Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.2023 - C-105/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10660
EuGH, 17.05.2023 - C-105/22 (https://dejure.org/2023,10660)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2023 - C-105/22 (https://dejure.org/2023,10660)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - C-105/22 (https://dejure.org/2023,10660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Taxation des véhicules d'occasion exportés)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerliche Vorschriften - Art. 110 AEUV - Verbrauchsteuern - Ausfuhr eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Ablehnung der Erstattung der für dieses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerliche Vorschriften - Art. 110 AEUV - Verbrauchsteuern - Ausfuhr eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Ablehnung der Erstattung der für dieses ...

  • datenbank.nwb.de

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • EuZW 2024, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 17.12.2015 - C-402/14

    Viamar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, sind die Mitgliedstaaten zwar befugt, Steuern auf diese Erzeugnisse einzuführen oder beizubehalten, doch müssen sie ihre Befugnis auf diesem Gebiet unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten dabei nicht nur die Bestimmungen des AEU-Vertrags, sondern auch Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118 beachten, da diese letztgenannten Bestimmungen es verbieten, dass die Erhebung einer Steuer im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Formalitäten nach sich zieht, die mit dem Grenzübertritt verbunden sind (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Steuer ist nämlich eine inländische Abgabe und daher an Art. 110 AEUV zu messen (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.02.2015 - C-349/13

    Oil Trading Poland - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Außerdem ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Steuersystem nur dann als mit Art. 110 AEUV vereinbar angesehen werden kann, wenn feststeht, dass seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als einheimische Waren, und dass es daher auf keinen Fall diskriminierende Wirkungen hat (Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Verstoß gegen Art. 110 Abs. 1 AEUV liegt demnach dann vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-242/05

    van de Coevering - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freier

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss vom 27. Juni 2006, van de Coevering (C-242/05, EU:C:2006:430, Rn. 29), geht das vorlegende Gericht davon aus, dass die bloße Zulassung eines Personenkraftwagens kein Hindernis für die Erstattung der Verbrauchsteuer darstellen sollte, wenn dieses Fahrzeug nicht für die Benutzung in demjenigen Mitgliedstaat bestimmt gewesen sei, der die Verbrauchsteuer auferlegt habe, und wenn dies auch weiterhin nicht der Fall sei.

    In diesem Sinne hat der Gerichtshof im Beschluss vom 27. Juni 2006, van de Coevering (C-242/05, EU:C:2006:430, Rn. 29), auf den das vorlegende Gericht Bezug nimmt, festgestellt, dass eine nationale Regelung, die die Entrichtung einer Steuer vorschreibt, deren Betrag nicht proportional zur Benutzung eines Fahrzeugs in dem betroffenen Mitgliedstaat ist, selbst wenn sie ein berechtigtes und mit dem AEU-Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt, gegen die Bestimmungen dieses Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr verstößt, wenn sie auf Fahrzeuge angewandt wird, die in einem anderen Mitgliedstaat gemietet und registriert sind und weder dazu bestimmt sind, im Wesentlichen im erstgenannten Mitgliedstaat dauerhaft benutzt zu werden, noch tatsächlich in dieser Weise benutzt werden, es sei denn, dass das Ziel der Regelung durch die Einführung einer Steuer, deren Betrag proportional zur Dauer der Benutzung dieses Fahrzeugs in diesem erstgenannten Mitgliedstaat ist, nicht erreicht werden kann.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Was drittens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betrifft, so hat der Gerichtshof im Rahmen der Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr entschieden, dass eine Zulassungssteuer gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, wenn das mit ihr verfolgte Ziel durch die Einführung einer Abgabe erreicht werden kann, die proportional zur Dauer der Zulassung des Fahrzeugs in dem Staat ist, in dem es benutzt wird, wodurch eine Benachteiligung der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Kfz-Leasing-Unternehmen bei der Amortisation der Abgabe vermieden würde (Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 69).
  • EuGH, 21.11.2013 - C-302/12

    X - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 43 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Die Mitgliedstaaten sind nämlich nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um namentlich Doppelbesteuerungen zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, X, C-302/12, EU:C:2013:756, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-676/21

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Taxe sur les véhicules)

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass es im Hinblick auf Art. 110 AEUV nicht maßgeblich ist, dass ein Kraftfahrzeug aufgrund der Ablehnung der Ausfuhrerstattung der Kraftfahrzeugsteuer, deren Steuertatbestand die Zulassung und die Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs ist, bei seiner endgültigen Ausfuhr aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Mitgliedstaaten mehrfach der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 2023, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Kraftfahrzeugsteuer], C-676/21, EU:C:2023:63, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Insoweit sind zunächst nach ständiger Rechtsprechung unter "Waren" im Sinne des AEU-Vertrags Erzeugnisse zu verstehen, die einen Geldwert haben und deshalb als solche Gegenstand von Handelsgeschäften sein können (Urteile vom 10. Dezember 1968, Kommission/Italien, 7/68, EU:C:1968:51, S. 642, und vom 3. Dezember 2015, Pfotenhilfe-Ungarn, C-301/14, EU:C:2015:793, Rn. 47).
  • EuGH, 03.12.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Insoweit sind zunächst nach ständiger Rechtsprechung unter "Waren" im Sinne des AEU-Vertrags Erzeugnisse zu verstehen, die einen Geldwert haben und deshalb als solche Gegenstand von Handelsgeschäften sein können (Urteile vom 10. Dezember 1968, Kommission/Italien, 7/68, EU:C:1968:51, S. 642, und vom 3. Dezember 2015, Pfotenhilfe-Ungarn, C-301/14, EU:C:2015:793, Rn. 47).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Was konkret eine Verbrauchsteuer betrifft, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verbrauchsteuer, die auf alle im betreffenden nationalen Hoheitsgebiet zugelassenen Personenkraftwagen erhoben wird, nicht unter die harmonisierte Verbrauchsteuer nach der Richtlinie 2008/118 fällt, so ist eine solche Verbrauchsteuer als Teil der allgemeinen Regelung für inländische Abgaben anzusehen; sie ist daher anhand von Art. 110 Abs. 1 AEUV zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 24).
  • EuGH, 22.05.2019 - C-226/18

    Krohn & Schröder - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-105/22
    Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne von Art. 28 und 30 AEUV (Urteil vom 22. Mai 2019, Krohn & Schröder, C-226/18, EU:C:2019:440, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-593/21

    Herios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2

  • EuGH, 14.04.2015 - C-76/14

    Manea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht