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   EuGH, 18.12.2014 - C-133/13   

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https://dejure.org/2014,40328
EuGH, 18.12.2014 - C-133/13 (https://dejure.org/2014,40328)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-133/13 (https://dejure.org/2014,40328)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-133/13 (https://dejure.org/2014,40328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Q

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Schenkungsteuer - Befreiung im Fall eines "Landguts" - Keine Befreiung im Fall eines in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Landguts

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Befreiung von der Schenkungsteuer auf im Inland belegene kulturhistorisch wertvolle Anwesen; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Schenkungsteuer - Befreiung im Fall eines 'Landguts' - Keine Befreiung im Fall eines in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Landguts

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 63 ; AEUV Art. 267
    Beschränkung der Befreiung von der Schenkungsteuer auf im Inland belegene kulturhistorisch wertvolle Anwesen; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EURL 24/2010 Art 5 Abs 1, EURL 16/2011 Art 3 Nr 7, AEUV Art 167 Abs 2, EUV Art 4 Abs 3
    Allgemeininteresse; Behördliche Ermittlung; Immobilie; Kapitalverkehrsfreiheit; Landgut; Niederlande; Schenkungsteuer; Steuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Q

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EURL 24/2010 Art 5 Abs 1, EURL 16/2011 Art 3 Nr 7, AEUV Art 167 Abs 2, EUV Art 4 Abs 3
    Schenkungsteuer, Naturschönheit, Landgut

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande) - Auslegung der Art. 63 und 167 Abs. 2 AEUV, des Art. 4 Abs. 3 EUV, des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-133/13
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die steuerliche Behandlung von Schenkungen unabhängig davon, ob es sich um Geldbeträge, um bewegliche oder um unbewegliche Sachen handelt, unter die Bestimmungen über den Kapitalverkehr des AEU-Vertrags fällt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem der wesentlichen Elemente der betreffenden Transaktionen über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteil Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 20).

    Desgleichen stellen bei Schenkungen auch Maßnahmen, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert, eine solche Beschränkung dar (vgl. Urteil Mattner, EU:C:2010:216, Rn. 26).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-133/13
    Damit eine solche Beschränkung als mit den Bestimmungen des Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden kann, ist es u. a. erforderlich, dass die ungleiche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, wobei die Vergleichbarkeit anhand des Zwecks und des Inhalts der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Bestimmungen zu beurteilen ist (vgl. Urteil X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 20 und 22).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-133/13
    Zum Bereich der Erbschaftsteuer hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es eine durch Art. 63 AEUV grundsätzlich verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt, wenn die Gewährung von Steuervergünstigungen davon abhängig gemacht wird, dass der übertragene Vermögensgegenstand im Inland belegen ist (vgl. Urteil Jäger, C-256/06, EU:C:2008:20, Rn. 28 bis 35).
  • EuGH, 12.10.2023 - C-670/21

    BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Vorlage zur

    Zum Bereich der Erbschaftsteuer hat der Gerichtshof entschieden, dass es eine durch Art. 63 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt, wenn die Gewährung von Steuervergünstigungen davon abhängig gemacht wird, dass der übertragene Vermögensgegenstand im Inland belegen ist (Urteil vom 18. Dezember 2014, Q, C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen macht die deutsche Regierung unter Berufung auf das Urteil vom 18. Dezember 2014, Q (C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 27), geltend, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Nachlässen mit zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, je nachdem ob Letztere in Drittstaaten, die nicht Parteien des EWR-Abkommens seien, oder im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat, der Partei des EWR-Abkommens sei, belegen seien, dem vom deutschen Gesetzgeber verfolgten Ziel inhärent sei.

    Insoweit liegt der Fall hier anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 18. Dezember 2014, Q (C-133/13, EU:C:2014:2460), auf das sich die deutsche Regierung beruft, ergangen ist.

  • SG Karlsruhe, 29.12.2014 - S 15 AS 4229/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der EuGH hat dies in seinem Urteil vom 11. November 2014 (C-133/13) im Übrigen ausdrücklich bestätigt.

    Letzteres ist bei der Antragstellerin, die sich zwar länger als drei Monate, aber weniger als fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, indes nicht der Fall, da sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (vgl. zu diesen Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechtes EuGH, Urteil vom 11. November 2014 - C-133/13).

    Dies ist bei der Durchführung des SGB II jedoch gerade nicht der Fall (so jetzt auch EuGH, Urteil vom 11. November 2014 - C-133/13).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-589/13

    F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die steuerliche Behandlung von Schenkungen unabhängig davon, ob es sich um Geldbeträge, um bewegliche oder um unbewegliche Sachen handelt, unter die Vertragsbestimmungen über den Kapitalverkehr fällt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Persche, C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 27, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 20, und Q, C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 18).
  • EuGH, 22.11.2018 - C-679/17

    Huijbrechts

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es im Bereich der Erbschaftsteuer eine durch Art. 63 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, wenn die Gewährung von Steuervergünstigungen davon abhängig gemacht wird, dass der übertragene Vermögensgegenstand im Inland belegen ist (Urteile vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, EU:C:2008:20, Rn. 35, und vom 18. Dezember 2014, Q, C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 20).

    Für die Beurteilung, ob die ungleiche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, ist auf den Zweck und den Inhalt der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Bestimmungen abzustellen (Urteil vom 18. Dezember 2014, Q, C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

    Von den gleichen Rechtsgrundsätzen ist der EuGH bei einer anhand der Vorgaben der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) überprüften Regelung des niederländischen Schenkungsteuerrechts ausgegangen, die eine steuerliche Befreiung nur für den Fall vorsieht, dass bestimmte Anwesen im Hoheitsgebiet der Niederlande belegen sind und zum kulturhistorischen nationalen Erbe gehören (EuGH-Urteil Q vom 18.12.2014 - C-133/13, EU:C:2014:2460, Rz 20 ff., 28, Internationales Steuerrecht 2015, 104).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

    Für weitere Beispiele im Bereich der Erbschaft- (bzw. Schenkung)steuer vgl. Urteile Geurts und Vogten (C-464/05, EU:C:2007:631), Jäger (C-256/06, EU:C:2008:20), Eckelkamp u. a. (C-11/07, EU:C:2008:489), Arens-Sikken (C-43/07, EU:C:2008:490), Block (C-67/08, EU:C:2009:92), Mattner (C-510/08, EU:C:2010:216), Missionswerk Werner Heukelbach (C-25/10, EU:C:2011:65), Halley (C-132/10, EU:C:2011:586), Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130), Welte (C-181/12, EU:C:2013:662), Kommission/Deutschland (C-211/13, EU:C:2014:2148), Q (C-133/13, EU:C:2014:2460) und Grünewald (C-559/13, EU:C:2015:109).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV

    7 - Der Gerichtshof hat diese Rechtsvorschriften ebenso wie die entsprechenden Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten auch in den Verfahren, in denen die Urteile Jäger (C-256/06, EU:C:2008:20), Welte (C-181/12, EU:C:2013:662), Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130) und Q (C-133/13, EU:C:2014:2460) ergangen sind, geprüft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-480/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur

    Der Gerichtshof berücksichtigt manchmal auch "Zweck und Inhalt" der Maßnahme (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Q, C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 22, und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) -

    Vgl. Urteil vom 18. Dezember 2014, Q (C-133/13, EU:C:2014:2460, Rn. 22).
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