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   EuGH, 03.09.2014 - C-127/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23434
EuGH, 03.09.2014 - C-127/12 (https://dejure.org/2014,23434)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2014 - C-127/12 (https://dejure.org/2014,23434)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2014 - C-127/12 (https://dejure.org/2014,23434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbschaften in Spanien: Regionale Steuerermäßigungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer in Spanien diskriminierend - Rückforderung der Erbschaftssteuer möglich

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Spanische Erbschaftssteuer im Lichte der rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die steueroptimierte Erbschaftsannahme einer Immobilie in Spanien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die spanische zentrale Finanzbehörde erstattet Erbschaft- und Schenkungsteuern von Nichtansässigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaften in Spanien: regionale Steuerermäßigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuern in Spanien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer-Reform: Erben können Gesetze der Balearen wählen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Klage gegen Spanien wegen Diskrimierung der Nichtansässigen bei der Erbschaftssteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spanische Erbschaftssteuer für Nicht-Residente verletzt EU-Recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der in Spanien angefallenen Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwicklung der Erbschaft und Erbschaftsteuer in Spanien bei Erbfall eines Nicht-Residenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die steuergünstige Schenkung von Immobilien in Spanien an die Nachfolgegeneration

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Personen in einem Drittstaat bei der spanischen Erbschaft- und Schenkungssteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nicht-Residente verstößt gegen EU-Recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückerstattung von spanischer Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Ansässigkeit außerhalb der EU

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erbschaftssteuern in Spanien - die Erbschaftsteuerlast für nicht in Spanien ansässige Erben

  • 123recht.net (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erbschafts- und Schenkungssteuern in Spanien // Klage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien

Sonstiges (6)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 21, AEUV Art 63
    Ansässigkeit; Erbschaft; Schenkung; Spanien; Unbewegliches Vermögen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Spanien

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 21, AEUV Art 63
    Verstragsverletzung, Schenkung, Erbschaft, Ungleichbehandlung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 21 und 63 AEUV sowie die Art. 28 und 40 EWR-Abkommen - Erbschaft- und Schenkungsteuern - Ermittlung der Grundsteuern - Teilung der steuerlichen Zuständigkeiten mit den Autonomen Gemeinschaften - Diskriminierung ...

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Berechnung der Erbschaftsteuer in Spanien // Grundzüge der Berechnung der Steuerlast für nicht in Spanien ansässige Erben

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 08.06.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV

    Dieser Umstand kann jedoch die vorstehenden Feststellungen, wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen ist, nicht entkräften (vgl. u. a. Urteil vom 3. September 2014, Kommission/Spanien, C-127/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2130, Rn. 77 und 78), zumal der Zeitraum, der bei der Anwendung des in der im Ausgangsverfahren fraglichen Regelung vorgesehenen Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird, keineswegs von der Höhe der Bemessungsgrundlage der Schenkung abhängt, sondern unabhängig davon stets gleich lang ist.
  • EuGH, 30.06.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

    Wie das vorlegende Gericht ausgeführt hat, handelt es sich bei Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht, mit Ausnahme der Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 63 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 39 bis 42, vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, EU:C:2008:20, Rn. 24 und 25, vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 19 und 20, sowie vom 3. September 2014, Kommission/Spanien, C-127/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2130, Rn. 52 und 53).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Anwendung einer Steuervergünstigung im Erbrecht, beispielsweise ein Freibetrag auf die Bemessungsgrundlage, vom Wohnsitz des Erblassers und des Erwerbers oder der Belegenheit des zum Nachlass gehörenden Vermögens abhängig gemacht wird, eine durch Art. 63 Abs. 1 AEUV verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt, wenn sie dazu führt, dass Erwerbe von Todes wegen, an denen Gebietsfremde beteiligt oder von denen Vermögensgegenstände in einem anderen Mitgliedstaat erfasst sind, einer höheren Besteuerung unterliegen als Erwerbe, an denen nur Gebietsansässige beteiligt oder von denen nur Vermögensgegenstände im Mitgliedstaat der Besteuerung erfasst sind, und daher eine Wertminderung des Nachlasses bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, EU:C:2008:20, Rn. 30 bis 35, vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 23 bis 26, vom 3. September 2014, Kommission/Spanien, C-127/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2130, Rn. 57 bis 60, und vom 4. September 2014, Kommission/Deutschland, C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148, Rn. 40 bis 43).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine nationale Steuerregelung, die zur Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer eine Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden oder zwischen Vermögensgegenständen im Hoheitsgebiet und solchen außerhalb des Hoheitsgebiets vornimmt, nur dann als mit den Bestimmungen des Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden kann, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. September 2014, Kommission/Spanien, C-127/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2130, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV

    7 - Der Gerichtshof hat diese Rechtsvorschriften ebenso wie die entsprechenden Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten auch in den Verfahren, in denen die Urteile Jäger (C-256/06, EU:C:2008:20), Welte (C-181/12, EU:C:2013:662), Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130) und Q (C-133/13, EU:C:2014:2460) ergangen sind, geprüft.

    Vgl. ebenso in diesem Sinne Urteile Jäger (C-256/06, EU:C:2008:20, Rn. 31), Mattner (C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 26), Welte (C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 23) und Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130, Rn. 57).

    9 - Urteil Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130, Rn. 58).

    23 - Urteil Kommission/Spanien (C-127/12, EU:C:2014:2130, Rn. 57).

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