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   EuGH, 14.06.1990 - C-37/89   

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https://dejure.org/1990,2402
EuGH, 14.06.1990 - C-37/89 (https://dejure.org/1990,2402)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1990 - C-37/89 (https://dejure.org/1990,2402)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1990 - C-37/89 (https://dejure.org/1990,2402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Beamtenstatut, Anhang VIII, Artikel 11 Absatz 2
    Beamte - Versorgung - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Versorgungsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften - Persönlicher Geltungsbereich - Selbständige Berufe - Ausschluß - Gleichbehandlung - Verstoß

  • EU-Kommission

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Übertragung von entrichteten Beiträgen entsprechender Versorgungsansprüchen auf das Gemeinschaftssystem; Weigerung auf Übertragung von Versorgungsansprüchen; Anspruch eines Beamten auf Übertragung ihres Ruhegehaltsanspruchs; Anwendbarkeit des Art. 11 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Beamtenstatut Art. 11 Abs. 2 Anhang VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Versorgung - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Versorgungsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften - Persönlicher Geltungsbereich - Selbständige Berufe - Ausschluß - Gleichbehandlung - Verstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.06.1990 - C-37/89
    12 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt die Möglichkeit, Versorgungsansprüche übertragen zu lassen, ein vom Statut gewährtes subjektives Recht dar, das sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber den Gemeinschaftsorganen geltend gemacht werden kann ( siehe das Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80, Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393 ).
  • EuGH, 14.02.1990 - 137/88

    Schneemann u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.06.1990 - C-37/89
    Denn dieser Grundsatz stellt ein Grundrecht dar, das auch die Gemeinschaftsbehörden beim Erlaß der Vorschriften zur Regelung des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften bindet und dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat ( siehe zuletzt die Urteile vom 18. April 1989 in der Rechtssache 130/87, Retter, Slg. 1989, 865, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann, Slg. 1990, I-369 ).
  • EuGH, 18.04.1989 - 130/87

    Retter / Caisse de pension des employés privés

    Auszug aus EuGH, 14.06.1990 - C-37/89
    Denn dieser Grundsatz stellt ein Grundrecht dar, das auch die Gemeinschaftsbehörden beim Erlaß der Vorschriften zur Regelung des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften bindet und dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat ( siehe zuletzt die Urteile vom 18. April 1989 in der Rechtssache 130/87, Retter, Slg. 1989, 865, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann, Slg. 1990, I-369 ).
  • OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02

    Europarecht, Beamtenstatus, Versorgung, Übertragbarkeit, Verordnung, Hinkende,

    Anhang VIII der Verordnung (EWG) 259/68 des Rates vom 29.2.1968, Abl. Nr. L 56 vom 4.3.1968, Seite 1 , in seiner hier maßgeblichen, im Jahre 1992 als Reaktion auf ein Urteil des EuGH vom 14.6.1990 - Rs C-37/89 -, Slg 1990, 2395 , Weiser gegen Caisse nationale des barreaux francais (Staatliche Kasse der französischen Anwaltschaften; es handelte sich um einen vor seinem Eintritt in den Dienst der EG in Frankreich als Rechtsanwalt tätig gewesenen Beamten) "mit Wirkung vom 1.1.1962" neu gefassten Form Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 571/92 des Rates vom 2.3.1992 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, Art. 1 Nr. 2 und Art. 3 (Abl. EG Nr. L 62/1 vom 7.3.1992), wobei der Senat davon ausgeht, dass der Kläger fristgerecht einen entsprechenden Übertragungsantrag bei den zuständigen Stellen der EG gestellt hat vgl. dazu Art. 2 des Durchführungsabkommens vom 9.10.1992, die dazu ergangenen Hinweise der EG vom 20.5.1994 und das Schreiben der Kommission vom 31.10.1997 an die damalige OFD Saarbrücken, wo es unter anderem heißt, der Kläger sei an einer Übertragung "interessiert" (Bl. 45 d.A.VG).

    Der Umstand, dass in der ursprünglichen Fassung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG nur von einem bei seiner - des EG-Beamten - "Verwaltung, seiner innerstaatlichen oder internationalen Einrichtung oder seinem Unternehmen" erworbenen Ruhegehaltsanspruch die Rede war, hat den EuGH in dem angesprochenen Urteil vom 14.6.1990 - Rs C-37/89 -, a.a.O., zu der Feststellung veranlasst, dass diese Bestimmung insoweit mit Blick auf den Gesichtspunkt der Gleichbehandlung "ungültig" war, als sie für eine Übertragung von Versorgungsansprüchen (dort Rentenansprüchen) von einem nationalen System auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften eine unterschiedliche Regelung einerseits für Beamte (EG), die diese aufgrund unselbständiger Tätigkeit, und andererseits für Beamte (EG), die solche aufgrund selbständiger Tätigkeit erworben haben, vorsah vgl. dazu die in der Bundesratsdrucksache Nr. 361/91 (Unterrichtung durch die Bundesregierung) vom 4.6.1991 wiedergegebene Begründung für den Änderungsvorschlag der Kommission.

    Die terminologische Verknüpfung zwischen den beiden Spiegelstrichvarianten ("oder") lässt ferner erkennen, dass hiermit nicht nur innerhalb der bisher erfassten Betätigungsfelder (unter-)differenziert werden sollte, was dem dem Urteil des EuGH entnommenen Regelungserfordernis auch nicht gerecht geworden wäre vgl. insoweit auch den Schlussantrag des Generalanwalts Darmon vom 13.2.1990 vor dem EuGH im Verfahren C - 37/89, wonach die Bestimmung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG den Beamten der Gemeinschaften bei ihrer Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit ganz allgemein ermöglichen soll, Ruhegehaltsansprüche übertragen zu lassen, die sie aufgrund einer innerstaatlichen Regelung erworben haben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den

    26 - Vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz Urteile vom 14. Juni 1990, Weiser (C-37/89, Slg. 1990, I-2395, Randnrn.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

    Die daraus folgende Berechtigung kann dann nicht ausgeübt werden (EuGH, Urteile vom 20. Oktober 1981 - Rs 137/80 - Slg. 1981, 2393 , vom 20. März 1986 - Rs 72/85 - Slg. 1986, 1219 , vom 4. Mai 1988 - Rs 64/85 - Slg. 1988, 2435 , vom 14. Juni 1990 - Rs C-37/89 - Slg. 1990, 2395 ).
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