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   FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18 (2)   

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FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18 (2) (https://dejure.org/2018,11275)
FG Bremen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 1 K 28/18 (2) (https://dejure.org/2018,11275)
FG Bremen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 1 K 28/18 (2) (https://dejure.org/2018,11275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Dass der Begriff "Modem" bereits vor Änderung der Erläuterungen zur KN zum 1. Juli 2011 weit auszulegen gewesen sei, habe der EuGH ausdrücklich in seinem Urteil vom 22. November 2012 ( C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11) bestätigt.

    So hat auch der EuGH in seinem Urteil vom 22. November 2012 C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11 (ZfZ 2013, 22 ) zur Auslegung der Unterposition 8528 7113 festgestellt, dass die Erläuterungen, soweit sie für die Fähigkeit, den Zugang zum Internet herzustellen, die Verwendung bestimmter Techniken vorschreiben, der KN zuwiderliefen und damit nicht zu berücksichtigen seien.

    Die Rechtsauffassung der Klägerin wird auch nicht durch das EuGH-Urteil vom 22. November 2012 C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11 (ZfZ 2013, 22 ) gestützt.

    Des Weiteren ist hinsichtlich der von der Klägerin zu ihren Gunsten angeführten Entscheidung des EuGH vom 22. November 2012 in den Rechtssachen C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11 (ZfZ 2013, 22 ) ergänzend zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts auszuführen, dass der EuGH zwar die HS-Erläuterungen zur Auslegung des Begriffs "Modem" im Sinne der Codenummer 8528 7113 der Kombinierten Nomenklatur für nicht anwendbar erklärt, gleichwohl für die Einreihung eines Geräts unter diese Codenummer verlangt hat, dass das Gerät allein und ohne Einsatz eines anderen Geräts oder Mechanismus Zugang zum Internet herstellen und Interaktivität sowie einen bidirektionalen Informationsaustausch sicherstellen können müsse.

    Denn der EuGH hat in seinem Urteil vom 22. November 2012 in den Rechtssachen C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11 den Inhalt des ITA bereits berücksichtigt und gleichwohl die unter 3. bereits näher dargestellte Funktionsweise verlangt.

  • FG Hessen, 05.12.2016 - 7 K 2073/14
    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Wegen des weiteren Sachverhalts wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 05. Dezember 2016 in dem ebenfalls von der Klägerin des vorliegenden Verfahrens geführten Klageverfahren zu Geschäftszeichen 7 K 2073/14 Bezug genommen.

    Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 05. Dezember 2016 ( 7 K 2073/14) über die Einreihung von Set-Top-Boxen wie folgt entschieden, wobei zwischen den Beteiligten unstreitig ist, dass die hier streitgegenständlichen Set-Top-Boxen im Hinblick auf die Einreihung mit denen, über die das Hessische Finanzgericht entschieden hat, technisch vergleichbar sind:.

  • BFH, 10.06.2008 - VII R 22/07

    Zolltarif: Einreihung eines durch Glukoseverbindung geschützten Vitamin

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (ErlHS) und die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) stellen wichtige, wenn auch nicht verbindliche Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. z.B. EuGH, Urt. v. 29.10.2009 Rs C-522/07 [Hinter], Slg. 2009 1-10333, Rdnr. 29 f; BFH, Urt. v. 10.06.2008 VII R 22/07, ZfZ 2008, 268 [269]).
  • BFH, 03.04.2009 - VII B 123/08

    Zolltarif: Einreihung von Nagelschraube mit Kunststoffdübel

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. z.B. BFH, Beschl. V. 30.07.2009 VII B 123/08, BFH/NV 2009, 1289 ).
  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Dies lehnt der EuGH aber ausdrücklich ab (EuGH, Urteil vom 01.03.2005 C-377/02, Slg 2005, 1-1465 und Urteil vom 23.11.1999 C-149/96, Slg 1999, 1-08395) Danach ist die Streitschlichtung nach WTO Regeln auf Vereinbarungslösungen ausgerichtet.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Bei einer derartigen Maßnahme hat die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, die für die Einreihung einer bestimmten Ware in Frage kommen; sie hat jedoch aufgrund dieser Befugnis zum Erlass bestimmter Maßnahmen nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten Harmonisierten Systems (HS) geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2006 C-310/06, juris m.w.N.).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-288/09

    Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung des EuGH vom 14. April 2011 ( Rechtssachen C-288/09 und C-289/09, ABl EU 2011, Nr. C 179, 3) in Sachen "British Sky".
  • EuGH, 29.10.2009 - C-522/07

    Dinter - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Kombinierte

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (ErlHS) und die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) stellen wichtige, wenn auch nicht verbindliche Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. z.B. EuGH, Urt. v. 29.10.2009 Rs C-522/07 [Hinter], Slg. 2009 1-10333, Rdnr. 29 f; BFH, Urt. v. 10.06.2008 VII R 22/07, ZfZ 2008, 268 [269]).
  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 11 K 2688/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Tarifierung eines ACE-Getränks

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Nach der AV 6 sind maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen einschließlich der hierzu ergangenen Zusätzlichen Anmerkungen und - sinngemäß - die AV 1 bis 5 (Finanzgericht Baden-Württemberg, EuGH-Vorlage vom 25. Februar 2014 11 K 2688/10, juris).
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18
    Dies lehnt der EuGH aber ausdrücklich ab (EuGH, Urteil vom 01.03.2005 C-377/02, Slg 2005, 1-1465 und Urteil vom 23.11.1999 C-149/96, Slg 1999, 1-08395) Danach ist die Streitschlichtung nach WTO Regeln auf Vereinbarungslösungen ausgerichtet.
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