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   EuGH, 22.10.1981 - 27/81   

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https://dejure.org/1981,1267
EuGH, 22.10.1981 - 27/81 (https://dejure.org/1981,1267)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1981 - 27/81 (https://dejure.org/1981,1267)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 27/81 (https://dejure.org/1981,1267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Rohr / Ossberger

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - EINLASSUNG , MIT DER NICHT NUR DIE FEHLENDE ...

  • EU-Kommission

    Rohr / Ossberger

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 18 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Anforderungen an einen Verlust der Einrede der Unzuständigkeit bei einer Vollstreckungsgegenklage

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 18; ; Übereinkommen über die gerichtliche Zust... ändigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 27 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - EINLASSUNG , MIT DER NICHT NUR DIE FEHLENDE ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus EuGH, 22.10.1981 - 27/81
    7 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh GmbH/Jacqmain, noch nicht veröffentlicht) über eine ähnliche Vorabentscheidungsfrage entschieden.
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    Die Kommission trägt vor, der Gerichtshof habe diese Frage bereits beantwortet, nämlich in seinem Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr/Ossberger, Slg. 2431).

    2i Was diese Frage angeht, so ist lediglich daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1671), vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 2431) und vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (C. H. W., Slg. 1189) für Recht erkannt hat, daß Artikel 18 des Übereinkommens dahin auszulegen ist, daß der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren.

  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei

    Auf die Rechtsfrage, ob eine das Vollstreckungshindernis des Art. 34 Nr. 2 EuGVVO ausschließende Einlassung auch dann vorliegt, wenn die Einlassung zur Sache neben der Rüge einer unwirksamen Zustellung oder der Unzuständigkeit des Gerichts erfolgt, kommt es hier nicht an (zum Streit vgl. EuGH Slg. 1981, 1671 Rn. 14, EuGH Slg. 1981, 2431 und OGH Wien ZfRV 2000, 112).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherungs-AG und andere gegen Amministrazione

    Während der Gerichtshof über die zweite Frage bereits entschieden hat (Urteil vom 22.10.1981, Rechtssache 27/81, Rohr/Ossberger, Slg. 2341), gibt es für die erste Frage keine Präzedenzfälle.

    die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren" (Urteil vom 22.10.1981 in der Rechtssache 27/81, Rohr/Ossberger, Slg. 2431).

  • EuGH, 31.03.1982 - 25/81

    C.H.W. / G.J.H.

    i3 Was die vierte Frage angeht, so braucht nur daran erinnert zu werden, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671) und vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 1981, 2431) entschieden hat, daß Artikel 18 des Brüsseler Übereinkommens dahin auszulegen ist, daß der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-78/95

    Bernardus Hendrikman und Maria Feyen gegen Magenta Druck & Verlag GmbH.

    ( 26 ) Rechtssache 27/81 (Slg. 1981, 2431, 2444).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1997 - C-99/96

    Hans-Hermann Mietz gegen Intership Yachting Sneek BV. - Brüsseler Übereinkommen -

    (7) - Urteile vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 1981, 2431, Randnr. 8), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (W., Slg. 1982, 1189, Randnr. 13), und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling, Slg. 1983, 2503, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1982 - 25/81

    C.H.W. gegen G.J.H. - Brüsseler Übereinkommen: Auslegung der Begriffe "Erbrecht

    In seinem Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. S. 2431) hat der Gerichtshof klargestellt, daß nach Artikel 18 "der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren ".
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