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   EuGH, 12.11.1998 - C-134/97   

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https://dejure.org/1998,310
EuGH, 12.11.1998 - C-134/97 (https://dejure.org/1998,310)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-134/97 (https://dejure.org/1998,310)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-134/97 (https://dejure.org/1998,310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Übergangsvorschriften - Befreiungen - Dienstleistungen der Autoren, Künstler und Interpreten von Kunstwerken - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • Europäischer Gerichtshof

    Victoria Film

  • EU-Kommission PDF

    Victoria Film

    EG-Vertrag, Artikel 177
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - "Skatterättsnämnden" (Steuerrechtsausschuß), der im wesentlichen eine Verwaltungstätigkeit ausübt - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Victoria Film

  • Wolters Kluwer

    Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden ; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ; Dienstleistungen der Autoren, Künstler und Interpreten von Kunstwerken ; Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausschuß für Steuerrecht kein Gericht i. S. des Art. 177 EG-Vertrag

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. b
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - "Skatterättsnämnden" (Steuerrechtsausschuß), der im wesentlichen eine Verwaltungstätigkeit ausübt - Ausschluß

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. b
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - "Skatterättsnämnden" (Steuerrechtsausschuß), der im wesentlichen eine Verwaltungstätigkeit ausübt - Ausschluß

  • datenbank.nwb.de

    Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Übergangsvorschriften - Befreiungen - Dienstleistungen der Autoren, Künstler und Interpreten von Kunstwerken - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Skatterättsnämnd - Auslegung der Akte über den Beitritt Schwedens, Anhang XV, Kapitel IX, und des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe b in Verbindung mit Anhang F Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2403
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-134/97
    Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.03.1986 - 318/85

    Greis Unterweger

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-134/97
    Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9).
  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport

    Vorab ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14).
  • EuGH, 31.05.2005 - C-53/03

    DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN

    Außerdem können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur dann anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

    35 Der Gerichtshof kann aber nur von einer Einrichtung angerufen werden, die im Rahmen eines Verfahrens, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt, einen bei ihr anhängigen Rechtsstreit zu entscheiden hat (vgl. Urteile Victoria Film, Randnr. 14, und Österreichischer Gewerkschaftsbund, Randnr. 25).

  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

    Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
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