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   FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17 U   

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FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17 U (https://dejure.org/2020,28619)
FG Münster, Entscheidung vom 27.08.2020 - 5 K 1297/17 U (https://dejure.org/2020,28619)
FG Münster, Entscheidung vom 27. August 2020 - 5 K 1297/17 U (https://dejure.org/2020,28619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Reihengeschäft, Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht; Versagung des Vorsteuerabzugsrechts

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 22.11.2023 - XI R 1/20

    Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Eine Unternehmerin ist nicht allein deswegen Versenderin von Waren geworden, weil sie auf dem Frachtbrief als "Absender" eingetragen ist, wenn feststeht, dass die Unternehmerin keinen Frachtvertrag mit dem Spediteur abgeschlossen hat, und überhaupt keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die Unternehmerin mit der die Versendung der Waren ausführenden Spedition irgendwelche Rechtsbeziehungen hatte (FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 - 5 K 1360/16 U, EFG 2020, 558, Rev. anhängig, XI R 1/20).

    Das anhängige Revisionsverfahren XI R 1/20 rechtfertigt keine Revisionszulassung, weil im Streitfall die Klägerin auf dem Frachtbrief nicht selbst, sondern lediglich im Namen und Auftrag der N AG als Versender eingetragen ist.

  • FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16

    Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e.

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Diese zu innergemeinschaftlichen Lieferungen entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Senates bei Ausfuhrumsätzen in gleicher Weise anwendbar (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 14.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851; FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16, EFG 2018, 1306, bestätigt durch BFH, Urt. vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 499).

    Das Kriterium der Transportverantwortung stellt mithin - auch wenn es nicht allein maßgeblich ist - jedenfalls ein Indiz für die Frage der Übertragung der Verfügungsmacht dar (FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U, EFG, 2018, 1306; FG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 20.11.2019 - 3 K 308/18, EFG 2020, 866 mit Anm. Wackerbeck).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Diese zu innergemeinschaftlichen Lieferungen entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Senates bei Ausfuhrumsätzen in gleicher Weise anwendbar (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 14.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851; FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16, EFG 2018, 1306, bestätigt durch BFH, Urt. vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 499).

    Nach aus Sicht des erkennenden Senates zutreffender Auffassung kann jedoch aus diesen Gefahrtragungsregeln geschlossen werden, wo und wann die Befähigung übertragen wurde, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen (Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 485 und Rdn. 490a; Leonard, in: Bunjes, UStG, 18. Aufl. 2019, § 3 Rdn. 16; a.A. FG Berlin Brandenburg, Urt. vom 14.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851; differenzierend FG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 20.11.2019, EFG 2020, 866 mit Anm. Wackerbeck: nur mittelbares Indiz für die Verschaffung der Verfügungsmacht).

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH (EuGH-Urteile vom 27.9.2012 - C-587/10, "VStR" ,BFH/NV 2012, 1919; vom 16.12.2010 - C-430/09, "Euro Tyre Holding", BFH/NV 2011, 397; vom 26.7.2017 - C-386/16, "Toridas", UR 2017, 678; vom 21.2.2018 - C-628/16, "Kreuzmayr", BFH/NV 2018, 461; BFH-Urteile vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; vom 25.2.2015 - XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769; vom 25.2.2015 - XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772; vom 28.5.2013 - XI R 11/09, BFH/NV 2013, 1524) steht die Auffassung der Finanzverwaltung, die allein auf die Transportverantwortung abstellt, jedoch in Widerspruch zum Unionsrecht.

    In den Fällen, in denen der Zweiterwerber den Gegenstand der Lieferung beim ersten Lieferer persönlich abholt, wird regelmäßig dem Zweiterwerber Verfügungsmacht verschafft, so dass die Warenbewegung der zweiten Lieferung zuzuordnen ist (BFH, Urt. vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769, Rdn. 35; Nieskens, in: Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rdn. 2244.8).

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH (EuGH-Urteile vom 27.9.2012 - C-587/10, "VStR" ,BFH/NV 2012, 1919; vom 16.12.2010 - C-430/09, "Euro Tyre Holding", BFH/NV 2011, 397; vom 26.7.2017 - C-386/16, "Toridas", UR 2017, 678; vom 21.2.2018 - C-628/16, "Kreuzmayr", BFH/NV 2018, 461; BFH-Urteile vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; vom 25.2.2015 - XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769; vom 25.2.2015 - XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772; vom 28.5.2013 - XI R 11/09, BFH/NV 2013, 1524) steht die Auffassung der Finanzverwaltung, die allein auf die Transportverantwortung abstellt, jedoch in Widerspruch zum Unionsrecht.

    Diese zu innergemeinschaftlichen Lieferungen entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Senates bei Ausfuhrumsätzen in gleicher Weise anwendbar (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 14.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851; FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16, EFG 2018, 1306, bestätigt durch BFH, Urt. vom 11.03.2020 - XI R 18/18, juris; Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 499).

  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Der Wortlaut dieser Bestimmung impliziert somit nach Auffassung des EuGH, dass es erforderlich ist, Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen zu präzisieren; darin heißt es jedoch nicht, dass die konkreten erbrachten Dienstleistungen erschöpfend beschrieben werden müssen (EuGH, Urt. vom 15.09.2016 - C-516/14, HFR 2016, 1031, "Barlis 06", Rdn. 26).

    Der EuGH hat dabei entschieden, dass die Bezeichnung als "juristische Dienstleistungen" den Anforderungen nicht entspreche, da dieser Begriff ein weites Spektrum von Dienstleistungen abdecke und so allgemein sei, dass sich der Umfang der erbrachten Dienstleistungen hieraus nicht entnahmen lasse (EuGH, Urt. vom 15.09.2016 - C-516/14, HFR 2016, 1031, "Barlis 06", Rdn. 28).

  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 1 V 3235/13

    Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Der den Vorsteuerabzug begehrende Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast dafür, dass Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind (FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2014 - 1 V 3235/13, juris; Kraeusel, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 15 Rdn. 148).

    Nur dann, wenn die in Rede stehenden Leistungen tatsächlich bewirkt worden sind, kann das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht versagt werden (EuGH, Urt. vom 27.06.2018 - C-459/17 und C-460/17 "CGI", BFH/NV 2018, 1070 Rdn. 38 ff.; EUGH EuGH, Urt. vom 06.12.2012 - C-285/11 "Bonik", HFR 2013, 192 Rdn. 33; BFH, Beschluss vom 26.02.2014 - V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917; BFH, Beschluss vom 08.07.2015 - XI B 5/15, BFH/NV 2015, 1444; Rothenberger, UStB 2014, 227, 228).

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 1360/16

    Umsatzsteuer - Zur Bedeutung der Eintragung als Absender in einem CMR-Frachtbrief

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Eine Unternehmerin ist nicht allein deswegen Versenderin von Waren geworden, weil sie auf dem Frachtbrief als "Absender" eingetragen ist, wenn feststeht, dass die Unternehmerin keinen Frachtvertrag mit dem Spediteur abgeschlossen hat, und überhaupt keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die Unternehmerin mit der die Versendung der Waren ausführenden Spedition irgendwelche Rechtsbeziehungen hatte (FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 - 5 K 1360/16 U, EFG 2020, 558, Rev. anhängig, XI R 1/20).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18

    Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Das Kriterium der Transportverantwortung stellt mithin - auch wenn es nicht allein maßgeblich ist - jedenfalls ein Indiz für die Frage der Übertragung der Verfügungsmacht dar (FG Düsseldorf, Urt. vom 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U, EFG, 2018, 1306; FG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 20.11.2019 - 3 K 308/18, EFG 2020, 866 mit Anm. Wackerbeck).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
    Eine nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigte Rechnung wirkt dabei auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde (EuGH, Urt. vom 15.09.2016 C-518/14, HFR 2016, 1029, "Senatex"; BFH, Urt. vom 05.09.2019 - V R 12/17, BFH/NV 2020, 248).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

  • EuGH, 21.02.2018 - C-628/16

    Kreuzmayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

  • EuGH, 26.07.2017 - C-386/16

    Toridas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • BFH, 15.10.2019 - V R 29/19

    Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum

  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

  • EuGH, 06.09.2012 - C-273/11

    Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • BFH, 05.09.2019 - V R 12/17

    Zur Rückwirkung berichtigter Rechnungen

  • EuGH, 27.06.2018 - C-459/17

    SGI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht

  • EuGH, 18.07.2013 - C-78/12

    Evita-K - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung

  • BFH, 03.02.2016 - V B 35/15

    Vorsteuerabzug aus Dauerschuldverhältnissen - Rechtsformunabhängige

  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

  • BFH, 26.02.2014 - V S 1/14

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im

  • EuGH, 27.06.2018 - C-460/17

    Valériane

  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1678/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Soweit der Beklagte bzw. dessen Bevollmächtigte in anderen Sachen (konkret 5 K 1297/17; 5 K 1310/17; 5 K 1314/17; 5 K 1315/17; 5 K 1317/17; 5 K 1408/17) trotz dortiger Verfügung vom 19. Januar 2018 - Ziffer 2 - durch den hiesigen Einzelrichter eine Abschrift eines Schreibens an die Kommunalaufsicht nicht erhalten haben will, mag dies ein Übermittlungsfehler durch das Beförderungsunternehmen sein, begründet allerdings die Befangenheit des Einzelrichters offensichtlich ebenfalls nicht.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1782/15

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Erhebung eines

    Auch soweit das Befangenheitsgesuch darauf gestützt wird, dass dem Beklagten angeblich das Anschreiben an die Kommunalaufsicht nicht zur Kenntnis in den Angelegenheiten 5 K 1297/17, 5 K 1310/17, 5 K 1314/17, 5 K 1315/17, 5 K 1317/17 und 5 K 1408/17 gegeben werden sollte, mag dies an einem Übermittlungsfehler durch das beauftragte Beförderungsunternehmen liegen, zeigt jedoch mit Blick auf die Verfügung des Einzelrichters (in den Angelegenheiten als Berichterstatter) vom 19. Januar 2018 unter Ziffer 2 eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Aspekt.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Soweit der Beklagte bzw. dessen Bevollmächtigte in anderen Sachen (konkret 5 K 1297/17; 5 K 1310/17; 5 K 1314/17; 5 K 1315/17; 5 K 1317/17; 5 K 1408/17) trotz dortiger Verfügung vom 1... - Ziffer 2 - durch den hiesigen Einzelrichter eine Abschrift eines Schreibens an die Kommunalaufsicht nicht erhalten haben will, mag dies ein Übermittlungsfehler durch das Beförderungsunternehmen sein, begründet allerdings die Befangenheit des Einzelrichters offensichtlich ebenfalls nicht.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1774/15

    Erhebung eines Trinkwasseranschlussbeitrags; Befangenheitsantrag zur Erzwingung

    Auch soweit das Befangenheitsgesuch darauf gestützt wird, dass dem Beklagten angeblich das Anschreiben an die Kommunalaufsicht nicht zur Kenntnis in den Angelegenheiten 5 K 1297/17, 5 K 1310/17, 5 K 1314/17, 5 K 1315/17, 5 K 1317/17 und 5 K 1408/17 gegeben werden sollte, mag dies an einem Übermittlungsfehler durch das beauftragte Beförderungsunternehmen liegen, zeigt jedoch mit Blick auf die Verfügung des Einzelrichters (in den Angelegenheiten als Berichterstatter) vom 19. Januar 2018 unter Ziffer 2 eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Aspekt.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1677/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Soweit der Beklagte bzw. dessen Bevollmächtigte in anderen Sachen (konkret 5 K 1297/17; 5 K 1310/17; 5 K 1314/17; 5 K 1315/17; 5 K 1317/17; 5 K 1408/17) trotz dortiger Verfügung vom 19. Januar 2018 - Ziffer 2 - durch den hiesigen Einzelrichter eine Abschrift eines Schreibens an die Kommunalaufsicht nicht erhalten haben will, mag dies ein Übermittlungsfehler durch das Beförderungsunternehmen sein, begründet allerdings die Befangenheit des Einzelrichters offensichtlich ebenfalls nicht.
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