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   EuGH, 17.05.2023 - C-176/22   

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https://dejure.org/2023,10659
EuGH, 17.05.2023 - C-176/22 (https://dejure.org/2023,10659)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2023 - C-176/22 (https://dejure.org/2023,10659)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - C-176/22 (https://dejure.org/2023,10659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    BK und ZhP (Suspension partielle de la procédure au principal)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - Art. 23 Abs. 1 - Aussetzung des Ausgangsverfahrens durch ein nationales Gericht, das den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst - Möglichkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union; Art. 23 Abs. 1; Aussetzung des Ausgangsverfahrens durch ein nationales Gericht, das den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst; Möglichkeit einer teilweisen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; Satzung EuGH Art. 23 Abs. 1
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - Art. 23 Abs. 1 - Aussetzung des Ausgangsverfahrens durch ein nationales Gericht, das den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst - Möglichkeit einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-175/22

    BK (Requalification de l'infraction) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Dieses Ersuchen ist Gegenstand der Rechtssache C-175/22.

    Diese Beweise seien ohne Bezug zu den dem Gerichtshof in der Rechtssache C-175/22 zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen.

    Das vorlegende Gericht möchte jedoch wissen, ob es im Hinblick auf Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Ausgangsverfahren weiterhin Verfahrenshandlungen, insbesondere die Beweisaufnahme, vornehmen darf, nachdem es den Gerichtshof in der Rechtssache C-175/22 mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst hat.

  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Argumentation implizit im Urteil vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a. (C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19 und C-840/19, EU:C:2021:1034), gefolgt wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19

    FQ u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Argumentation implizit im Urteil vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a. (C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19 und C-840/19, EU:C:2021:1034), gefolgt wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-379/19

    DNA- Serviciul Teritorial Oradea

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Argumentation implizit im Urteil vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a. (C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19 und C-840/19, EU:C:2021:1034), gefolgt wurde.
  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Nach ständiger Rechtsprechung bindet ein Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren das nationale Gericht hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts bei der Entscheidung über den Rechtsstreit, mit dem es befasst ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Februar 1977, Benedetti, 52/76, EU:C:1977:16, Rn. 26, und vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 74).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es bei Fehlen einschlägiger Unionsvorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, sowie vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    In Bezug auf das Vorabentscheidungsersuchen ist darauf hinzuweisen, dass Art. 267 AEUV einen Dialog von Gericht zu Gericht zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten einführt, um die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es bei Fehlen einschlägiger Unionsvorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, sowie vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Effektivität von ihrer Verfahrensautonomie nicht in einer Art und Weise Gebrauch machen, die die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, EU:C:1983:318, Rn. 14, und vom 24. November 2022, Varhoven administrativen sad [Aufhebung der angefochtenen Vorschrift], C-289/21, EU:C:2022:920, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-176/22
    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass die Beurteilung, in welchem Verfahrensstadium sich eine Vorlage an den Gerichtshof anbietet, Sache des vorlegenden Gerichts ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1991, Mecanarte, C348/89, EU:C:1991:278, Rn. 49Mecanarte, und vom 7. April 2016, Degano Trasporti, C546/14, EU:C:2016:206, Rn. 16 und 17Degano Trasporti).
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

  • EuGH, 03.06.2021 - C-910/19

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/71/EG - Prospekt beim

  • EuGH, 07.04.2016 - C-546/14

    Degano Trasporti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 15.12.2022 - C-470/20

    Veejaam und Espo

  • EuGH, 24.11.2022 - C-289/21

    Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage

  • EuGH, 16.11.2023 - C-583/21

    Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmens-übergang

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 17. Mai 2023, BK und ZhP [Teilweise Aussetzung des Ausgangsverfahrens], C-176/22, EU:C:2023:416, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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