de douche)
- EuG, 24.01.2024 - T-537/22
Delta-Sport Handelskontor/ EUIPO - Lego (Élément de construction d'une boîte de …
- EuG, 24.09.2019 - T-219/18
Piaggios Rechte des geistigen Eigentums an dem Motorroller Vespa LX wurden nicht …
- OLG Düsseldorf, 19.10.2017 - 20 U 4/17
Unterlassung einer Werbung für mit Luft zu befüllende Liegen in Wurstform
- OLG München, 04.07.2019 - 29 U 3490/17
Outdoor-Jacke für Damen
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 20 U 82/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 37/15
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines …
- EuGH, 20.01.2022 - C-165/20
Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 20 U 103/18
Verletzung eines Verfügungsgeschmacksmusters
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
ratiopharm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 12 S 1084/21
Prozesskostenhilfebewilligung; Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät; …
- OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 20 U 85/15
- EuG, 15.12.2021 - T-684/20
Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) - …
- LG Düsseldorf, 22.08.2023 - 14c O 67/23
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
Generalanwalt Rantos: Europol und ein Mitgliedstaat, in dem ein Schaden im …
- EuG, 13.06.2019 - T-74/18
Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) - …
- EuG, 07.02.2019 - T-767/17
Eglo Leuchten/ EUIPO - Briloner Leuchten (Lampe) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17
- OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 1/21
Schutzfähigkeit von Designrechten für LED-Spiegel
- EuG, 29.11.2023 - T-333/22
Khan/ Rat
- EuG, 15.12.2021 - T-682/20
Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) - …
- LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-165/20
Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
- EuG, 15.12.2021 - T-683/20
Legero Schuhfabrik/ EUIPO - Rieker Schuh (Chaussure) - …
- BPatG, 04.03.2021 - 30 W (pat) 811/18
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und …
- LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
- VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18
Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air …
- OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - 20 U 133/20
Ansprüche wegen Verletzung nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- EuG, 06.06.2019 - T-192/18
Rietze/ EUIPO - Volkswagen (Véhicule VW Caddy) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
- EuG, 07.02.2019 - T-766/17
Eglo Leuchten/ EUIPO - Di-Ka (Lampe)
- EuG, 24.10.2019 - T-560/18
Atos Medical/ EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik- Vertrieb (Patchs médicaux)
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 23/22
- EuG, 02.02.2022 - T-173/21
Novelis Deutschland/ EUIPO - CU.CO. (Plat pour gril) - …
- EuG, 24.04.2018 - T-183/17
Menta y Limón Decoración/ EUIPO-Ayuntamiento de Santa Cruz de La …
- EuG, 14.03.2018 - T-424/16
Gifi Diffusion / EUIPO - Crocs (Chaussures)
- LG Düsseldorf, 05.10.2023 - 14c O 97/23
- LG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 12 O 57/20
- OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 153/13
- LG Düsseldorf, 26.10.2021 - 14c O 70/21
- EuG, 24.10.2019 - T-559/18
Atos Medical/ EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik- Vertrieb (Patch médicaux) - …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 183/12
- LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 14c O 87/22