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   EuGH, 21.10.2004 - C-288/02   

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https://dejure.org/2004,8735
EuGH, 21.10.2004 - C-288/02 (https://dejure.org/2004,8735)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - C-288/02 (https://dejure.org/2004,8735)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-288/02 (https://dejure.org/2004,8735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland

    Verkehr , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Hellenischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1, 3 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) durch unvollständige ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage)... Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) Art. 6; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) Art. 9; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1, 3 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) (ABl. L ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.10.2004 - C-288/02
    29 Artikel 1 der Verordnung legt klar den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs bei der Seekabotage in der Gemeinschaft fest (Urteil vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache C-205/99, Analir u. a., Slg. 2001, I-1271, Randnr. 20).

    30 Eine nationale Maßnahme, die darin besteht, von aus der Gemeinschaft stammenden Schiffen, die in einem Zweitregister oder in einem internationalen Register eingetragen sind, eine Bescheinigung einer Behörde des Flaggenstaats darüber zu verlangen, dass das betreffende Schiff zur Erbringung von Kabotagedienstleistungen zugelassen ist, ist geeignet, die Erbringung dieser Dienstleistungen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, und stellt deshalb eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Analir u. a., Randnr. 22).

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.10.2004 - C-288/02
    40 Außerdem macht sie unter Berufung auf das Urteil vom 19. Oktober 2000 in den Rechtssachen C-15/98 und C-105/99 (Italien und Sardegna Lines/Kommission, Slg. 2000, I-8855) geltend, dass für die Feststellung, ob eine geografische Gegend eine Insel sei oder nicht, die statistische Analyse des auf dem Seeweg abgewickelten Handels ausschlaggebend sei.

    47 Zum Urteil Italien und Sardegna Lines/Kommission, auf das sich die griechische Regierung beruft, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof in diesem Urteil keine Stellung zum Begriff "Insel" genommen hat.

  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 21.10.2004 - C-288/02
    35 Unter diesen Umständen ist der Kommission, die in einem Vertragsverletzungsverfahren die Beweislast trägt (vgl. u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 102, und die dort zitierte Rechtsprechung), nicht der Nachweis gelungen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung verstoßen hat, dass sie die genannte Bescheinigung verlangt.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG)

    43 Es ist daran zu erinnern, dass Artikel 1 der Verordnung Nr. 3577/92 klar zum Ausdruck bringt, dass in der Gemeinschaft der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs bei der Seekabotage gilt (Urteile Analir u. a., Randnr. 20, und vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-288/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2004, I-10071, Randnr. 29).

    Das Gleiche gilt für das Auswahlkriterium der im Bereich des Seeverkehrs in der Ria von Vigo erworbenen Erfahrung (vgl. in diesem Sinne Urteile Analir u. a., Randnr. 22, und Kommission/Griechenland, Randnr. 30).

    Ferner ist die fragliche nationale Regelung nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile Analir u. a., Randnr. 25 und die dort zitierte Rechtsprechung, und Kommission/Griechenland, Randnr. 32).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Im Übrigen hat die Kommission, die im Vertragsverletzungsverfahren die Beweislast trägt (Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht rechtlich hinreichend dargetan, dass Irland seinen Verpflichtungen zur Ausweisung von BSG, um die Erhaltung der grönländischen Blessgans, bei der es sich um eine in Anhang I aufgeführte Art handelt, sowie den Schutz des Kiebitzes, des Rotschenkels, der Bekassine und des Großen Brachvogels, bei denen es sich um regelmäßig auftretende, nicht in Anhang I aufgeführte Zugvogelarten handelt, zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist.

    Unter diesen Umständen hat die Kommission, die im Vertragsverletzungsverfahren die Beweislast trägt (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht rechtlich hinreichend dargetan, dass die Habitatverordnung bei Ablauf der Frist, die in der am 11. Juli 2003 bekanntgegebenen ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme festgelegt worden war, den Anwendungsbereich hatte, den die Kommission behauptet.

  • VGH Hessen, 05.05.2009 - 1 A 2098/08

    Vergütung von Vertretungs- und Bereitschaftsstunden bei Teilzeitbeschäftigung

    Die wörtliche Anwendung dieser Regelung auch auf teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte würde allerdings einen Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgeltes für Männer und Frauen nach Art. 141 Abs. 1 EG nach sich ziehen, wie der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 27. Mai 2004 (C-288/02 "Elsner-Laker") und vom 6. Dezember 2007 (C-300/06 "Voß") in Auseinandersetzung mit den Regelungen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung festgestellt hat.
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    Diese Vorgehensweise sei in Fn. 10 der Mitteilung 1999/C 288/02 der Kommission über die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 288, S. 2, im Folgenden: Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 1999) festgelegt worden.
  • EuGH, 14.09.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Nichtzahlung von Steuern

    16 Für die festgestellte Beihilfe gelte auch keine der Ausnahmen des Artikels 87 Absätze 2 und 3 EG; insbesondere erfülle sie nicht die Voraussetzungen, die in der Mitteilung (1999/C 288/02) über die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. 1999, C 288, S. 2) festgelegt worden seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    37 - Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Randnr. 34).
  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Diese Vorgehensweise sei in Fn. 10 der Mitteilung 1999/C 288/02 der Kommission über die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 288, S. 2, im Folgenden: Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 1999) festgelegt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

    22 - Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-207/13

    Wagenborg Passagiersdiensten u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung

    17 - Vgl. ähnlich bezüglich des Begriffs "Insel" im Sinne der Kabotage-Verordnung Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Rn. 42 bis 46), in der der Gerichtshof, weil die Verordnung keine Definition enthält, auf die "allgemeine Bedeutung [des Begriffs] im maritimen Kontext" zurückgriff.
  • EuGH, 15.01.2014 - C-207/13
    17 - Vgl. ähnlich bezüglich des Begriffs "Insel" im Sinne der Kabotage-Verordnung Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Rn. 42 bis 46), in der der Gerichtshof, weil die Verordnung keine Definition enthält, auf die "allgemeine Bedeutung [des Begriffs] im maritimen Kontext" zurückgriff.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-251/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren gegen einen

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