Rechtsprechung
   EuGH, 09.04.2003 - C-424/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7178
EuGH, 09.04.2003 - C-424/01 (https://dejure.org/2003,7178)
EuGH, Entscheidung vom 09.04.2003 - C-424/01 (https://dejure.org/2003,7178)
EuGH, Entscheidung vom 09. April 2003 - C-424/01 (https://dejure.org/2003,7178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    CS Austria

  • EU-Kommission PDF

    CS Communications & Systems Austria GmbH gegen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.

    Richtlinie 89/665 des Rates, Artikel 2
    Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Vorläufige Maßnahmen - Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache durch die für Nachprüfungsverfahren zuständige Instanz - ...

  • EU-Kommission

    CS Communications & Systems Austria GmbH gegen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers; Verpflichtung oder Befugnis der für Nachprüfungsverfahren zuständigen Instanz, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen; Frage, deren Beantwortung keinen Raum für vernünftige ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG; ; Verfahrensordnung § 3; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Vorläufige Maßnahmen - Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache durch die für Nachprüfungsverfahren zuständige Instanz - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Maßnahme: Berücksichtigung der Erfolgsaussichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabgestattung des Zuschlags: Ohne Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages? (IBR 2003, 630)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Vorläufige ...

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 140 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nach ständiger Rechtsprechung darauf achten, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die Vorschriften für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 67, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 34, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nach ständiger Rechtsprechung darauf achten, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die Vorschriften für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 67, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 34, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-255/00

    Grundig Italiana

    Auszug aus EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nach ständiger Rechtsprechung darauf achten, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die Vorschriften für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 67, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 34, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
    Daher sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), die Zulässigkeit der Vorlagefragen des Bundesvergabeamts in der vorliegenden Rechtssache fraglich.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 09.04.2003 - C-424/01
    Daher sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), die Zulässigkeit der Vorlagefragen des Bundesvergabeamts in der vorliegenden Rechtssache fraglich.
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im hier vorliegenden Kontext, dass die Beteiligten über eine tatsächliche Möglichkeit verfügen, einen Rechtsbehelf, insbesondere einen Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen bis zum Vertragsschluss, einzulegen, um eine Überprüfung der Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Fall von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Umsetzungsnormen durch ein unparteiisches Gericht zu erwirken, wobei die Modalitäten des gerichtlichen Verfahrens am Grundsatz der Effektivität der Richtlinienvorgaben auszurichten sind (vgl. EuGH, Beschluss vom 14. Februar 2019, C-54/18, juris Rn. 30 ff.; Urt. v. 11. September 2014, C-19/13, VergabeR 2015, 164 [juris Rn. 60]; Beschluss vom 9. April 2003, C-424/01, VergabeR 2003, 649 [juris Rn. 30 f.]).

    Das Recht auf wirksame und rasche Nachprüfung bedeutet aber weder nach dem Grundkonzept der Rechtsmittelrichtlinie noch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu ihrer Auslegung (vgl. auch EuGH, Urt. v. 14. Juli 2022, C-274/21, juris Rn. 79 ff.; VergabeR 2003, 649 [juris Rn. 33] - jeweils zum österreichischen Recht), dass bis zum Abschluss des auf Primärrechtsschutz gerichteten Nachprüfungsverfahrens gerichtliche Eilentscheidungen, mit denen vollendete Tatsachen geschaffen werden, gänzlich ausgeschlossen wären.

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 17 Verg 5/07

    Erledigung einer Rechtsangelegenheit aufgrund des Abschlusses des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VK Berlin, 27.04.2010 - VK B 2 3/10

    Zuschlag: Besonderes Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit

    So hat der Gesetzgeber in Abkehr einzelner Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen hervorgehoben, dass Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht in jedem Falle Gegenstand der Abwägung sein müssen (zur Zulässigkeit einer Berücksichtigung der Erfolgsaussichten grundlegend EuGH Beschl. v. 9.4.2003, Az. Rs. C- 424/01).
  • VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    So hat der Gesetzgeber in Abkehr einzelner Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen hervorgehoben, dass Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht in jedem Falle Gegenstand der Abwägung sein müssen (zur Zulässigkeit einer Berücksichtigung der Erfolgsaussichten grundlegend EuGH Beschl. v. 9.4.2003, Az. Rs. C- 424/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht