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   EuGH, 19.03.1991 - 403/85 Rev   

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https://dejure.org/1991,4062
EuGH, 19.03.1991 - 403/85 Rev (https://dejure.org/1991,4062)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 403/85 Rev (https://dejure.org/1991,4062)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 403/85 Rev (https://dejure.org/1991,4062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    F. / Kommission

    Satzung des Gerichtshofes der EWG, Artikel 41; Verfahrensordnung, Artikel 98
    Verfahren - Wiederaufnahme - Frist für die Antragstellung - Beginn - Kenntnis der neuen Tatsache - Verspäteter Antrag - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    F. / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.02.1987 - 403/85

    F. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.03.1991 - 403/85
    Der Antragsteller, ein ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, hat mit Antragsschrift, die am 28. Dezember 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofes der EWG einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85 (F./Kommission, Slg. 1987, 645) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.

    Nach dem Vorbringen des Antragsstellers besteht die neue entscheidende Tatsache, die die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem das angefochtene Urteil ergangen ist, rechtfertigen würde, in dem am 26. September 1990 vom Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-122/89 (F./Kommission, Slg. 1989, II-517) erlassene Urteil über den Grad der in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehenden dauernden Invalidität.

  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1)

    Auszug aus EuGH, 19.03.1991 - 403/85
    Nach dem Vorbringen des Antragsstellers besteht die neue entscheidende Tatsache, die die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem das angefochtene Urteil ergangen ist, rechtfertigen würde, in dem am 26. September 1990 vom Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-122/89 (F./Kommission, Slg. 1989, II-517) erlassene Urteil über den Grad der in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehenden dauernden Invalidität.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Nach dieser Rechtsprechung (Beschluß des Gerichts BASF/Kommission, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev., Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215) sei ein Urteil in einem anderen Verfahren kein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-2/98

    de Compte / Parlament

    13: Urteil vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 1/60 (Feram, Slg. 1960, 359), Urteil vom 22. Juni 1967 in der Rechtssache 28/64 Rev. (Müller, Slg. 1967, 188), Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 Rev. (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591), Beschluß vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 Rev. (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399), Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev. (Ferrandi, Slg. 1991, I-1215).

    21: Urteil in der Rechtssache C-403/85 Rev. (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 13).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

    Dies ändert jedoch nichts an der Feststellung, daß die Antragstellerin die fraglichen Tatsachen vor der Verkündung des Urteils gekannt hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 REV, Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).".
  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

    Nach dieser Rechtsprechung (Beschluß des Gerichts BASF/Kommission, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev., Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215) sei ein Urteil in einem anderen Verfahren kein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren.
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Das vom Gericht nach Einreichung der Klageschrift erlassene Urteil vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-95/94 (Sytraval und Brink's France/Kommission, Slg. 1995, II-2651), auf das sich die Kläger in ihrer Erwiderung beriefen und das zur Zeit als Rechtssache C-367/95 P Gegenstand eines beim Gerichtshof eingelegten Rechtsmittels sei, könne keinesfalls einen neuen Grund im Sinne von Artikel 48 der Verfahrensordnung darstellen (Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev., Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-227/92

    Hoechst / Kommission

    Nach dieser Rechtsprechung (Beschluß des Gerichts BASF/Kommission, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev., Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215) sei ein Urteil in einem anderen Verfahren kein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    54: - Beschluss des Gerichtes in der Rechtssache T-4/89 Rev. vom 26. März 1992 (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591, Randnr. 12) und Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev. (Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).
  • EuG, 07.02.2001 - T-186/98

    Inpesca / Kommission

    Über die Stichhaltigkeit der Schlussfolgerungen, die die Klägerin aus dieser Rechtsprechung zieht, braucht nicht entschieden zu werden; es genügt vielmehr die Feststellung, dass ein Urteil des Gerichts, das eine rechtliche Würdigung von Tatsachen enthält, die möglicherweise als neue Tatsachen hätten gewertet werden können, keinesfalls selbst eine neue Tatsache darstellen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 REV, Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13; Beschluss Chauvin/Kommission, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    (Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215).
  • EuG, 04.11.1992 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dies ändert jedoch nichts an der Feststellung, daß die Antragstellerin die fraglichen Tatsachen vor der Verkündung des Urteils gekannt hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 REV, Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-155/98

    Alexopoulou / Kommission

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-227/92

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 11.07.1997 - T-16/97

    Chauvin / Kommission

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