Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.2018 - C-530/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15546
EuGH, 13.06.2018 - C-530/16 (https://dejure.org/2018,15546)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2018 - C-530/16 (https://dejure.org/2018,15546)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - C-530/16 (https://dejure.org/2018,15546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnsicherheit - Richtlinie 2004/49/EG - Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle zu gewährleisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2004/49/EG Art. 21 Abs. 1
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnsicherheit - Richtlinie 2004/49/EG - Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle zu gewährleisten

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnsicherheit - Richtlinie 2004/49/EG - Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle zu gewährleisten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Polen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnsicherheit - Richtlinie 2004/49/EG - Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle zu gewährleisten

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige

    Auszug aus EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 37, und vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland, C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 31).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-205/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Luftverkehr -

    Auszug aus EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
    Das Fehlen oder die Unzulänglichkeit eines solchen rechtlichen Rahmens kann schon allein einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2004/49 darstellen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juni 2016, Kommission/Portugal, C-205/14, EU:C:2016:393, Rn. 48).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-320/15

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 37, und vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland, C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 31).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-74/11

    Kommission / Finnland

    Auszug aus EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
    Es ist erstens darauf hinzuweisen, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben müssen (vgl. u. a. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Finnland, C-74/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:266, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

    35 Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky (C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 32), das auf das Urteil vom 13. Juni 2018 (Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 67) verweist.
  • EuGH, 18.04.2024 - C-599/22

    Kommission/ Griechenland (Services de liaison de données aéronautiques)

    Selon une jurisprudence constante de la Cour, les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels un recours est fondé doivent ressortir d'une façon cohérente et compréhensible du texte de la requête elle-même (arrêt du 13 juin 2018, Commission/Pologne, C-530/16, EU:C:2018:430, point 28 et jurisprudence citée).

    Toutefois, cette exigence ne saurait aller jusqu'à imposer, en toute hypothèse, une coïncidence parfaite entre l'énoncé des griefs dans le dispositif de l'avis motivé et les conclusions de la requête, dès lors que l'objet du litige, tel que défini dans l'avis motivé, n'a pas été étendu ou modifié (arrêt du 13 juin 2018, Commission/Pologne, C-530/16, EU:C:2018:430, point 30 et jurisprudence citée).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-378/19

    Die Tatsache, dass in der Slowakei die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des

    Zum Begriff der Unabhängigkeit, der in der Richtlinie 2009/72 nicht definiert wird, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass dieser Begriff in Bezug auf öffentliche Stellen seinem gewöhnlichen Sinn nach in der Regel eine Stellung bezeichnet, die garantiert, dass die betreffende Stelle völlig frei von Weisungen und Druck der Einrichtungen handeln kann, denen gegenüber ihre Unabhängigkeit zu wahren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juni 2018, Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 67).

    Um diesen Anforderungen zu genügen, muss die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des Leitungsgremiums der nationalen Regulierungsbehörde oder, falls kein solches Gremium vorhanden ist, der Mitglieder des leitenden Managements dieser Behörde gesetzlich streng begrenzt sein und auf der Grundlage objektiver, klar und abschließend aufgeführter sowie überprüfbarer Kriterien ausgeübt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juni 2018, Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 86).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt die Rücknahme der Berufung durch Rechtsanwalt J... betreffend diesen Teilanspruch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16) keine Pflichtverletzung dar.

    Die einen Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließende Rechtsauffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16), der das Bundesarbeitsgericht zunächst gefolgt war (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) ist nämlich in der Folge wiederum abgeändert worden durch Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 (C-214/19 - KHS), in der er zur Vermeidung der Gefahr einer endlosen Ansammlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers das Verfallen gesetzlicher Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als aufgrund unionskonformer Auslegung als vertretbar erachtet hat.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 878/21
    Diese Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung beinhaltet, dass die nationale Regulierungsbehörde ihre Entscheidungen allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses treffen können muss, um die Einhaltung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, ohne externen Weisungen anderer Stellen zu unterliegen (vgl. EuGH, Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 108 f.; Urt. v. 03.12.2020 - C-767/19, juris Rn. 100, 110; in diesem Sinne auch EuGH, Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 32 f., 54; Urt. v. 13.06.2018 - C-530/16, juris Rn. 67; dazu ferner BGH, Beschl. v. 26.10.2021 - EnVR 17/20, juris Rn. 15 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 10/20, juris Rn. 22; Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 16/20, juris Rn. 17).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-257/19

    Kommission/ Irland (Organisme d'enquête maritime)

    In Bezug auf öffentliche Stellen bezeichnet der Begriff der Unabhängigkeit in der Regel eine Stellung, die garantiert, dass die betreffende Stelle völlig frei von Weisungen und Druck der Einrichtungen handeln kann, denen gegenüber ihre Unabhängigkeit zu wahren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juni 2018, Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht